Re(4): Schritt in die Selbstständigkeit wagen?
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Re(4): Schritt in die Selbstständigkeit wagen?
25.09.2014, 11:17:36
nennt sich Mehrfachversicherung und wird über die Differenzvorschreibung
geregelt.


Danke für den Tipp. Ich bin immer für eine freundliche Ansprache dankbar. Wer mehr wissen will, kann hier nachlesen, vielleicht hilft es ja jemandem:

https://www.wko.at/Content.Node/Service/Arbeitsrecht-und-Sozialrecht/Sozialversicherung/Mehrfachversicherung/Mehrfachversicherung.html

Aktive Gewerbetreibende, die der Mehrfachversicherung in der Krankenversicherung nach dem ASVG und GSVG unterliegen, zahlen von der unselbständigen Erwerbstätigkeit den vollen Krankenversicherungsbeitrag. Seit 2009 ist auch der volle Krankenversicherungsbeitrag nach dem GSVG vom 7,65 % zu leisten.


Gedeckelt wird das alles erst bei der Höchstbeitragsgrundlage:

Übersteigen die Einkünfte die Höchstbeitragsgrundlage, gibt es folgende Möglichkeiten zu disponieren: Antrag auf Differenzvorschreibung oder Antrag auf Beitragserstattung (für Beitragszeiträume bis 31.12.2004 war in der Pensionsversicherung eine Höherversicherung vorgesehen).

Über Antrag reduziert die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft die Höhe der vorgeschriebenen Beiträge, so dass ein Überschreiten der Höchstbeitragsgrundlage im GSVG vermieden wird.


Interessant ist auch das da:

Mindestbeitragsgrundlage

Bei Zusammentreffen von Einkünften aus unselbständiger (ASVG) und selbständiger (GSVG) Tätigkeit, gelten im GSVG die Bestimmungen über die Mindestbeitragsgrundlage nicht. Erreichen bereits die ASVG-Einkünfte die GSVG-Mindestbeitragsgrundlage (2014: monatlich € 687,98 in der Pensionsversicherung bzw. 704,99 in der Krankenversicherung), werden die GSVG-Beiträge nur aufgrund der tatsächlichen selbständigen Einkünfte berechnet. Bei Verlusten erfolgt daher keine Beitragsvorschreibung.

Erreichen die ASVG-Einkünfte jedoch nicht die GSVG-Mindestbeitragsgrundlage, werden die Beiträge aufgrund der Differenz zwischen unselbständigen Einkünften und der Mindestbeitragsgrundlage vorgeschrieben. Sind die selbständigen Einkünfte höher als diese Differenz, dann erfolgt die Vorschreibung aufgrund der tatsächlichen selbständigen Einkünfte.



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