Re(7): Audio-Rechte nach 50 Jahren?
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Re(7): Audio-Rechte nach 50 Jahren?
23.02.2012, 19:36:08
Du hast doch aber die Steuer damit gerechtfertigt, dass die Erben keine Gegenleistung für das Haus erbracht haben.


Nicht, weil sie keine Gegenleistung erbacht haben, finde ich Erbschaftssteuer gut. Auf den ersten Blick scheint es ja gerecht, dass bei Erbschaften und Schenkungen keine Steuer anfällt, weil dieses Vermögen ja bereits versteuert wurde. Ich meine, dass diese Steuer Sinn macht, obwohl keine Gegenleistung erbracht wurde. Natürlich erst ab einer gewissen Höhe.

Der Staat hat aber auch nichts zu dem Haus beigetragen, deswegen geht dieses Argument ins Leere.


Verstehe ich nicht ganz. Der Staat trägt zu sehr vielen Dingen nichts bei, die aber besteuert werden.

Wenn Du mir sehr viel Geld schenken würdest, würde sehr wohl Schenkungssteuer anfallen (wenn sie nicht gerade abgeschafft worden wäre). Wenn ich sehr viele Dinge auf ebay verkaufe, ist es irgendwann nicht mehr privat sondern gewerblich, auch hier fallen dann div. Steuern an. Genauso ist es beim Erben: Erbschaftssteuer ist ja erst ab einem gewissen Freibetrag angefallen.
Ich sehe hier keinen Unterschied.

steht einer Leistung (zB Arbeit, Produkt, etc) eine Gegenleistung (zB Lohn, Preis, etc), die besteuert wird, gegenüber.


Stimmt, aber ich sehe keinen Grund, wieso das die einzige Voraussetzung sein soll, zurecht eine Steuer einzuheben. Eine weltweite Finanztransaktionssteuer würde ich genauso begrüßen und diese hätte auch keine besteuerte Leistung als Gegenwert vorzuweisen.




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