Re(11): Nur Gutschrift bei Widerruf als Selbstabholer?
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Re(11): Nur Gutschrift bei Widerruf als Selbstabholer?
19.06.2014, 19:48:12
Bitte schau dir mein Posting oben (und zwar mit den Zitaten von athis) an.

Jetzt nehemn wir noch zur Kenntnis, dass es nur zwei Ausführungen einer Online-Bestellung gibt: entweder wird sie bereits Ausführung der Übergabe/Versendung ein Vertrag oder sie ist es bereits bei Reservierung. Sind qwir uns da einig?

Im Falle, dass bereits ein Vertrag bei Reservierung durch den Händler stattfindet, nmuss dieser Vertrag erfüllt werden - auch vom Kunden; der Händler kann auf Erfüllung klagen, ganz egal, ob das uns Konsumenten gefällt oder nicht - wir würden uns ja immer gerne die Rosinen aus dem Kuchen picken und den Rest einfach liegen lassen.

In diesem beschriebenen Fall muss also der Kunde auch widerrufen, im Fall eines Versandes sowieso. Es ist aber dann notwendig (seit 13.06.2014), dass der Widerruf erklärt wird. Nicht abholen oder kommentarlos zurücksenden ist nicht mehr rechtsgültig.
Aus­drück­licher Wider­ruf ist Pflicht

Bisher war es möglich, allein durch die kom­men­tar­lose Rück­sendung einer Ware einen Wider­ruf zu täti­gen. Neu ist nun, dass der Wider­ruf ein­deutig erk­lärt wer­den muss.

(http://imb.donau-uni.ac.at/internetrecht/neues-widerrufsrecht-ab-2014/ )

Sollte eine Reservierung aber doch keinen Kaufvertrag bedingen (wie ich das bei entsprechendem Hinweis des Händlers sehe), dann bedarf es auch keines Widerrufes.

Geau zwischen diesen beiden Annahmen kurvt die Argumentation hin und her. Ihr müsst Euch jetzt aber entscheiden, wann Ihr bzw. der Richter den Kaufvertrag seht. Was Ihr nicht könnt, ist je nach Vorteil mal das eine und mal das andere anzunehmen.

War das klarer?
  
Euer CWsoft
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