Kamera fürs Auto
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Re(13): Kamera fürs Auto
02.04.2012, 19:10:39
RECHTSsicherheit

ROTFL
verwend doch bitte keine Fachausdrücke, von denen du keine Ahnung hast:
Rechtssicherheit ist, ... die Klarheit, Bestimmtheit und die Beständigkeit staatlicher Entscheidungen sowie die Klärung von umstrittenen Rechtsfragen oder -verhältnissen in angemessener Zeit. Rechtssicherheit ist Element des Rechtsstaatsprinzips.

Rechtsklarheit entsteht durch die Ausfertigung und die Verkündung von Rechtsnormen (Gesetzen, Verordnungen, Satzungen). Es dürfen keine unzumutbaren Schwierigkeiten bei der Kenntniserlangung bestehen. Im Umkehrschluss ist auch die Aufhebung einer Rechtsnorm notwendigerweise auszufertigen und zu verkünden.


seine persönliche RECHTSicherheit verbessert

Ahh, PERSÖNLICHE Rechtssicherheit.
Also bitte mach dich nicht noch lächerlicher.

Langsam für dich und alle zum Mitschreiben: eine Cam ist KEIN icherheit bringendes oder erhaltendes Teil.

Die Cam erhöht aber sicher dein ganz subjektives Sicherheitsempfinden. |-D

Kannst dich ja gernmal erkundigen wieviel Leute so eine Cam haben und wieviele
eine Genehmigng zur Videoüberwachung (*lol*) dafür haben.

keiner, ist eh klar, hab ich doch oben eh geschrieben
Kurzfristige anlassbezogene Aufzeichnung deines Autos und der um Duch
(wohlgemerkt keine PERSONEN) ist mit Sicherheit nicht illegal, aber du kannst
mir ja gerne mal das Gegenteil beweisen

die Stelle hat RC dir schon genannt, die verweigerst du aber anzuerkennen.
Da es ohne Kläger aber auch keine Richter gibt, wird sich zu in-car-cams sicher nix finden lassen, weder in der einen, noch der anderen Richtung.

Nachtrag:
§ 50a (und nachfolgende) DSG ist, was du lesen solltest:

§ 50a. (1) Videoüberwachung im Sinne dieses Abschnittes bezeichnet die systematische, insbesondere fortlaufende Feststellung von Ereignissen, die ein bestimmtes Objekt (überwachtes Objekt) oder eine bestimmte Person (überwachte Person) betreffen, durch technische Bildaufnahme- oder Bildübertragungsgeräte. Für derartige Überwachungen gelten die folgenden Absätze, sofern nicht durch andere Gesetze Besonderes bestimmt ist.

(2) Für Videoüberwachung gelten die §§ 6 und 7, insbesondere der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (§ 7 Abs. 3). Rechtmäßige Zwecke einer Videoüberwachung, insbesondere der Auswertung und Übermittlung der dabei ermittelten Daten, sind jedoch vorbehaltlich des Abs. 5 nur der Schutz des überwachten Objekts oder der überwachten Person oder die Erfüllung rechtlicher Sorgfaltspflichten, jeweils einschließlich der Beweissicherung, im Hinblick auf Ereignisse nach Abs. 1. Persönlichkeitsrechte nach § 16 ABGB bleiben unberührt.

§ 50b. (1) Jeder Verwendungsvorgang einer Videoüberwachung ist zu protokollieren. ...

(2) Aufgezeichnete Daten sind, .., spätestens nach 72 Stunden zu löschen. § 33 Abs. 2 AVG gilt. Eine beabsichtigte längere Aufbewahrungsdauer ist in der Meldung anzuführen und zu begründen. In diesem Fall darf die Datenschutzkommission die Videoüberwachung nur registrieren, wenn dies aus besonderen Gründen zur Zweckerreichung regelmäßig erforderlich ist.

§ 50d. (1) Der Auftraggeber einer Videoüberwachung hat diese geeignet zu kennzeichnen. Aus der Kennzeichnung hat jedenfalls der Auftraggeber eindeutig hervorzugehen, es sei denn, dieser ist den Betroffenen nach den Umständen des Falles bereits bekannt. Die Kennzeichnung hat örtlich derart zu erfolgen, dass jeder potentiell Betroffene, der sich einem überwachten Objekt oder einer überwachten Person nähert, tunlichst die Möglichkeit hat, der Videoüberwachung auszuweichen.

geht noch weiter, aber das reicht völlig,

daß du das NIEMALS genehmigt bekommst

vor allem 50c wird spannend werden, wie du das umsetzen willst.

