Re(5): [AUSTRO-NEPP THREAD] Mondpreise in AT - bis 80 % höher als in DE
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Re(5): [AUSTRO-NEPP THREAD] Mondpreise in AT - bis 80 % höher als in DE
08.03.2014, 19:37:14
deutlich Einbußen beim Sozialsystem??
Welche denn? Glaubst Du daß man von Notstandshilfe besser leben kann(die Miete
muß man selber bestreiten von der oft kärglichen Summe die manchmal nicht
einmal die Miete deckt) als von Hartz4 wo man die Wohnung bezahlt bekommt?


Ich zitiere aus Wikipedia:
Hartz IV ab 1. Januar 2005

Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt[6]

    Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt) für Erwerbsfähige zum Arbeitslosengeld II (ALG II) zum Teil auf ein Niveau unterhalb der bisherigen Sozialhilfe. Die laufenden Leistungen der alten Sozialhilfe waren zwar nominell niedriger als die Regelleistung des neu eingeführten ALG II, wurden aber im Bedarfsfall durch diverse Einmalleistungen ggf. auch über den Satz des entsprechenden ALG II aufgestockt. Der monatliche Regelsatz der Sozialhilfe für einen Alleinstehenden hatte vor der Einführung des ALG II in den westlichen Bundesländern bis Ende 2004 zwischen 287 € und 297 €, in den östlichen Ländern zwischen 282 € bis 285 € gelegen, während die Regelleistung des ALG II ab 1. Januar 2005 345,00 € im Westen und 331 € im Osten[7] betrug. Die neben dem Regelsatz der Sozialhilfe im Bedarfsfall gewährten einmaligen Beihilfen[8] wurden beim ALG II nunmehr weitgehend in die Regelleistung einberechnet, so dass daneben insoweit keine einmalige Beihilfen mehr beansprucht werden konnten.[9] Die ursprünglich vorgesehene Höhe der Regelleistung des ALG II lag laut Aussage von Peter Hartz bei 511 Euro monatlich und damit weit über dem Sozialhilfesatz.[10]Anfangs wurde für Hilfebedürftige, deren Arbeitslosengeldanspruch erschöpft war, ein Zuschlag gezahlt, der im ersten Jahr des ALG-II Bezugs bis 160 €, im zweiten Jahr bis 80 € betrug[11]. Dieser Zuschlag wurde zum 1. Januar 2011 ersatzlos abgeschafft.

    Beide Sozialleistungen sollen bei erwerbsfähigen Arbeitslosen direkt bei der Agentur für Arbeit verwaltet werden. Allerdings erhalten 69 Kreise und Gemeinden die Möglichkeit, die Betreuung von Langzeitarbeitslosen eigenverantwortlich zu übernehmen (so genannte kommunale Option oder Optionsmodell).

    Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes aus der Arbeitslosenversicherung wird ab 1. Februar 2006 auf maximal 18 Monate reduziert. Nach einem Beschluss der Großen Koalition von 2007 sollen über 58-jährige 24 Monate lang Arbeitslosengeld erhalten, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Wer keine Ansprüche (mehr) auf Arbeitslosengeld I hat, erhält dann Arbeitslosengeld II, wobei die Bewilligung von Arbeitslosengeld II die Vermögens- und Einkommenslage des Antragstellers und bestimmter Angehöriger berücksichtigt.

    Ab 2005 wurde der Regelsatz von Kindern zwischen sieben und dreizehn Jahren in Hartz-IV-Familien auf 60 % (zuvor: 65 %) des Regelsatzes eines alleinstehenden Erwachsenen festgelegt, für Jugendliche zwischen 14 und 17 ab 2005 auf 80 % (zuvor seit 1955 90 %) des Regelsatzes eines alleinstehenden Erwachsenen. Jugendliche zwischen 14 und 17 erhalten somit ebenso viel wie erwachsene Haushaltsangehörige; zuvor erhielten sie 12,5 % mehr als diese, da ihnen als Heranwachsende ein höherer Bedarf („Wachstumsbedarf“) anerkannt wurde als erwachsenen Haushaltsangehörigen.


Und dazu noch eine Aussage von Peter Hartz höchstselbst:
Peter Hartz selbst war ebenso unzufrieden mit der Umsetzung und meinte: "Nicht überall wo Hartz drauf steht, ist auch Hartz drin." In dem 2007 erschienenen Buch "Macht und Ohnmacht" stellte er zudem fest: "Herausgekommen ist ein System, mit dem die Arbeitslosen diszipliniert und bestraft werden."

Abweichungen gab es in Detailfragen wie den Bemessungsgrenzen oder der Höhe von Krankenversicherungsbeiträgen sowie Instrumenten wie Midi-Jobs, die im Hartz-Konzept nicht explizit erwähnt werden. 2006 wurden Ich-AGs ganz zurückgenommen und Personal-Service-Agenturen funktional grundlegend verändert .

Daneben gibt es kontinuierliche Modifikationen im Bereich der Zugangsvoraussetzungen und des Leistungsrechts (SGB-II-Änderungsgesetz und Fortentwicklungsgesetz); siehe dazu Arbeitslosengeld II (https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld_II ).


Ansonsten gibt es, wie ich schon anmerkte, die Möglichkeit, (in Grenzen) selbst zu wählen, welches System einem mehr Vorteile bietet. Entschuldige, dass ich ursprünglich von "normal" arbeitenden Menschen ausging, aber du hast schon recht, Hartz IV sehe ich durchaus auch als wichtiges Detail bei den Einbußen.
  
Euer CWsoft
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.. Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (h-works am 19.12.2015, 17:23:55)
 

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