Re(4): HP: Garantie / Bearbeitungsdauer
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.  Re: HP: Garantie / Bearbeitungsdauer  (ZombyKillah am 15.03.2012, 18:50:49)
..  Re(2): HP: Garantie / Bearbeitungsdauer  (ok4you-at am 15.03.2012, 19:33:20)
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...  Re(3): HP: Garantie / Bearbeitungsdauer  (-lt- am 16.03.2012, 12:15:10)
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Re(4): HP: Garantie / Bearbeitungsdauer
16.03.2012, 12:41:12
Mit über 5.000 Post solltest du das bereits wissen :), aber ich erkläre es dir gerne durch ein Beispiel bzw. erkläre WAS ich genau meine:


Du kaufst dir ein.. hmmm sagen wir Remington Haarschneider. Ich nehme das als Beispiel weil Remington ein Jahr (außer es hat sich geändert) Garantie gibt. Wenn dir das Ding nach 5 Monaten eingeht, reklamierst du. Selbst wenn Remington GAR keine Garantie hätte, würde der Händler dafür haften, weil man in den ersten sechs Monaten davon ausgeht, dass es ein Mangel ist der bereits bei der Ausflieferung existiert hat oder kurz danach aufgetreten ist. Der Händler tauscht dir das Gerät aus oder sorgt sonst irgendwie für eine Entschädigung, Verbesserung usw. Da Remington aber ein Jahr Garantie hat, sagt der Händler "ja ich kümmere mich um das Problem und du wirst entschädigt - indem das Gerät kostenlos repariert hat. In diesem Fall übernimmt das Remington, weil sowieso Garantie existiert. Für dich in diesem Fall egal ob Garantie oder Gewährleistung - weil du in den ersten sechs Monaten nichts beweisen musst. Laut Gesetz bist du da gedeckt.

Wird dir dieses Gerät nach Einam Jahr und zwei monaten defekt, hast du ein Problem - einzige ausnahme "Kulanzlösung". Sprich nach 14 Monaten hast du keine Garantie mehr auf das Gerät, weil der Hersteller nur ein Jahr gibt. Du berufst dich aber auf die Gewährleistung und erwartest vom Händler eine Entschädigung. Die bekommst du aber nicht, weil, NACH sechs Monaten gibt es die Umkehr der Beweislast. So wie man in den ersten sechs Monaten annimmt, dass der Fehler schon bei der Auslieferung oder kurz danach aufgetreten ist, nimmt man auch an, dass nach sechs Monaten das Gerät in Ordnung war und somit du als Kunde dem Händler beweisen musst, dass das Gerät schon immer defekt war oder dass der Defekt in den ersten sechs Monaten aufgereten ist. Jetzt sagt mir wie du das machst? Und dann stellt sich die Frage warum du erst 6-8 Monate später reklamierst. Also - wie möchtest du beweisen, dass dein Gerät bereits beim Kauf oder innerhalb der ersten sechs Monaten defekt war? CSI Austria? Der Händler kann hier nach Gesetz handeln und sagen: Lieber Kunde, es gibt keine Garantie mehr, die Gewährleistung wird dir nur helfen wenn du mir beweisen kannst, dass es schon immer defekt war. Und das KANNST du nicht.

Dass Gewährleistung schwachsinn ist war so gemeint: 99,99% der Hersteller geben mindestens ein Jahr Garantie, in den ersten sechs Monaten ist es also sowieso wurscht - weil es heißt ja nicht, dass der Händler dir es austauschen MUSS, er muss nur dafür sorgen, dass es repariert wird oder du sonst irgendwie entschädigt wirst. Ob er es intern an den Hersteller weiterleitet ist seine Sache. Es steht in keinem Gesetzt er MUSS es bezahlen, er muss dir helfen, eine Lösung für dich finden. Sein Kaffee ob er es austasucht, dir Geld zurückgibt, reparieren lässt...

Und nach sechs Monaten kannst du aus der Sicht des Händlers kacken gehen, er ist dafür nicht mehr verantwortlich  - es sei denn du kannst es ihm beweisen. Und wenn du kein Detektiv Glasauge bist, hast du Pech gehabt.

Ich hoffe du hast meinen "SCHWACHSINN" verstanden...


P.S: Ich greife Remington in keiner Art und Weise an - es ist mir nur durch meine alten Geräte bekannt, dass Remington ein Jahr Garantie gehabt hat. Meine Erfahrungen mit Remington waren stets wirklich aus privater Sicht immer positiv. Das oben dient nur als Beispiel

Hätte auch Sony Konsolen nehmen können, denn diese haben noch immer ein Jahr Garantie. Nach einem Jahr garantiere ich dir, dass du für die Reparatur deiner Playstation bezahlen MUSST weil du nicht BEWEISEN KANNST, dass die schon in den ersten sechs Monaten defekt war.

...schon unzähligen Kunden musste ich das x Mal erklären - nur verstehen tut es kaum jemand. Alle glauben Götter zu sein - aber das Gesetz schützt nicht nur uns Kunden, sondern auch den Händler. Denn ein Händler ist kein rotes Kreuz

16.03.2012, 13:37 Uhr - Editiert von bubbles, alte Version: hier
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