Nur Gutschrift bei Widerruf als Selbstabholer?
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Re(6): Nur Gutschrift bei Widerruf als Selbstabholer?
18.06.2014, 10:19:20

Ja, er kann

dem Kauf zurücktreten. Das heißt, er muss den Artikel bezahlen und entgegen
nehmen.

kann er vom Kauf zurücktreten.


muss er nicht.

der kunde zahlt nichts und holt nichts ab - die ware bleibt bis zur vollständigen bezahlung im eigentum des händlers ... daran ändert sich dann auch weiter nichts, wenn der kunde weiterhin nichts bezahlt und nichts abholt. irgendwann sollte der händler halt eine eventuelle reservierung im warenwirtschaftssystem wieder löschen...

so ist der rücktritt quasi vor vertragsschluss entstanden.

man kann ja niemanden zum kauf zwingen. und wenn ein händler einklagt, dass der kunde ihm das geld geben muss, damit er es ihm beim sofortigen vertragsrücktritt unverzüglich wieder zurückgeben kann ... ähm ... also ... das ist dann wieder so eine gerichtsverhandlung, in welcher der richter nicht müde wird, geschwollen oder unverblümt auszudrücken, dass der kläger vermutlich ganz ein anderes problem hat, als das, was zur verhandlung steht. |-D

die einzigen ausnahmen, die man hier anführen könnte, sind aber genau jene arten von produkten, die zB sowieso vom fernabsatz-rücktrittsrecht ausgenommen wären.

lg,


                                                                                          
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Re(12): Nur Gutschrift bei Widerruf als Selbstabholer?
18.06.2014, 11:55:30
ich hätte das auch vorhin schon schreiben können, weil ich aber eigentlich gerade "wo anders" bin, ist es mir nicht eingefallen.

es ist ja generell ein vorvertrag. angenommen das angebot kommt gilt von montag bis mittwoch. der kunde bestellt am montag (per fernkommunikationsmittel) und müsste bis mittwoch abholen. macht er das jetzt zB am mittwoch, entsteht durch den vorvertrag am mittwoch ein kaufvertrag, mit bestelldatum montag, beginn der gewährleistungsfrist - mittwoch.
holt der kunde am mittwoch nicht ab, verfällt der vertrag, weil der kaufvertrag nicht zustande gekommen ist, da vertraglich vereinbart wurde, dass das angebot bis mittwoch einzulösen ist.
hat der kunde am montag (per eps, kk, paypal, ..) gezahlt, gilt dies nicht.

und beim abholgeschäft ist dies ganz allgemein nicht anders.
kunde bestellt, vorvertrag wird geschlossen, übergabe von waren und geld findet statt, kaufvertrag wird rückwirkend wirksam, fernabsatz kam zustande.

aber wie lt schon richtig gesagt hat; das ist geltendes recht .. aber es ist leider nicht immer ganz präzise ausformuliert ... streitereien sind nicht alle ausgeschlossen. ...

anmerkung meinerseits: die ganzen gesetze, die der schwindi-spindi in letzter zeit raus haut, sind aber alle sehr viel löchriger als diese aktuelle regelung.


so und jetzt .. baba und schönen tag!


                                                                                          
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Re(11): Nur Gutschrift bei Widerruf als Selbstabholer?
19.06.2014, 19:48:12
Bitte schau dir mein Posting oben (und zwar mit den Zitaten von athis) an.

Jetzt nehemn wir noch zur Kenntnis, dass es nur zwei Ausführungen einer Online-Bestellung gibt: entweder wird sie bereits Ausführung der Übergabe/Versendung ein Vertrag oder sie ist es bereits bei Reservierung. Sind qwir uns da einig?

Im Falle, dass bereits ein Vertrag bei Reservierung durch den Händler stattfindet, nmuss dieser Vertrag erfüllt werden - auch vom Kunden; der Händler kann auf Erfüllung klagen, ganz egal, ob das uns Konsumenten gefällt oder nicht - wir würden uns ja immer gerne die Rosinen aus dem Kuchen picken und den Rest einfach liegen lassen.