Daß sich keine Sau drum kümmert, das steht auf einem anderen Blatt. Aber die Frage ob es legal ist, sollte nun wirklich eindeutig geklärt sein: NEIN, ist es nicht.

Falls du mir und meiner Interpretation nicht traust, kannst ja hier weiterlesen: https://www.dsk.gv.at/site/6301/default.aspx
vielleicht glaubst du der Datenschutzkommission ja mehr:
Müssen private Videoüberwachungsanlagen der DSK gemeldet werden?

Wenn eine Überwachungsanlage Bilddaten aufzeichnet, liegt eine meldepflichtige Datenanwendung vor, da die Daten identifizierbarer Personen verarbeitet (d.h. ermittelt, gespeichert und möglicherweise auch z.B. an Polizeibehörden übermittelt) werden.

10. Darf ich öffentlichen Grund filmen?

Zum Zweck des Eigentumsschutzes darf öffentlicher Raum nur soweit erfasst werden, als es zur Erreichung dieses Zweckes unumgänglich notwendig ist (z.B. unmittelbar an das Gebäude angrenzende Teile des Gehsteigs bei Überwachung einer Gebäudefassade gegen Beschädigung). Darüber hinausgehende Überwachung des öffentlichen Grundes durch private Auftraggeber ist unzulässig (und entspräche auch nicht mehr dem Zweck "EIGENTUMsschutz").


usw usf


mfg
AVS
02.04.2012, 19:42 Uhr - Editiert von AVS_reloaded, alte Version: hier
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Re(15): Kamera fürs Auto
03.04.2012, 14:18:56
Mein Gott du hast echt an ordendlichen Schaden.

wer da den Schaden hat, möge die p.t. Leserschaft entscheiden.
Ich verwende Ausdrücke wies MIR passt,

kannst du auch weiterhin gerne tun, aber wunder dich dann halt nicht, wenn man dich darauf hinweist, daß du du sie falsch verwendest.
scheinbar Fachidiot

siehst, so kann der Schein trügen. Da ich kein Jurist bin, scheidet Fachidiot folglich aus.
Aber wenn du so willst: Danke für den Fachidiot. Der hat von einem Fach immerhin eine Ahnung. Das unterscheidet ihn vom kompletten Vollidioten, der von nix Ahnung hat >:-)
die Cam bringt in der Tat
Sicherheit, und zwar mit selbst, also PERSÖNLICH.

wie gesagt: Einbildung ist auch eine Bildung
da hast dus, also ist es auch nicht illegal wenn es kein einziges Urteil gibt

Aha. Gesetze gelten also nur, wenn es Urteile dazu gibt?
Was ist das für eine lustige Rechtsansicht? Nach der Theorie würde ein neues Gesetz niemals Rechtskraft erlangen, denn da es neu ist, gibt ja keine Urteile dazu, aber ohne Urteil wird das Tun nie illegal. %-)%-)
na wenn sonst nix, du kannst Leute wirklich zum Lachen bringen, das muß man dir lassen.

Deine ganzes Zitate beziehen sich OFFENSICHTLICH nicht auf eine kurzfristige,
mobile Aufzeichnung sondern auf ein permanentes MONITORING AKA ÜBERWACHUNG.
Das ist was Grundverschiedenes.

bitte um die Gesetzesstelle, wo du diese OFFENSICHTLICHE Unterscheidung herausgelesen haben möchtest.




mfg
AVS
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Re(16): Kamera fürs Auto
03.04.2012, 16:37:30
@ AVS:

ganz ehrlich jetzt, mir ist es scheixxsegal ob das jetzt legal ist, illegal oder halblegal. Erstens kennt sich eh keiner aus und zweitens - wer sollte mich anzeigen deswegen?

aber lassen wir mal die Theorie, schaun wir mal wie es um die Praxis bestellt ist. Ich denke es wäre auch interessant sich den Kopf zu zerbrechen WIE man sich richtig verhält bzw. welche Chancen man hat.

