HP: Garantie / Bearbeitungsdauer
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Re(6): HP: Garantie / Bearbeitungsdauer
16.03.2012, 01:55:46
Hier bringst du aber einiges durcheinander:
Du hast recht, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe (nicht Auslieferung) vorhanden sein gewesen sein muss.
Prinzipiell hat der Übernehmer zu beweisen, dass der Mangel schon vorhanden war. Wie du ausgeführt hast, sieht das Gesetz innerhalb der ersten sechs Monate eine Beweislastumkehr vor.
Das Recht auf Geltendmachung der Gewährleistung verjährt bei beweglichen Sachen (PC,..) nach 2 Jahren, bei unbeweglichen (Haus,..) nach 3.
Innerhalb dieser Frist ist es dem Übernehmer überlassen, wann er den Mangel geltend macht.

...Damit das der Verbraucher zugibt, dass das Gerät einmal
einwandfrei funkioniert hat (Inbetriebnahme) gibt er zu, dass der Mangel bei
auslieferung nicht vorhanden war....

Das würde die Beweislastumkehr innerhalb der ersten sechs Monate, sowie auch die Verjährungsfrist ad absurdum führen.
Wie schon gesagt, bleibt es dem Verbraucher überlassen, wann er den Mangel geltend macht. Die von dir dargestellte Konstruktion mit Bestätigung als mangelfrei, wenn das Gerät bereits in Betrieb war, existiert im Gesetz nicht.

Eine Ausnahme besteht lediglich bei Käufen zwischen Unternehmern im UGB ( Was du eigentlich durch den Begriff Verbraucher ausgeschlossen hast). Hier gilt, dass direkt ersichtliche Mängel ab Übergabe, versteckte Mängel ab Entdeckung innerhalb einer angemessenen Frist angezeigt werden müssen.



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Re(4): HP: Garantie / Bearbeitungsdauer
16.03.2012, 12:41:12
Mit über 5.000 Post solltest du das bereits wissen :), aber ich erkläre es dir gerne durch ein Beispiel bzw. erkläre WAS ich genau meine:


Du kaufst dir ein.. hmmm sagen wir Remington Haarschneider. Ich nehme das als Beispiel weil Remington ein Jahr (außer es hat sich geändert) Garantie gibt. Wenn dir das Ding nach 5 Monaten eingeht, reklamierst du. Selbst wenn Remington GAR keine Garantie hätte, würde der Händler dafür haften, weil man in den ersten sechs Monaten davon ausgeht, dass es ein Mangel ist der bereits bei der Ausflieferung existiert hat oder kurz danach aufgetreten ist. Der Händler tauscht dir das Gerät aus oder sorgt sonst irgendwie für eine Entschädigung, Verbesserung usw. Da Remington aber ein Jahr Garantie hat, sagt der Händler "ja ich kümmere mich um das Problem und du wirst entschädigt - indem das Gerät kostenlos repariert hat. In diesem Fall übernimmt das Remington, weil sowieso Garantie existiert. Für dich in diesem Fall egal ob Garantie oder Gewährleistung - weil du in den ersten sechs Monaten nichts beweisen musst. Laut Gesetz bist du da gedeckt.

Wird dir dieses Gerät nach Einam Jahr und zwei monaten defekt, hast du ein Problem - einzige ausnahme "Kulanzlösung". Sprich nach 14 Monaten hast du keine Garantie mehr auf das Gerät, weil der Hersteller nur ein Jahr gibt. Du berufst dich aber auf die Gewährleistung und erwartest vom Händler eine Entschädigung. Die bekommst du aber nicht, weil, NACH sechs Monaten gibt es die Umkehr der Beweislast. So wie man in den ersten sechs Monaten annimmt, dass der Fehler schon bei der Auslieferung oder kurz danach aufgetreten ist, nimmt man auch an, dass nach sechs Monaten das Gerät in Ordnung war und somit du als Kunde dem Händler beweisen musst, dass das Gerät schon immer defekt war oder dass der Defekt in den ersten sechs Monaten aufgereten ist. Jetzt sagt mir wie du das machst? Und dann stellt sich die Frage warum du erst 6-8 Monate später reklamierst. Also - wie möchtest du beweisen, dass dein Gerät bereits beim Kauf oder innerhalb der ersten sechs Monaten defekt war? CSI Austria? Der Händler kann hier nach Gesetz handeln und sagen: Lieber Kunde, es gibt keine Garantie mehr, die Gewährleistung wird dir nur helfen wenn du mir beweisen kannst, dass es schon immer defekt war. Und das KANNST du nicht.

Dass Gewährleistung schwachsinn ist war so gemeint: 99,99% der Hersteller geben mindestens ein Jahr Garantie, in den ersten sechs Monaten ist es also sowieso wurscht - weil es heißt ja nicht, dass der Händler dir es austauschen MUSS, er muss nur dafür sorgen, dass es repariert wird oder du sonst irgendwie entschädigt wirst. Ob er es intern an den Hersteller weiterleitet ist seine Sache. Es steht in keinem Gesetzt er MUSS es bezahlen, er muss dir helfen, eine Lösung für dich finden. Sein Kaffee ob er es austasucht, dir Geld zurückgibt, reparieren lässt...

Und nach sechs Monaten kannst du aus der Sicht des Händlers kacken gehen, er ist dafür nicht mehr verantwortlich  - es sei denn du kannst es ihm beweisen. Und wenn du kein Detektiv Glasauge bist, hast du Pech gehabt.

Ich hoffe du hast meinen "SCHWACHSINN" verstanden...


