Re(6): HP: Garantie / Bearbeitungsdauer
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.  Re: HP: Garantie / Bearbeitungsdauer  (ZombyKillah am 15.03.2012, 18:50:49)
..  Re(2): HP: Garantie / Bearbeitungsdauer  (ok4you-at am 15.03.2012, 19:33:20)
....  Re(4): HP: Garantie / Bearbeitungsdauer  (ok4you-at am 15.03.2012, 20:39:17)
......
Re(6): HP: Garantie / Bearbeitungsdauer
16.03.2012, 01:55:46
Hier bringst du aber einiges durcheinander:
Du hast recht, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe (nicht Auslieferung) vorhanden sein gewesen sein muss.
Prinzipiell hat der Übernehmer zu beweisen, dass der Mangel schon vorhanden war. Wie du ausgeführt hast, sieht das Gesetz innerhalb der ersten sechs Monate eine Beweislastumkehr vor.
Das Recht auf Geltendmachung der Gewährleistung verjährt bei beweglichen Sachen (PC,..) nach 2 Jahren, bei unbeweglichen (Haus,..) nach 3.
Innerhalb dieser Frist ist es dem Übernehmer überlassen, wann er den Mangel geltend macht.

...Damit das der Verbraucher zugibt, dass das Gerät einmal
einwandfrei funkioniert hat (Inbetriebnahme) gibt er zu, dass der Mangel bei
auslieferung nicht vorhanden war....

Das würde die Beweislastumkehr innerhalb der ersten sechs Monate, sowie auch die Verjährungsfrist ad absurdum führen.
Wie schon gesagt, bleibt es dem Verbraucher überlassen, wann er den Mangel geltend macht. Die von dir dargestellte Konstruktion mit Bestätigung als mangelfrei, wenn das Gerät bereits in Betrieb war, existiert im Gesetz nicht.

Eine Ausnahme besteht lediglich bei Käufen zwischen Unternehmern im UGB ( Was du eigentlich durch den Begriff Verbraucher ausgeschlossen hast). Hier gilt, dass direkt ersichtliche Mängel ab Übergabe, versteckte Mängel ab Entdeckung innerhalb einer angemessenen Frist angezeigt werden müssen.



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........  Re(8): HP: Garantie / Bearbeitungsdauer  (jay am 17.03.2012, 01:00:20)
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...  Re(3): HP: Garantie / Bearbeitungsdauer  (gmaj am 26.03.2012, 16:15:15)
 

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