Re(5): kindesunterhaltspflicht + babysitterkosten
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 (Rheumon am 24.02.2014, 10:57:33)
Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Sonita am 25.02.2014, 20:17:11)
Re(5): kindesunterhaltspflicht + babysitterkosten
01.03.2014, 00:17:52
Der Punkt ist aber folgender:

Zuerst gibt es eine Familie in einem Haushalt
Die besteht zB. aus Mutter, Vater und 2 Kindern.

Nach der Scheidung ist es meistens so, dass es folgendes gibt (bewusst geschlechtsneutral gehalten):
1 Haushalt mit 1 Elternteil und 2 Kindern.
1 (neuer) Haushalt mit 1 Elternteil.

Das Problem ist folgendes:
Eine Familie mit Mutter, Vater und 2 Kindern in 1 Haushalt kommt jetzt schon kaum mit dem zur verfügung stehenden Einnahmen aus. Wie kann aus der gleichen Summe der Einnahmen ein zusätzlicher Haushalt, eine zusätzliche Wohnung, selbst wenn es nur einen 1 Zimmerwohnung ist finanziert werden?
Das funktioniert einfach nicht.

Daher resultiert dass der Elternteil dem die Kinder zugesprochen werden den gleichen Lebensstandard hat, der Elternteil dem die Kinder nicht zugesprochen werden jedoch in die Armut getrieben wird.

Das ist einfache Mathematik und Realität.


----edit einfach unten angehängt zwecks besserer Lesbarkeit

Was fair wäre, wäre dass der verbleibende Familienteil angehalten wäre (in diesem Beispiel) die Haushaltskosten um 1/4 zu reduzieren da 1 Person weniger, was gleichzeitig der Person die einen eigenen Haushalt gründen muss zumindest die Möglichkeit eines Zimmers irgendwo plus der Möglichkeit seinen Verpflichtungen nachzukommen ermöglicht.
Denn was sonst passiert ist dass die Personen abtauchen und nix zahlen. Klar, können sie auch nicht - siehe einfache Mathematik oben - woher soll plötzlich mehr Gesamtvolumen an Geld da sein?

01.03.2014, 00:25 Uhr - Editiert von Ykä, alte Version: hier
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