Mal angenommen, folgende Unfallszenarien:

1.) Ich fahre über Rot/Stoptafel etc. und es kommt zu einem Unfall (also 100% MEINE Schuld). Ich werde meine Schnauze halten und die Cam nicht als Beweismittel in`s Spiel bringen.

Richtig?


2.) Nun umgekehrt, es fährt jemand über Rot/Stop etc. drüber, knallt in mein Auto rein. Hier könnten imho drei Varianten entstehen:

2a) der Gegner ist noch am Unfallort einsichtig, ich habe zb. Zeugen, die Sache ist so eindeutig dass ich die Cam NICHT als Beweismittel einsetzen muss. (Natürlich hebe ich mir eine Kopie des Clips auf)

Richtig?


2b) der Gegner ist ZUNÄCHST einsichtig, später jedoch - wenn es darum geht den Schaden zu regulieren - nicht mehr. Nun könnte ich ihn entweder anhand der Cam gleich auf seine Falschaussage hinweisen, oder aber ich lasse es auf eine Verhandlung ankommen. Bei der Verhandlung kann ich stichhaltig beweisen dass der Gegner vor Gericht wie gedruckt lügt. Was meinst du wird den Richter mehr interessieren, ein Beteiligter unter Meineid oder die illegale Aufzeichung?

2c) der Gegner ist noch am Unfallort uneinsichtig, fängt mir mir zum streiten an. In dem Fall, auch um mir weitere Diskussionen zu ersparen, werde ich den Gegner auf das Vorhandensein der Cam hinweisen (mit dem Finger draufzeigen)

was für Chancen hätte in diesem letzten Fall der Unfallgegner? Kann er mich anzeigen wegen der Cam? Auch wenn er mich angenommen anzeigt, kann er kaum dadurch verhindern dass man sieht dass er zb. eine Stopptafel überfahren hat. Falls es zu einer Verhandlung kommt, könnte der Richter sagen: Interessiert mich nicht ihr Video, wir glauben einer Aussage mehr als einem Film? ... unwahrscheinlich !!


3) Ich bin unbeteiligter Zeuge an einem schweren Unfall. Nehmen wir was ganz drastisches, angenommen ich bin dem belgischen Bus hinterhergefahren, welcher in dem Tunnel zerschellt ist. Und auf dem Clip sieht man ganz genau wie es zu dem Unfall gekommen ist und wer Schuld hat (zb. ein PKW hat den Bus geschnitten). Was glaubst du wie sehr die Behörde regelrecht "betteln" würde um meine Aufnahmen? ;-)


Fazit: Also ich glaube, wenn man die Cam ein bisschen mit Köpfchen einsetzt, nicht wegen jeden Schmarrn bis zum Gericht damit rennt, wird man keine Probleme haben. Und ich glaube auch nicht dass es einem Polizisten interessiert ob da eine Cam montiert ist oder nicht. Bei einer VK sollte man halt tunlichst die Aufnahme - zumindest auf Verlangen - stoppen (Bullen wollen nicht gerne gefilmt werden), oder gleich den Motor abstellen, dann hört (meine) sowieso auf zu filmen. Somit dürfte ihn das eigentlich nicht mehr kratzen.

was meinst du AVS?



Grüße,
Geri

03.04.2012, 17:00 Uhr - Editiert von Geri_65, alte Version: hier
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Re(21): Kamera fürs Auto
04.04.2012, 09:46:28
  erstmal beweisen können, dass das eine dauerhafte Aufnahme war

na wenn du sie Monate später beim Gerichtsverfahren noch hast, hast DU den Beweis der Dauerhaftigkeit wohl eindeutig erbracht ;-)

eine Unterlassungsklage

glaub eher, eine Anzeige wegen DSG.
Sollte man in einem Geschäft / Lokal von Überwachungskameras beobachtet werden, ohne (zB an der Eingangstüre oder in dem Lokal selbst) deutlich sichtbar über die installierte Videoüberwachung aufmerksam gemacht worden zu sein, so kann man den für die Videoüberwachung verantwortlichen wegen Verletzung der Informationspflicht gemäß § 52 Abs 2 Z 4 iVm § 50d DSG 2000 anzeigen.

