Re(7): Miete versteuern
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.  Re: Miete besteuern  (piiceman am 05.09.2012, 18:46:50)
..  Re(2): Miete besteuern
 (andvol am 05.09.2012, 18:50:06)
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 (Weissbier am 05.09.2012, 19:39:51)
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.......
Re(7): Miete versteuern
05.09.2012, 20:58:01
Nein, die Begründung hab ich (nicht lachen) so im Netz gefunden.
Aber was wären es denn für Gründe nicht unters MRG zu fallen?

Dass nicht mehr als 2 selbständige Wohnungen vorhanden sind. Wie deine vermietete Fläche definiert wird, ist egal, sofern wirklich nur 2 Flächen vorhanden sind. Gefährlich wird es, wenn eine dritte derart "schöngeredete" Fläche da ist und der mieter im Streitfall nicht blöd ist.

Zu § 1096 ABGB steht was im Mietvertrag

Das ist sehr relevant, weil es da um viel Geld geht.

Hier kann man also auch auf 1 Jahr vermieten.

Ja, das darfst du. Aber das war bisher im Strang auch nicht Thema. Auch hier gilt: Sofern es nicht mehr als 2 Wohnungen sind.

BTW ist deine Zitatenquelle (ich nehme an, dass du das nicht selber formuliert hast) von mäßiger Genauigkeit:
mehr als 2 getrennt vermietbaren Objekten

Eine Garage, ein Lager oder ein Keller sind auch vermietbare Objekte, sind aber keine für §1 Abs 2 Zi 5 MRG relevanten Flächen. Ergo immer gut aufpassen, was man im Internet so alles findet.

wie ist ein "getrennt vermietbares Objekt" definiert???

Insbesondere durch die Rechtsprechung, wo solche schlauen Winkelzüge wie "der Kachelofen steht im EG und heizt das OG mit" zerpflückt werden. Eine Auswahl findest du bei den Anmerkungen zu § 1 Abs. 2: http://www.jusline.at/index.php?cpid=ba688068a8c8a95352ed951ddb88783e&lawid=77&paid=1  (ich hoffe, der Link funktioniert dauerhaft)


WB.
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