Re(6): Audio-Rechte nach 50 Jahren?
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Re(6): Audio-Rechte nach 50 Jahren?
23.02.2012, 19:24:03
Das hat damit nichts zu tun

Du hast doch aber die Steuer damit gerechtfertigt, dass die Erben keine Gegenleistung für das Haus erbracht haben. Hier tust du das gleich nochmal:
wenn man etwas erbt, hat man als Begünstigter dafür ja erst recht nichts
getan.

Der Staat hat aber auch nichts zu dem Haus beigetragen, deswegen geht dieses Argument ins Leere. Die Erben zahlen die Steuer ja nicht, um eine Leistung für das Haus zu erbringen.

Immer dann, wenn ein Wert den Besitzer wechselt oder eine Arbeit verrichtet
wird, fließt ein Teil dieser Wertschöpfung bzw. dieses Werttransports der
Allgemeinheit zu. Deswegen gibt es Lohnsteuer, Einkommensteuer, Mehrwertsteuer
usw.

Das ist ein schwaches Argument. Wenn ich dir etwas schenke, dann wechselt auch ein Wert den Besitzer und du musst keine Steuern zahlen. Das Selbe gilt, wenn du im Lotto gewinnst, oder etwas auf eBay versteigerst. Steuern knüpfen nur in den seltensten Fällen daran an, dass ein Wert den Besitzer wechselt. Es geht eher darum, dass der Staat an der Vermehrung des Vermögens einer (juristischen) Person teilhaben will.

Deine Beispiele sind übrigens schlecht, weil sie dein eigenes Argument widerlegen. Bei all den von dir aufgezählten Steuern steht einer Leistung (zB Arbeit, Produkt, etc) eine Gegenleistung (zB Lohn, Preis, etc), die besteuert wird, gegenüber. Das ist übrigens die Regel im Steuerrecht. Weil dies beim Erben und Schenken eben nicht der Fall ist, wäre es nur systemkonform es nicht zu besteuern.

das ist der prinzipielle Solidargedanke.

Das ist wieder ein anderes Argument und geht schon eher in die Richtung, die du eigentlich meinst: Umverteilung des Vermögens.

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