Re(12): Nur Gutschrift bei Widerruf als Selbstabholer?
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Re(12): Nur Gutschrift bei Widerruf als Selbstabholer?
18.06.2014, 11:55:30
ich hätte das auch vorhin schon schreiben können, weil ich aber eigentlich gerade "wo anders" bin, ist es mir nicht eingefallen.

es ist ja generell ein vorvertrag. angenommen das angebot kommt gilt von montag bis mittwoch. der kunde bestellt am montag (per fernkommunikationsmittel) und müsste bis mittwoch abholen. macht er das jetzt zB am mittwoch, entsteht durch den vorvertrag am mittwoch ein kaufvertrag, mit bestelldatum montag, beginn der gewährleistungsfrist - mittwoch.
holt der kunde am mittwoch nicht ab, verfällt der vertrag, weil der kaufvertrag nicht zustande gekommen ist, da vertraglich vereinbart wurde, dass das angebot bis mittwoch einzulösen ist.
hat der kunde am montag (per eps, kk, paypal, ..) gezahlt, gilt dies nicht.

und beim abholgeschäft ist dies ganz allgemein nicht anders.
kunde bestellt, vorvertrag wird geschlossen, übergabe von waren und geld findet statt, kaufvertrag wird rückwirkend wirksam, fernabsatz kam zustande.

aber wie lt schon richtig gesagt hat; das ist geltendes recht .. aber es ist leider nicht immer ganz präzise ausformuliert ... streitereien sind nicht alle ausgeschlossen. ...

anmerkung meinerseits: die ganzen gesetze, die der schwindi-spindi in letzter zeit raus haut, sind aber alle sehr viel löchriger als diese aktuelle regelung.


so und jetzt .. baba und schönen tag!


                                                                                          
s c h ö n e   s c h e i s s e,    d a u e r n d   d a s s e l b e

Viele Menschen sind zu gut erzogen, um mit vollem Mund zu sprechen,
aber sie haben keinerlei Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun!
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