Frage an die Rechtsexperten / ASFINAG klagen wegen Behinderung des Verkehrs
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Frage an die Rechtsexperten / ASFINAG klagen wegen Behinderung des Verkehrs
01.07.2015, 18:23:42
Hallo,

Nachdem ich heute im Radio von der Idee gehört habe die ASFINAG auf Schadenersatz wegen verlorener Zeit zu klagen erschien mir das etwas extrem wenn auch gerechtfertigt.

Was meiner Meinung nach ok wäre, ist wenn der Staat jetzt mal beginnen würde die ASFINAG nach STVo für die vorsätzliche Behinderung des Verkehrs zu strafen.
Anders kann man die 60er Verkehrsmaßnahmen dieses Vereins nicht bezeichnen.
Wissenschaftlich ist es eindeutig, dass man den höchsten Verkehrsdurchsatz durch Gleichmäßigkeit erzielt.
Statt dessen setzt die ASFINAG Maßnahmen wodurch die Autofahrer zu einen ständigen beschleunigen und abbremsen gezwungen werden, was zu mehr Spritverbrauch und zu mehr Spurwechsel = Risiken führt.
Was erst recht einen Stau verursacht ...


Eventuell könnte der Staat noch mehr Strafen einkassieren, wenn er die vorsätzliche Gefährdung des Verkehr wegen zu enger Spuren, gefährliche Spurenführung, etc. belangt.

Beispiel: LKWs auf die dritte Spur zwingen anschließend auf der 3. Spur ein LKW Fahrverbot machen und 1km Später eine verwirrende Spurführung wo 10% der LKWs wieder in die 3. oder 4. Spur wollen ...
Dazwischen wird für die PKWs 4x die erlaubte Geschwindigkeit gewechselt ...
zuerst von 50 ... 60 ... 80 ... 60 ... und dann in der Baustelle sind wieder 80 ... bei einer Distanz von... Moment ich messe nach: 2,3km ... also im Schnitt alle 800m eine andere erlaubte Geschwindigkeit.


Wenn ich über die ASFINAG Maßnahmen so nachdenke wird es immer Wahrscheinlicher, dass denen wirklich bald Ersatzklagen ins Haus stehen.

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Re(3): Frage an die Rechtsexperten / ASFINAG klagen wegen Behinderung des Verkehrs
03.07.2015, 07:59:16
Also wie schon erwähnt Baustelle am Knoten Kaisermühlen, wo die LKWs von
Stadlau kommend sich auf der dritten Spur wiederfinden ... welche sicher keine
20cm breiter ist als die LKWs ...
1 LKW
2 LKW
3 LKW

da gibts kein -s hinten dran

Aber was kann die Asfinag dafür wenn die Benützer der Straße zdeppat sind? Das kannst doch nicht dem Straßenbetreiber ankreiden. Die dürfen ja ned mal abstrafen.

Was übrigens auf jeder ASIFNAG Baustelle zu bemängeln ist, die Spurbreite in
Relation zur erlaubten gefahrenen Fahrzeugbreite, naja ok es weiß ja keiner
das die max. Breite von Außenkante zu Außenkante gilt und selbst die meisten
Kleinwagen die Spuren nicht verwenden dürfen.
dito!
Was kann die Asfinag dafür? Die Spurbreite ergibt sich halt nun mal durch den Baustellenbereich, ich erkenne nix verwerfliches

Was solls, dafür werden die Geschwindigkeiten auch auf Gassen-Niveau gesenkt.
In welcher Gasse fährst du 60 oder 80?

Dann geht es weiter mit den überladenden Beschilderungen wo welche Spur
hinführt.
Und dann aufeinander folgende Schilder die sich widersprechen wo welche Spur
hinführt.
Ich kenne die Situation in Kaisermühlen gut bis sehr gut, und ich kenne keine einzige irreführende Beschilderung.
Hast du ein Beispiel?

Für jedes Schild hat der Autofahrer nur ein paar Sek ... in denen er erraten
muss, was die Bauarbeiter mit den Latten andeuten wollen ...
Ist die Ausfahrt gesperrt? - nein ... die ist eh offen, schnell hinüber dass
man die noch da-wischt ... aso die zweite Spur der anderen Ausfahrt soll
durchgestrichen sein.

Augen auf und schaun!

Und ja ... die Fernlenker wissen alle dass sie Richtung Graz oder St. Pölten
wollen ... keiner von denen will einfach nur gerade über den Knoten Prater ...
Na was sollens denn noch alles rauf schreiben auf die Schilder, die nächsten 10 Würstlstandl vielleicht auch noch?
Mir kommt es so vor als würdest du dich künstlich über Sachen aufregen die eh nicht mal zu bemängeln sind.

Dort ghört von Stadlau bis zum Gürtel ein durchgehender 60er und fertig. Das snd 6 km, ergo brauchst dort dann dafür bei 60 kmh 6 Minuten. bei 80 kmh 4.5 Minuten.
Die 1.5 Minuten wird man ja wohl mehr Zeit haben jeden Tag um das ganze entspannt fließen zu lassen


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Re: Frage an die Rechtsexperten / ASFINAG klagen wegen Behinderung des Verkehrs
02.07.2015, 22:14:14
Es gibt zwei Möglichkeiten des Schadenersatzen: ex contractu oder ex delicto. Was heißt das?
- ex contractu: Der Schädiger hat gegen einen Vertragsinhalt verstossen und dadurch einen Schaden verursacht. Hier gibt es eine sehr strenge Haftung und sogar eine erweiterte Haftung. Ist also, wenn dann, zu bevorzugen. Nur wird es das hier nicht geben, denn ich bezweifle, dass es hier einen konkreten Verstoss gegen einen Vertragsinhalt geben könnte (auch wenn die Vignette vielleicht als Vertrag zu sehen ist, so denke ich nicht, dass da in dem Vertrag irgendwas
- ex delicto: Schaden der durch den Verstoss gegen eine gesetzliche Bestimmung verursacht wurde. Das musst du aber erst mal nachweisen, dass gegen ein Gesetz verstossen wurde UND dass dir dadurch ein konkreter Schaden entstanden ist. Dann gehts auch noch darum ob es einen Vorsatz gibt (also den Vorsatz dich zu schädigen) oder nur eine (grobe) Fahrlässigkeit.

