Re: Regeln für neuen Untermieter - wie formulieren
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Regeln für neuen Untermieter - wie formulieren
25.09.2012, 22:15:04
nachdem ich die letzte Untermieterin meiner Studenten WG (ich Eigentümer, ein Zimmer untervermietet) endlich los geworden bin möchte ich beim nächsten Untermieter nicht noch mal einfahren und den Vertrag besser formulieren.

Bisher hatte ich ein Standardformular aus dem Internet, sogar ohne Index (weil so lange bleiben Studenten eh meist net).

Die letzte blieb fast drei Jahre, wobei sie immer exzessiver kochte, Wäsche wusch, dauernd lief der Geschirrspüler und Waschmaschine. Hatte manchmal schon den Verdacht das die fremde Wäsche mitwascht, kam aus dem Wochende und Sonntag Abend liefen schon die Geräte auf Hochtouren.

Dazu hielt die tussi in der Neubauwohnung zig Zimmerpflanzen, obwohl wir eh aufpassen müssen bei der geringen Raumhöhe und den dichten und schwitzenden Fenstern dass wir keinen Schimmel kriegen.

Das würde ich gerne regeln, aber ohne gleich Mietinteressenten abzuschrecken durch zig Verbote und Regelungen.
Bitte um eure Meinung, hab ich was vergessen, geht was gar nicht?

Ruhe: keine Partys, keine Orgien, ab 22 Uhr Vermeidung von Geräuschen (Musik, lautes Handytelefonieren).

Pflicht zur Rücksichtnahme:

• Kein auffälliges Deponieren von Gegenständen im Treppenhaus.  Dies gilt auch für das ständige Deponieren von Schuhen (Brandschutz,  Geruchsbelästigungen).
• Rauchen: nur am Balkon und im Garten, nicht in der Wohnung, nicht im Treppenhaus.

Nur der Mieter darf Zimmer und Wohnung nutzen. Übernachtungsgäste nach Absprache im geringem Ausmaß.
Kochen: im normalen Rahmen, bei Dunst bitte lüften und Geschirr nach Verursacherprinzip reinigen. Geschirrspüler bitte mit Geschirr von beiden voll laden um Energie zu sparen.
Vorräte: bitte in Dosen, Mottengeschützt lagern.
Putzen: gemeinsam und nach Verursacherprinzip.
Miete ist am 1. des Monats im Vorhinein zu übergeben.
Schlüsseldepot wird nach ordnungsgemäßer Beendigung der Miete retourniert. Kündigungsfrist einen Monat. Miete endet erst nach Abmeldung und Schlüsselrückgabe.
Verbot von Haustieren und  Zimmerpflanzen (Hygiene). Übernachtungsgäste  nach Absprache.
Wäsche trocknen nur in der Waschküche (Schimmelgefahr) oder am Balkon.  Ausnahme Unterwäsche.
Zwei Ladungen Wäsche pro Woche sind im Mietpreis inkludiert, darüber hinaus in den Maschinen der Waschküche gegen Münzeinwurf.
Verbot von Kerzen und allen offenen Flammen außer dem Gasherd.
Geräte (Wasserkocher, Geschirrspüler) nur bei Anwesenheit laufen lassen, da von Versicherung sonst nicht gedeckt.
Sorgsames Behandeln des Zimmers und der Wohnung, keine Regale oder ähnliches in die Wand bohren,  bei  Abwesenheit Fenster schließen (Sturm) und Apparate ausschalten (Brandgefahr, Wasserschaden).





*im nächsten Leben werde ich Bananenpflücker, Lobbyist, Teppichknüpfer, Graf oder Ziegenhirte*
**nix hackeln geht schont die hypothetische Arbeitskraft:
wenn ich mich kaputt hackel wär ich bald so marod,
das i nimmer hackeln könnt, selbst wenn ich wollen tät**
25.09.2012, 22:17 Uhr - Editiert von octobussi, alte Version: hier
Antworten PM Alle Chronologisch
 
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.... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (helminator am 26.09.2012, 16:22:08)
. Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt
 (helminator am 26.09.2012, 16:27:32)
... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt
 (helminator am 27.09.2012, 09:40:30)
.
Re: Regeln für neuen Untermieter - wie formulieren
26.09.2012, 17:56:20
du fällst ned unterns MRG, also kannst du in deinen Vertrag rinschreiben, wie du lustig bist.

