Schritt in die Selbstständigkeit wagen?
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Re: Schritt in die Selbstständigkeit wagen?
21.09.2014, 02:56:52
Klingt immer ales recht verlockend

Du musst dich als selbstaendiger natuerlich, vor allem wenn der bestehende bequeme auftragt beendet ist um alles selber kuemmern, also aquise, steuer, buchhaltung, weiterbildung etc.
Bei einer firma hast andere leute die sich drum kuemmern.

Was ist dein ziel, ewig einzelkaempfer bleiben oder fuehrungspositionen zu bekommen ?
Also mitarbeiter haben ?

Wird dir der job mit 50 auch noch spass machen ?

Ich war in einem aehnlichen job wie du viele jahre aber eher noch in den goldenen zeiten der it in einem grossen konzern.

Als junger war natuerlich der stunden und tagsatz wesentlich hoeher als der gehalt

Im alter kannst es dir natuerlich als angestellter bei einer grossen firma ein bequemeres leben machen und auch andere fuer dich arbeiten lassen. Und Gehalt war im alter, also etwa ab 35  bei mir besser als das einkommen der freelancer.

Wennst bei einer grossen firma bist wuerde ich versuchen karriere zu machen oder auch im ausland zu arbeiten dann ist es interessanter und besser bezahlt.

Von einer kleinen firma wuerde ich entweder zu einer groesseren wechseln oder selbststaendig machen wenn du glaubst der typ zu sein, also auch neue auftraege an land zu ziehen.

Du kannst dich ja auch mal. Bei der ubit erkundigen ...

https://www.wko.at/Content.Node/branchen/oe/sparte_iuc/Unternehmensberatung-und-Informationstechnologie/Startseite_-_Unternehmenberatung_und_Informationstechnologi.html

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Re: Schritt in die Selbstständigkeit wagen?
22.09.2014, 09:44:59

Ein Wechsel zum Freelancer würde mir wahrscheinlich das Doppelte Einkommen
bringen (wenn man jetzt Urlaube und Krankenstände außer acht lässt).


Rechnen wir uns das einfach mal durch. Ich nehme mal 5000€ bt/Mo. an. Das sind 70.000€ bt/Jahr, zzgl. Dienstgeberkosten von 20.400€. Macht in Summe 90.400€/Jahr an Bruttokosten für deinen Arbeitgeber. Du kannst davon ausgehen, dass du diese Summe umsetzen musst, um das gleiche wie jetzt zu verdienen.

Bei etwa 200 verrechenbaren Tagen pro Jahr und 8 verrechenbaren Stunden pro Tag ergibt das einen Stundensatz von 90400€ / 1600h = 56,5€. Wenn du mehr als diesen Stundensatz dauerhaft erreichen und dich 200 Tage auslasten kannst, dann steigst du besser aus als jetzt (mal abgesehen vom Risiko).

Nehmen wir an du kannst dauerhaft 100€/h verrechnen und dich 200 Tage voll verrechenbar auslasten. Das macht bringt einen Umsatz von 160.000€/Jahr. Das entspricht einem brutto Monatsgehalt von ca. 11.400€ als Angestellter.



Die Frage ist nun, soll ich es wagen oder nicht? Bin grundsätzlich durch
dieses Projekt sehr gut vernetzt und alleine dieses Projekt würde
wahrscheinlich noch über mehrere Jahre hinweg gehen.


Am Ende ist es keine Geldentscheidung, sondern eine Risiko- und vor allem eine Komfortentscheidung. Wenn du krank wirst hast du kein Einkommen. Du kannst auch deine Kunden nicht betreuen. Als Angestellter ist das nicht dein Problem (auch wenn einige das so sehen). Die Selbstständigen in meiner Bekanntschaft machen sehr wenig Urlaub und akzeptieren eine Dauererreichbarkeit. Gerade im Projektmanagement dürfte ein Urlaub von mehr als zwei Wochen illusorisch sein, außer man schafft es, die Urlaube zwischen Projekte zu legen.



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Re(4): Schritt in die Selbstständigkeit wagen?
25.09.2014, 11:17:36
nennt sich Mehrfachversicherung und wird über die Differenzvorschreibung
geregelt.


Danke für den Tipp. Ich bin immer für eine freundliche Ansprache dankbar. Wer mehr wissen will, kann hier nachlesen, vielleicht hilft es ja jemandem:

https://www.wko.at/Content.Node/Service/Arbeitsrecht-und-Sozialrecht/Sozialversicherung/Mehrfachversicherung/Mehrfachversicherung.html

Aktive Gewerbetreibende, die der Mehrfachversicherung in der Krankenversicherung nach dem ASVG und GSVG unterliegen, zahlen von der unselbständigen Erwerbstätigkeit den vollen Krankenversicherungsbeitrag. Seit 2009 ist auch der volle Krankenversicherungsbeitrag nach dem GSVG vom 7,65 % zu leisten.


Gedeckelt wird das alles erst bei der Höchstbeitragsgrundlage:

Übersteigen die Einkünfte die Höchstbeitragsgrundlage, gibt es folgende Möglichkeiten zu disponieren: Antrag auf Differenzvorschreibung oder Antrag auf Beitragserstattung (für Beitragszeiträume bis 31.12.2004 war in der Pensionsversicherung eine Höherversicherung vorgesehen).

Über Antrag reduziert die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft die Höhe der vorgeschriebenen Beiträge, so dass ein Überschreiten der Höchstbeitragsgrundlage im GSVG vermieden wird.


Interessant ist auch das da:

Mindestbeitragsgrundlage

Bei Zusammentreffen von Einkünften aus unselbständiger (ASVG) und selbständiger (GSVG) Tätigkeit, gelten im GSVG die Bestimmungen über die Mindestbeitragsgrundlage nicht. Erreichen bereits die ASVG-Einkünfte die GSVG-Mindestbeitragsgrundlage (2014: monatlich € 687,98 in der Pensionsversicherung bzw. 704,99 in der Krankenversicherung), werden die GSVG-Beiträge nur aufgrund der tatsächlichen selbständigen Einkünfte berechnet. Bei Verlusten erfolgt daher keine Beitragsvorschreibung.

Erreichen die ASVG-Einkünfte jedoch nicht die GSVG-Mindestbeitragsgrundlage, werden die Beiträge aufgrund der Differenz zwischen unselbständigen Einkünften und der Mindestbeitragsgrundlage vorgeschrieben. Sind die selbständigen Einkünfte höher als diese Differenz, dann erfolgt die Vorschreibung aufgrund der tatsächlichen selbständigen Einkünfte.



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