Sollte man den Verdacht haben, dass eine installierte Videoüberwachung nicht gemeldet ist oder auf eine der Meldung abweichende Weise betrieben wird, kann man eine Anzeige wegen Verletzung der Meldepflicht gem. § 52 Abs 2 Z 1 iVm § 50c DSG 2000 gegen den Verantwortlichen einbringen. Ob eine Videoüberwachung gemeldet bzw. registriert wurde, erfährt man, wenn man im Datenverarbeitungsregister (DVR), unter dem Namen und der Adresse bzw. falls man diese kennt idealerweise unter der DVR-Nummer des für die Videoüberwachung verantwortlichen, Einsicht nimmt.

Die Anzeigen sind, bei der Bezirksverwaltungsbehörde in welcher der Verantwortliche seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat einzubringen – es drohen Strafen bis zu 10.000 Euro.

ob die gleich die Höchststrafe verhängen darf bezweifelt werden

mfg
AVS
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Re(23): Kamera fürs Auto
04.04.2012, 10:06:29
Also melde ichs und alles ist paletti? :)

Melden ist eine Sache, genehmigt bekommen eine andere.
Nach den Richtlinien der DSK: keine Chance für sowas

Bei einer Abwägung der Interessen: hier die SICHERE Grundrechtsverletzung 1000 Personen gegen die VIELLEICHT eintretende finanzielle Schädung (wobei die ja wieder von der Versicherung getragen würde) einer Einzelperson - du darfst 1x raten, wie die Entscheidung ausfällt ;-)

Nur so als Hinweis, was da ausschlaggebend ist für die Entscheidung:
Zur Verhältnismäßigkeit:

    Sehen Sie die Verhältnismäßigkeit des Grundrechtseingriffs durch die Videoüberwachung aufgrund besonderer Ereignisse in der Vergangenheit als gegeben an (erfolgte Straftaten, Vorfallsstatistik, Schadenshöhe), oder gehen Sie allgemein von einer besonderen Gefährdung der zu überwachenden Örtlichkeiten aus (z.B. Bank, Museum, Juwelier)?
    Weiters sollte angegeben werden, ob andere gelindere Mittel (etwa der vermehrte Einsatz von Sicherheitspersonal, die Installation einer Alarmanlage bzw. eines Zugangskontrollsystems oder eine Livebild-Kamera) nicht ebenso den beabsichtigten Zweck erfüllen können. Das Bundesministerium für Inneres bietet Informationen zur Kriminalprävention.
    Existiert eine Vereinbarung mit den von der Videoüberwachung betroffenen Personen (z.B. mit den Mitarbeitern)?



deinen Interessen ist dann Vorzug vor den DS-Interessen gefilmter Personen zu geben, wenn
(3) Ein Betroffener ist durch eine Videoüberwachung dann nicht in seinen schutzwürdigen Geheimhaltungsinteressen (§ 7 Abs. 2 Z 3) verletzt, wenn

    diese im lebenswichtigen Interesse einer Person erfolgt, oder
    Daten über ein Verhalten verarbeitet werden, das ohne jeden Zweifel den Schluss zulässt, dass es darauf gerichtet war, öffentlich wahrgenommen zu werden, oder
    er der Verwendung seiner Daten im Rahmen der Überwachung ausdrücklich zugestimmt hat.


NICHTS davon trifft auf deine oder meine Motorhaube zu ;-)

mfg
AVS
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Re(24): Kamera fürs Auto
04.04.2012, 11:18:44
Bei einer Abwägung der Interessen: hier die SICHERE Grundrechtsverletzung 1000
Personen gegen die VIELLEICHT eintretende finanzielle Schädung (wobei die ja
wieder von der Versicherung getragen würde) einer Einzelperson


Ist doch bei einer Haustorüberwachung auch nicht anders?

wobei die ja wieder von der Versicherung getragen würde


Oder auch nicht, wenn ich keine Videoaufzeichnung habe.

Sehen Sie die Verhältnismäßigkeit des Grundrechtseingriffs durch die Videoüberwachung aufgrund besonderer Ereignisse in der Vergangenheit als gegeben an (erfolgte Straftaten, Vorfallsstatistik, Schadenshöhe)


Ja.

  Weiters sollte angegeben werden, ob andere gelindere Mittel (etwa der vermehrte Einsatz von Sicherheitspersonal, die Installation einer Alarmanlage bzw. eines Zugangskontrollsystems oder eine Livebild-Kamera) nicht ebenso den beabsichtigten Zweck erfüllen können.