P.S: Ich greife Remington in keiner Art und Weise an - es ist mir nur durch meine alten Geräte bekannt, dass Remington ein Jahr Garantie gehabt hat. Meine Erfahrungen mit Remington waren stets wirklich aus privater Sicht immer positiv. Das oben dient nur als Beispiel

Hätte auch Sony Konsolen nehmen können, denn diese haben noch immer ein Jahr Garantie. Nach einem Jahr garantiere ich dir, dass du für die Reparatur deiner Playstation bezahlen MUSST weil du nicht BEWEISEN KANNST, dass die schon in den ersten sechs Monaten defekt war.

...schon unzähligen Kunden musste ich das x Mal erklären - nur verstehen tut es kaum jemand. Alle glauben Götter zu sein - aber das Gesetz schützt nicht nur uns Kunden, sondern auch den Händler. Denn ein Händler ist kein rotes Kreuz

16.03.2012, 13:37 Uhr - Editiert von bubbles, alte Version: hier
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Re(5): HP: Garantie / Bearbeitungsdauer
16.03.2012, 15:04:14
schön, dass hier einer auf eine leichte Untergriffigkeit noch sachlich reagieren kann...daher ist es nur fair jetzt auch meinerseits sachlich zu werden :-):

Ich stimme dir soweit zu dass du man sich bei Konsumgütern die Gewährleistung nach Ablauf der ersten 6 Monate sonstwohin stecken kann, da reden wir (fast) von totem Recht.

In den ersten 6 Monaten ist die Sache aber erheblich interessanter, zwar nicht bei den 99% der Reklamationen die zivilisiert ablaufen, sondern bei denen es zu streitigkeiten kommt. Im Gegensatz zur Garantie habe ich hier einen festgelegten und für beide Vertragspartner halbwegs verständlichen Kodex wie der Streit abzulaufen hat.

Es steht in keinem Gesetzt er MUSS es bezahlen, er muss dir helfen, eineLösung für dich finden. Sein Kaffee ob er es austasucht, dir Geld zurückgibt, reparieren lässt...

genau das stimmt eben nicht, es steht ganz genau im gesetz:
Schritt 1: austauschen oder nachbessern...
wenn nicht erfolgtreich folgt
Schritt 2: Geld voll oder teilweise zurück.

Wo es ein bisschen gummimäßig ist, ist innerhalb der Schritte. Aber selbst da ist der Grundtenor eindeutig in Richung des Konsumenten, sprich als Händler sollte man besser sehr Gute Argumente haben warum man den Kundenwunsch abschlägt

Schau dir mal den Fred an, da gehts um das Thema:
https://forum.geizhals.at/t786137.html

in den ersten 6 Monaten ist die Gewährleistung also alles andere als Schwachsinn sondern eine enorme, IMHO schon fast überproportionale, Stütze für den Konsumenten.




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für jedes Problem gibt es genau die Richtige Dosis an Gewalt.
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kommt schon, 5300 Posts und grad mal sechs Einträge ins Gästebuch..das geht besser!
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Re(6): HP: Garantie / Bearbeitungsdauer
16.03.2012, 15:45:43
In den ersten sechs Monaten finde ich diese auch richtig - Schwachsinn ist es halt nach sechs Monaten - wobei eigentlich schon (fast) jeder zwei jahre Garantie gibt. Schwachsinn eben die Regelung: Beweisen. Probleme hat da halt ausnahmslos jeder Kunde der nicht Fox Mulder ist. Gerade die Sony PS3 die nach 1,5 Jahren defekt ist, wollen natürlich viele repariert haben bzw. ausgetauscht und berufen sich auf das Gewährleistungsgesetzt - haben da aber eindeutig den kürzeren.

Gewährleistung in den ersten sechs Monaten ist gut, ist aber eigentlich eh immer durch Garantie abgedeckt. Wie schon oben geschrieben, gibt es die Garantie und der Händler "bessert es nach" - aber natürlich schickt er es zum Hersteller und kümmert sich um den Ablauf.

Zum Punkt "nachbessern" - bedeutet in diesem Sinne "Kunde ich nehme das Gerät und werde es nachbessern" - schickt es aber zum Hersteller, der repariert es und tada - es ist nachgebessert und funktioniert wieder. In Wirklichkeit ist da egal ob Gewährleistung oder Garantie wenn man ehrlich ist, dir als Kunde entstehen keine kosten.

Aber ich denke wir haben uns verstanden - nur geht das leider nicht in die Köpfe der Konsumenten ein, die glauben und streiten bis in alle Ewigkeit, drohen mit Konsumentenschutz - dabei sind sie einfach im Unrecht. Ich verstehe den Ärger, aber wenn ein Gerät mit einjähriger Garantie defekt wird und das eben mit Pech NACH einem Jahr, hilft kein Konsumentenschutz der Welt - da behaupte ich wieder: Gewährleistung aus der Sicht des Kunden: Schwachsinn, beweisen kann er es nicht. Dafür ist sie für den Händler ab diesem Zeitpunkt sehr wichtig - weil er nichts tun muss wenn er nicht will um es mal so direkt zu sagen.

Zum von dir geposteten Link: Ja es wird schon z.B. ein paar Tagen ausgetauscht - hängt auch vom Ton des Kunden ab. E-Tec hätte hier nachbessern können: Sprich das Gerät nehmen, 3 Tage checken, reparieren, Teile austasuchen und es wäre ausbegessert. Theoretisch eben.

Bei solchen Sachen entscheide ich z.B. nach Tonlage des Kunden. "Dumme" Kunden die aus dem Urwald kommen und glauben mich jederzeit beschimpfen zu müssen, werden abgeblitzt. Ich verstehe immer den Ärger, bin aber auch ein Mensch der nichts dafür kann. Kunden die wissen wie man sich benimmt, werden von mir bevorzugt behandelt und da helfe ich sogar sehr gerne.



16.03.2012, 15:55 Uhr - Editiert von bubbles, alte Version: hier
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