Ich müsste mir das jetzt mal im Detail alles durchdenken, aber auf die Schnelle behaupte ich mal: Nein, ich bezweifle SEHR stark, dass hier eine Chance auf Schadenersatz besteht, weder ex contractu noch ex delicto. Fraglich wäre vielleicht, ob es eine Möglichkeit der Amtshaftung nach dem AHG geben könnte, aber ich denke, hier wird nicht wirklich hoheitlich gehandelt (die Asfinag ist ja privatwirtschaftlich, wenn auch im Eigentum des Staates), drum fällt das wahrscheinlich auch weg.

Primär sehe ich aber ehrlich gesagt das Problem, dass es einfach keinen bezifferbaren Schaden gibt. Ad Zeitverlust: Das wäre ein immaterieller Schaden und diese sind per se eigentlich nicht ersatzfähig, sondern nur bei gewissen Schäden (Schmerzengeld, entgangene Urlaubsfreude, Eingriffe in die Privatsphäre u.a.). Nur das sehe ich hier nicht, und daher gilt: Wo kein Schaden, da kein Schadenersatz. Das nur mal als Ansatz, die weitere Qualifikation ob es Schadenersatz gäbe ist dann auch noch fraglich (deliktische Haftung, bloßer Vermögensschaden, Adäquanz, Rechtswidrigkeit etc, was es halt so an Tatbestandsvoraussetzungen beim Schadenersatz gibt, ich will da jetzt weder so weit ausholen, noch das Ganze durchdenken müssen, denn für mich bricht das Konstrukt bzw. der Fall u.a. schon beim (nicht) Vorliegen des Schadens zusammen, weil u.a. nicht ersatzfähiger bloßer Vermögensschaden).

Aber es gilt natürlich IANAL (yet), du kannst aber gerne mit deinem Anliegen zu einem rechtsfreundlichen Vertreter gehen und einen Versuch unternehmen das einzuklagen. Der Anwalt wird dir dann hier schon weiterhelfen (und hoffentlich, so du einen ehrlichen Anwalt (jaja, ich weiß, ein Oxymoron erster Güte! |-D ) nimmst, dann vorher schon klar machen, wie hoch die Aussichten sind, dass du mit der Klage durchdringst.



lg
Cereal

Ich bin seit fast einem Jahr zu faul um mir eine neue Signatur auszudenken, drum hat das jetzt ein alter haariger gutaussehender Admin für mich gemacht.

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Re: Frage an die Rechtsexperten / ASFINAG klagen wegen Behinderung des Verkehrs
10.07.2015, 14:38:54
Nachdem ich heute im Radio von der Idee gehört habe die ASFINAG auf
Schadenersatz wegen verlorener Zeit zu klagen erschien mir das etwas extrem
wenn auch gerechtfertigt.


Wie wärs mit Zeitplanung? Man plant generell immer Pufferzeiten ein, wen verklagst denn wenns einen Deppen auf der A2 aufs Dachl haut und du dann 15 km im Stau stehst? Den armen Hund?

Anders kann man die 60er Verkehrsmaßnahmen dieses Vereins nicht
bezeichnen.Wissenschaftlich ist es eindeutig, dass man den höchsten
Verkehrsdurchsatz durch Gleichmäßigkeit erzielt. Statt dessen setzt die ASFINAG
Maßnahmen wodurch die Autofahrer zu einen ständigen beschleunigen und
abbremsen gezwungen werden, was zu mehr Spritverbrauch und zu mehr Spurwechsel
= Risiken führt.Was erst recht einen Stau verursacht ...


Ich bin selber ein recht rasanter Fahrer, aber ganz ehrlich, das ist doch nicht die Schuld der Asfinag?? Klar, durch ständiges Beschleunigen und Bremsen baut sich der Stau schon auf, aber das liegt doch bitte in der Hand der Fahrer. Ich sehs selber oft genug ... da geht's von an 100er auf an 80er, dann blasens mit 120 an und steigen beim 80er Schild wie die Idioten in die Eisen bis a 70er am Tacho steht, dann fahrns wieder auf 80 hoch, und sobald der 100er wieder kommt wird wieder ins Gas gelatscht ... ich mein ich bin Brillenträger, aber selbst ich erkenn ein 80er Schild soweit vorher, das ich mit einfachem "Vom Gas gehen" bis zum Schild von 100 km/h knapp auf den 80 km/h bin. Genauso das "Argument" mit den mehr Spurwechsel .. was kann die Asfinag dafür, wenn die Hälfte der Fahrer noch immer nicht verstanden hat, dass das Lane hopping, ausser man verhält sich wie die letzte Sau original NIX bringt (ausser an schönen Stau)?


Auf der einen Seite regen sich die Leute auf, wenns auf Straßen fahren müssen die an den tiefsten Ostblock erinnern, auf der anderen Seite dürfen aber keine Baustellen aufgemacht werden, und wenn doch dann ham gefälligst alle Spuren ohne Geschwindigkeitsbeschränkung erhalten zu bleiben :D Ich weiss schon das die Asfinag manchmal hirnlos agiert, aber da jetzt jede Baustelle als Katastrophe hinzustellen?

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