Re(9): Garantie oder Gewährleistung / Nexus 4? Gekauft bei DiTech.
Geizhals » Forum » Händler in Österreich » Garantie oder Gewährleistung / Nexus 4? (104 Beiträge, 1770 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
.........
Re(9): Garantie oder Gewährleistung / Nexus 4? Gekauft bei DiTech.
25.06.2013, 21:19:05
Ich glaube hier liegt ein Missverständnis vor. Der §928 ABGB regelt nur
Mängel, die dem Übernehmer bereits vor Vertragsabschluss bekannt sind oder
sein mussten:
"Augenfällige (offenkundige) Mängel liegen nur dann vor, wenn der Übernehmer
vor Vertragsschluss (SZ 8/130; 1 Ob 555/94 ecolex 1994, 754; Welser/Jud,
Gewährleistung Rz 5 mwN) die Eigenschaften des Vertragsgegenstandes ohne
weiteres erkennen konnte." (Bydlinski in ABGB Kurzkommentar 945 Rz 2)

Aus dem beschriebenen Sachverhalt geht zumindest für mich in keiner Weise
hervor, dass der Käufer den Mangel in irgendeiner Weise kennen konnte.

Die Abgrenzung zwischen erkennbaren und verstecktem Mangel ist nur für ein
unternehmensbezogenes Geschäft wo das UGB zur Anwendung kommt relevant, da
dort ein Mangel innerhalb einer angemessenen Frist gerügt werden muss (§377
UGB). Für versteckte Mängel gilt diese Frist eben erst ab ihrer Kenntnis.
Im Anwendungsbereich des KSchG spielt das keine Rolle, da dort die
Gewährleistungsregelungen des ABGB gelten.


Grundsätzlich kein Widerspruch, allerdings handelt es sich bei der Aussage der Sprung ist plötzlich aufgetreten lediglich um eine Behauptung des Besitzers, genauso wäre es möglich, dass der Sprung von anfang an da war, nur nicht bemerkt wurde, oder eben durch unsachgemäße Handhabung aufgetreten ist.
Und dann findet IMHO sehr wohl der §928 Anwendung.

Auch wenn man der Rechtssprechung der (höchst) Gerichte eine gewisse Bindungs-
und Vorbildwirkung nicht absprechen kann, so geht in Österreich das Recht vor
der Legislative (Parlament,..) aus. Die Gerichte sind nur für die Anwendung
und Auslegung dieses Rechts zuständig und werden deshalb auch nicht als
Rechtsquelle anerkannt.
Etwas anders ist die Situation im anglo-amerikanischen Raum. Dort können
Gerichte in Bereichen in denen noch keine entsprechende Regelung (statue law)
existiert durch Richterrecht (case law) für zukünftige Entscheidungen eine
Bindungswirkung entfalten.

es ging mir da weniger um den gesetzgebungsprozess, der ist mir bekannt, genauso wie der Umstand das Präzedenzfälle bei uns eher bescheidene Bedeutung haben, da dürftest du meinen Kommentar ein bisschen in den falschen Hals bekommen haben. Es ging mir um die Anwendung der Gesetze und die obligt nunmal den Gerichten (und nicht dem GHF, zumindest noch nicht|-D)
-------------------------------------------------------------
für jedes Problem gibt es genau die Richtige Dosis an Gewalt.
-------------------------------------------------------------

Antworten PM Alle Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Bucho am 23.06.2013, 14:44:31)
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung