Re(2): Unfallreparatur / Gutachter
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.  Re: Unfallreparatur / Gutachter  (soul am 21.12.2014, 18:56:02)
.  Re: Unfallreparatur / Gutachter
 (mko am 21.12.2014, 22:06:15)
.. Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Arnold am 22.12.2014, 08:04:01)
.  Re: Unfallreparatur / Gutachter  (alx am 21.12.2014, 22:14:47)
.  Re: Unfallreparatur / Gutachter  (Beel_Zebub am 21.12.2014, 22:46:32)
..  Re(2): Unfallreparatur / Gutachter
 (Paulas_Papa am 22.12.2014, 00:17:58)
...  Re(3): Unfallreparatur / Gutachter  (Beel_Zebub am 22.12.2014, 08:11:04)
...  Re(3): Unfallreparatur / Gutachter  (Bucho am 22.12.2014, 13:34:49)
..  Re(2): Unfallreparatur / Gutachter  (User150576 am 22.12.2014, 08:51:24)
.  Re: Unfallreparatur / Gutachter
 (Arnold am 22.12.2014, 08:21:55)
..  Re(2): Unfallreparatur / Gutachter  (powerleecher am 22.12.2014, 12:04:54)
...  Re(3): Unfallreparatur / Gutachter  (Arnold am 22.12.2014, 12:19:35)
....  Re(4): Unfallreparatur / Gutachter  (powerleecher am 22.12.2014, 13:10:31)
....  Re(4): Unfallreparatur / Gutachter  (powerleecher am 23.12.2014, 21:42:27)
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.  Re: Unfallreparatur / Gutachter  (Atschy am 22.12.2014, 16:29:15)
..  Re(2): Unfallreparatur / Gutachter  (hellbringer am 22.12.2014, 16:45:55)
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.  Re: Unfallreparatur / Gutachter
 (dudo321 am 22.12.2014, 22:54:24)
..
Re(2): Unfallreparatur / Gutachter
23.12.2014, 10:13:01
genau so war es bei mir vor 2 Wochen auch:

ich hatte mit meinem 11 Jahre alten Auto ein Unfall wobei der Unfallgegner 100% von der Schuld bekommen hat, da die Airbags offen waren und vorne zimlich viel kaputt war mir schon beim aussteigen klar, dass es bei mir ein Totalschaden ist.

Folgender Ablauf war bei mir
-Ein Gutachter schätz den Zeitwert für die Versicherung z.B. 2500eur
-sollte es ein wirtshaftlicher Totalschaden sein wird dein Auto in eine Wrackbörse gegeben in welcher Autohändler für das Wrack bieten können, dadurch ergiebt sich ein eigener Wert für das Wrack, z.B. Höhstgebot 500eur
-Dann bekommst du von der Versicherung vom Zeitwert 2 000eur + kannst du (MUSST aber nicht) , dein Wrack um 500eur an den Höhstbietenen verkaufen und hast somit den Zeitwert zusammen.

Aber wenn das Auto noch fahrbereit sein sollte und du denkst, dass dus noch reparieren lassen kannst dann nimmst du die  2000eur und verkaufst das Wrack nicht sondern behälst es und lässt es reparieren.

Bei wirklich starken Schäden z.B. bei Frontalschaden wo der Motor ebenfalls beschädigt ist würde ich selber persönlich  nur mit viel Bauchschmerzen sowas reparieren lassen, da ich nicht dran glaube, dass es eine Werkstatt so hinbekommt, dass er einwandfrei funktionieren wird. Zusammengeflickt ist halt nicht mehr original zusammengebaut

Solltest du einen Rechtsschutz haben und das Gefühl, dass der Wert zu niedrig geschätzt wurde kannst du ja mal schauen ob die so etwas auch abdecken und das anfechten.



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