Alarmanlage hab ich im Auto. Sicherheitspersonal steht wohl kostenmäßig in keinem Verhältnis zu den Schäden, die ich damit abwenden möchte.

(3) Ein Betroffener ist durch eine Videoüberwachung dann nicht in seinen
schutzwürdigen Geheimhaltungsinteressen (§ 7 Abs. 2 Z 3) verletzt, wenn

    diese im lebenswichtigen Interesse einer Person erfolgt, oder
    Daten über ein Verhalten verarbeitet werden, das ohne jeden Zweifel den
Schluss zulässt, dass es darauf gerichtet war, öffentlich wahrgenommen zu
werden, oder
    er der Verwendung seiner Daten im Rahmen der Überwachung ausdrücklich
zugestimmt hat.


Ich gehe mal davon aus, dass jeder Verkehrsteilnehmer beabsichtigt, öffentlich wahrgenommen zu werden. Wär ja blöd, wenn man ihn auf der Straße nicht wahrnimmt |-D

Mal davon abgesehen filme ich ja nicht die Person, sondern nur das Fahrzeug.

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Re(31): Kamera fürs Auto
04.04.2012, 15:28:10
interessanter link 8-O

die Definition des OGH ist da extremst eng und streng:
Systematische, verdeckte, identifizierende Videoüberwachung mit abrufbarer Bildaufzeichnung stellt immer einen Eingriff in das gemäß § 16 ABGB iVm Art 8 EMRK geschützte Recht auf Achtung der Geheimsphäre dar

und da hilft auch kein "hätt jeder von öffentlichem Grund aus sehen können"

na bitte, da ist die Lösung:
Die Kläger haben ausdrücklich vorgebracht, dass die Videoüberwachung nicht das schonendste Mittel dargestellt habe. Diesem Einwand kommt Berechtigung zu: Ob, wie das Berufungsgericht meint, eine personelle Überwachung des Erstklägers auf „Schritt und Tritt" wirklich einen größeren Eingriff in seine Privatsphäre bedeutet hätte als die Videoüberwachung, kann hier deshalb dahingestellt bleiben, weil nicht ersichtlich ist, warum nicht eine Beobachtung der Liegenschaft durch einen abgestellten Detektiv ausgereicht hätte. Dafür, dass diese Maßnahme wirtschaftlich nicht vertretbar (und damit unzumutbar) wäre, bestehen keine Anhaltspunkte. Die Feststellung, es habe sich bei der Videoüberwachung nach Angaben der Geschäftsführerin der Zweitbeklagten um die kostengünstigste Alternative gehandelt, rechtfertigt nicht den Umkehrschluss, dass die Beobachtung der Liegenschaft durch einen Detektiv wirtschaftlich unzumutbar gewesen wäre. Aber auch der Einwand, eine Videokamera „irre" im Unterschied zu einem menschlichen Beobachter nie, ist nicht stichhältig:

Abgesehen davon, dass technische Gebrechen bei einer Videoüberwachung nicht auszuschließen sind, hätte der „menschliche Beobachter" (Detektiv) auch gezielt Aufnahmen bei konkreter Beobachtung des Erstklägers beim Betreten oder Verlassen der Liegenschaft anfertigen können. Dass diese punktuellen Maßnahmen jedenfalls schonender als eine systematische Videoüberwachung gewesen wären, ergibt sich aus den bereits dargelegten Überlegungen zum permanenten Überwachungsdruck, den eine durchgehende gezielte Videoüberwachung erzeugt. Vor allem aber darf hier nicht außer Acht gelassen werden, dass diese Maßnahme die Zweitklägerin als gänzlich unbeteiligte Dritte jedenfalls weit weniger beeinträchtigt hätte, weil nicht die Gesamtbenützungssituation der Liegenschaft einer dauernden Videoüberwachung ausgesetzt gewesen wäre.

wir setzen uns alle einen Detektiv mit Fotocam auf den Rücksitz. Der beobachtet alles, führt unser Fahrtenbuch, gibt uns nach Fahrtende eine schriftliche Zusammenfassung (log buch?) und mach ggf Aufnahmen zur besseren Erinnung.

