Re(6): Eklatante DSL Minderleistung ist keine Kündigungsgrund - nicht mal kulanzhalber
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Re(6): Eklatante DSL Minderleistung ist keine Kündigungsgrund - nicht mal kulanzhalber
18.11.2013, 16:55:05
Ich verlink mal: http://www.a1.net/hilfe-support/ruecktrittsrecht  A1 gewährt ein 14-tägiges Rücktrittsrecht ab Anschlussherstellung, was eine Woche mehr ist als gesetzlich vorgesehen (Fernabsatz 1 Wo. Rücktritt). Sorry aber da hast du dir wohl zu lange Zeit gelassen, draufzukommen dass dir das Tempo nicht genehm ist. Weil ist auch klar, wenn ich nach 3 Monaten bei der Konkurrenz eine Aktion entdecke, kann ich mich nicht drauf berufen, ich will jetzt kündigen weil mir das Tempo schon immer zu langsam war und ich hab nur einfach 3 Monate lang nichts gesagt.

Und wenn ich jetzt bissl bissig werde muss ich sagen, in einer A.-der-Welt Gegend wo nur 2 - 3 Mbit über die Leitung kommen, ist Kündigung wegen langsamem Internet eine leere Drohung. Mangels Alternativen. Weil falls es dort entbündelte Konkurrenz geben würde, benutzt sie 1:1 dieselbe Leitung und mietet sie halt von A1.

Die einzige Alternative die du probieren kannst ist Mobilinternet. Wenns schneller geht, freu dich und halt dir alle Daumen, dass nicht ein paar Einsiedlernachbarn von dir auf die gleiche Idee kommen, weil dann wars das auch schonwieder. Man muss A1 zumindest zugute halten, sie haben ein Auge auf die Auslastung eines Gebietsknotens und bist du ein mal auf ein Tempo eingemessen, dann hast du das auch zuverlässig 24:7. Hingegen UPC oder die Mobilinternetanbieter scheren sich überhaupt nichts, ihre Knoten zu überbuchen und sobald zuviele Leute dranhängen geht halt das Tempo in die Knie.
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