Aber bei deinen Vorstellungen rat ich dir: tu es nicht und verzichte aufs Geld. Du bekommst nur viel mehr Ärger als dir lieb ist!

DENN:
praktisch alle deiner Vorstellungen sind mehr oder minder gegen die guten Sitten oder so grob benachteiligend, daß sie unwirksam sind:

keine Partys, keine Orgien,

ab wieviel Personen ist es ne Party?
Ich kann einladen, wen ich will.
ab 22 Uhr Vermeidung von Geräuschen (Musik, lautes Handytelefonieren).

das regeln Gesetz und/oder Hausordnung
Und wieviel dB sind "laut"???
Nur der Mieter darf Zimmer und Wohnung nutzen. Übernachtungsgäste nach
Absprache im geringem Ausmaß.

vergiß es. DU schreibst keinem vor, von wem er sich wann, wie oft oder wie lang vögeln läßt
Kochen: im normalen Rahmen

ich finde 8-Gng-Menüs 2x täglich normal, du auch?
Und btw: ich koch gern viel, denn ich eß nicht gern allein!
Geschirrspüler bitte mit Geschirr von beiden voll laden um Energie zu sparen.

wenn du ihn einräumst: gerne
Vorräte: bitte in Dosen, Mottengeschützt lagern.

meine Vorräte, meine Sache
Putzen: gemeinsam und nach Verursacherprinzip.

OK. Aber ich putz das nicht, denn ich habs nicht schmutzig gemacht! Außerdem hab ich jetzt keine Zeit, muß weg.
Schlüsseldepot wird nach ordnungsgemäßer Beendigung der Miete retourniert.
Kündigungsfrist einen Monat. Miete endet erst nach Abmeldung und
Schlüsselrückgabe.

das ist zur Abwechlung mal sinnvoll und möglich!
Verbot von Haustieren und  Zimmerpflanzen (Hygiene).

unmöglich
Übernachtungsgäste  nach Absprache.

hatten wir schon. Mein Besuch schläft bei mir, wenn ICH das will, nicht du!
Wäsche trocknen nur in der Waschküche (Schimmelgefahr) oder am Balkon.
Ausnahme Unterwäsche.

Deine Baumängel sind nicht MEIN Problem.
Zwei Ladungen Wäsche pro Woche sind im Mietpreis inkludiert, darüber hinaus in
den Maschinen der Waschküche gegen Münzeinwurf.

wie willst das kontrollieren?
Verbot von Kerzen und allen offenen Flammen außer dem Gasherd.

ich liebe Duftlampen, die wirst du mir nicht verbieten
Geräte (Wasserkocher, Geschirrspüler) nur bei Anwesenheit laufen lassen, da
von Versicherung sonst nicht gedeckt

hä???????????
Hat dein technikschrott denn keinen Aquastop?
Bei Geschirrspüler bzw WaMa macht das aber sogar Sinn, wenns alte Geräte sind. Bei modernen mit Aqua-Stop zahlt die vers aber.
Sorgsames Behandeln des Zimmers und der Wohnung,

ich bin immer vorsichtig, aber Fehler passieren halt
keine Regale oder ähnliches in die Wand bohren,  

vergiß es. Das ist normale Benutzung.
bei  Abwesenheit Fenster schließen (Sturm) und Apparate ausschalten
(Brandgefahr, Wasserschaden).

kannst du nicht kontrollieren und entspricht nicht den gehnlichen Lebensumständen - kannst also vergessen, da nicht durchsetzbar.

Nochmal: bei deinen Vorstellungen: laß es! Du und dein Mieter, ihr werdet beide ned glücklich werden.


mfg
AVS
Antworten PM Alle Chronologisch Zum Vorgänger
 
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. Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (ice_cream_killer_(temporary) am 28.09.2012, 13:22:25)
 

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