Problem gelöst %-)

mfg
AVS
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Re(7): Kamera fürs Auto
fps
15.04.2012, 13:29:26
So, nun die ersten mehrwöchigen Erfahrungen mit 16 "Betriebstagen" mit dieser Videokamera BlackVue 400D:

1. In der Vorwoche erschien ein Firmware Update für Englisch.

2. Die Montage des Kabels zur Stromversorgung (12 Volt!) von der Zigarettenanzünder-Buchse  zur oberen Windscheibenmitte, an der die Kamera montiert (angeklebt mit dem mit gelieferten Klebeband) wird, trägt nicht zur optischen Innenraumgestaltung bei. Und einfach direkt von der  Zigarettenanzünder-Buchse hinauf - wer will die Kabelei da herum baumeln haben?

3. Die Aufzeichungen sind von guter Qualität - natürlich in starkem Weitwinkel.

4. Auch ohne sonderlich warmes Wetter wie jetzt wird die Kamera sehr warm. Wie das im Sommer bei der starken Sonneneinstrahlung wird ?-) - werde ich berichten :-) Die +65°C, für die laut Hersteller das Ding konzipiert ist, dürften da schnell erreicht werden 8-O

5. Einem max. 32 GB-Karte ist recht bald voll; die Kamera löscht dann die jeweils ältesten Aufzeichnungen und zeichnet weiter die aktuellen Ereignisse auf.  

6. Für eventuellen späteren Nachvollzug der Fahrerei nach einer Anzeige wegen Schnellfahrens usw. kann man von der SD-Karte die Daten ("Rec") auf den PC bzw. eine Festplatte kopieren. Nur: Der Speicherbedarf ist sehr hoch! Da wird selbst eine 1 TB-Platte bald ausgeschöpft. Pro Minute kommen etwa 55 MB auf die SD!

7. Zur Eigenkontrolle: Ich sehe jetzt mit Erstaunen, wie unbewusst und ohne Zeitnot ich wirklich weit über der jeweils zulässigen Geschwindigkeit unterwegs bin. :-)

8. Man sieht dann noch einmal, welche IdiotIIInnen etwa auf der A 2 südlich von Wien dauerehaft auf dem 2. und meist sogar 3. Fahrbahnstreifen herum gurken.

Mein erstes Resümee: Ein gutes Spielzeug mit einigem Nutzen.

15.04.2012, 14:03 Uhr - Editiert von fps, alte Version: hier
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Re(9): Kamera fürs Auto
fps
19.09.2012, 17:39:51
Nun noch einmal diesen Thread exhumiert um meine Erfahrungen damit zu ergänzen:

1. Wer längerfristig sich die aufgezeichneten Daten  von der Videokamera speichern will, braucht eine recht große Festplatte. Bei mir sind - nur längere Auswärtsfahrten aufgezeichnet - in 4 Monaten bereits 1,2 TB zusammen gekommen.

2. Erstaunlicher Weise hat die schon im Normalbetrieb sehr warme  Kamera die Hitzeperioden dieses Sommers und bis Kroatien überstanden und die Aufzeichnungen waren tadellos. Es empfiehlt sich aber bei Extremtemperaturen bzw. Sonneneinstrahlung das Gerät beim Parken abzunehmen. Als Vorsichtsmaßnahme, wenn da die Sonne voll drauf knallt. In Internet-Foren wird diesbezüglich von irreparablen  Schäden berichte.

3. Nach dem Einschalten und bei Stillstand benötigt die Kamera etwa eine Minute um sich die GPS-Signale einzuholen. Wenn man das erst im Fahren macht dauert es zwei, drei Minuten um die richtige Position zu erlangen.

4. Wenn man stehen bleibt und den Motor abstellt warnt :-) eine asiatische Stimme in Englisch dass die weitere Aufzeichnung "illegal" wäre :-) Und das Gerät zeichnet weiter auf wenn man es nicht vom Netz abkoppelt.

Wie schon geschrieben wurde ist diese Videokamera ein nettes Spielzeug und man kann damit auch etlich Nützliches, wie eine Kontrolle des eigenen Fahrverhaltens oder eventuell einen Zwischenfall festhalten.

19.09.2012, 17:51 Uhr - Editiert von fps, alte Version: hier
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