In diesem beschriebenen Fall muss also der Kunde auch widerrufen, im Fall eines Versandes sowieso. Es ist aber dann notwendig (seit 13.06.2014), dass der Widerruf erklärt wird. Nicht abholen oder kommentarlos zurücksenden ist nicht mehr rechtsgültig.
Aus­drück­licher Wider­ruf ist Pflicht

Bisher war es möglich, allein durch die kom­men­tar­lose Rück­sendung einer Ware einen Wider­ruf zu täti­gen. Neu ist nun, dass der Wider­ruf ein­deutig erk­lärt wer­den muss.

(http://imb.donau-uni.ac.at/internetrecht/neues-widerrufsrecht-ab-2014/ )

Sollte eine Reservierung aber doch keinen Kaufvertrag bedingen (wie ich das bei entsprechendem Hinweis des Händlers sehe), dann bedarf es auch keines Widerrufes.

Geau zwischen diesen beiden Annahmen kurvt die Argumentation hin und her. Ihr müsst Euch jetzt aber entscheiden, wann Ihr bzw. der Richter den Kaufvertrag seht. Was Ihr nicht könnt, ist je nach Vorteil mal das eine und mal das andere anzunehmen.

War das klarer?
  
Euer CWsoft
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Re(2): Nur Gutschrift bei Widerruf als Selbstabholer?
18.06.2014, 09:29:17

Bei Selbstabholung ist es kein Online-Kauf und deshalb gibt es kein
Rücktrittsrecht. Selbst die Rücknahme und Gutschrift war eine Kulanz des
Unternehmens (außer es steht in den AGBs).


frei von der leber: DAS stimmt einfach nicht.

ja, viele händler legen es so aus. aber viele händler schreiben auch "AGBs" obwohl das "s" am ende gar keinen sinn macht. (allgemeine geschäftsbedingungenS? wtf?)

bestellt der kunde via webshop, telefon, fax, e-mail, brieftaube, etc. gilt die fernabsatz-regelung. ob das produkt dann per post, spedition, terminkurier oder taxi-fahrer abgeholt wird, oder ob man sein eigenen kurier spielt (selbst abholt) hat damit nichts zu tun und im gesetz steht auch nicht, dass es irgendwie erheblich ist, wie das produkt zum kunden gelangt ... sondern nur, dass es erheblich ist, wie der kunde seine ware bestellt.

so lernt man das auf der uni von richtern  ... alles andere ist milchmädchen-hausverstands-rechtsverdreherei .. die bringt am stammtisch was... oder auch gegenüber einem ängstlichen kunden ... aber sie reflektiert das geltende recht nicht wirklich.

lg,





                                                                                          
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Re(6): Wo ?
22.06.2014, 23:34:24
Also die meisten Leute die ich kenne informieren sich überhaupt nicht. Sie gehen in den nächstbesten Laden und holen sich dort das günstigste Zeug. Hauptsache es funktioniert. Wer von denen informiert sich stunden- oder tagelang bevor er einkauft? Genaugenommen ist das Zeitverschwendung wenn es eine ehrliche und gute Beratung gäbe! Ich hingegen informiere mich aber man kann manche Dinge nur live erleben.

Es ist einfach Fakt, dass du den besten Eindruck nicht über Bilder, Text oder Videos erhälst sonder ihn nur persönlich erhalten kannst. Z.B. wirst du das Router-Interface nie richtig testen können ohne dass du selbst beim Gerät sitzt und es tust. Da kannst du dich noch so informieren. Du wirst nicht jeden einezelnen Aspekt finden. Außerdem fand ich dass gewisse Produkte live besser aussahen als auf Bildern aber das ist eine andere Geschichte.

Oder du siehst dir einen Bericht über Autos an. Du weißt vielleicht die Rahmenbedingungen aber wenn du selbst drinnen sitzt und fährst schaut die Welt wieder anders aus. Und je komplexer die Geräte werden desto mehr gibt es zu testen/informieren usw.

Oder du hörst der Empfang bei T-Mobile ist so super. Mein Freund hat bei sich zu Hause 28 Mbit. Ich hab mir sein Modem ausgeliehen und bekomme nur 7 Mbit (Stadt!). Da kannst du noch so von Testberichten lesen wie gut das Netz ist - wenns auf deinem Standort nicht passt, dann passt es nicht. Da helfen auch keine Netzabdeckungskarten oder sonstiges!

Das ist ein generelles Problem da es oft einfach keine Testzeit gibt. Es gibt nur entweder oder.

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