Re(3): Frage an die Rechtsexperten / ASFINAG klagen wegen Behinderung des Verkehrs
Geizhals » Forum » Auto & Motorrad » Frage an die Rechtsexperten / ASFINAG klagen wegen Behinderung des Verkehrs (60 Beiträge, 1818 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
Frage an die Rechtsexperten / ASFINAG klagen wegen Behinderung des Verkehrs
01.07.2015, 18:23:42
Hallo,

Nachdem ich heute im Radio von der Idee gehört habe die ASFINAG auf Schadenersatz wegen verlorener Zeit zu klagen erschien mir das etwas extrem wenn auch gerechtfertigt.

Was meiner Meinung nach ok wäre, ist wenn der Staat jetzt mal beginnen würde die ASFINAG nach STVo für die vorsätzliche Behinderung des Verkehrs zu strafen.
Anders kann man die 60er Verkehrsmaßnahmen dieses Vereins nicht bezeichnen.
Wissenschaftlich ist es eindeutig, dass man den höchsten Verkehrsdurchsatz durch Gleichmäßigkeit erzielt.
Statt dessen setzt die ASFINAG Maßnahmen wodurch die Autofahrer zu einen ständigen beschleunigen und abbremsen gezwungen werden, was zu mehr Spritverbrauch und zu mehr Spurwechsel = Risiken führt.
Was erst recht einen Stau verursacht ...


Eventuell könnte der Staat noch mehr Strafen einkassieren, wenn er die vorsätzliche Gefährdung des Verkehr wegen zu enger Spuren, gefährliche Spurenführung, etc. belangt.

Beispiel: LKWs auf die dritte Spur zwingen anschließend auf der 3. Spur ein LKW Fahrverbot machen und 1km Später eine verwirrende Spurführung wo 10% der LKWs wieder in die 3. oder 4. Spur wollen ...
Dazwischen wird für die PKWs 4x die erlaubte Geschwindigkeit gewechselt ...
zuerst von 50 ... 60 ... 80 ... 60 ... und dann in der Baustelle sind wieder 80 ... bei einer Distanz von... Moment ich messe nach: 2,3km ... also im Schnitt alle 800m eine andere erlaubte Geschwindigkeit.


Wenn ich über die ASFINAG Maßnahmen so nachdenke wird es immer Wahrscheinlicher, dass denen wirklich bald Ersatzklagen ins Haus stehen.

Antworten PM Alle Chronologisch
 
Melden nicht möglich
...
Re(3): Frage an die Rechtsexperten / ASFINAG klagen wegen Behinderung des Verkehrs
03.07.2015, 07:59:16
Also wie schon erwähnt Baustelle am Knoten Kaisermühlen, wo die LKWs von
Stadlau kommend sich auf der dritten Spur wiederfinden ... welche sicher keine
20cm breiter ist als die LKWs ...
1 LKW
2 LKW
3 LKW

da gibts kein -s hinten dran

Aber was kann die Asfinag dafür wenn die Benützer der Straße zdeppat sind? Das kannst doch nicht dem Straßenbetreiber ankreiden. Die dürfen ja ned mal abstrafen.

Was übrigens auf jeder ASIFNAG Baustelle zu bemängeln ist, die Spurbreite in
Relation zur erlaubten gefahrenen Fahrzeugbreite, naja ok es weiß ja keiner
das die max. Breite von Außenkante zu Außenkante gilt und selbst die meisten
Kleinwagen die Spuren nicht verwenden dürfen.
dito!
Was kann die Asfinag dafür? Die Spurbreite ergibt sich halt nun mal durch den Baustellenbereich, ich erkenne nix verwerfliches

Was solls, dafür werden die Geschwindigkeiten auch auf Gassen-Niveau gesenkt.
In welcher Gasse fährst du 60 oder 80?

Dann geht es weiter mit den überladenden Beschilderungen wo welche Spur
hinführt.
Und dann aufeinander folgende Schilder die sich widersprechen wo welche Spur
hinführt.
Ich kenne die Situation in Kaisermühlen gut bis sehr gut, und ich kenne keine einzige irreführende Beschilderung.
Hast du ein Beispiel?

Für jedes Schild hat der Autofahrer nur ein paar Sek ... in denen er erraten
muss, was die Bauarbeiter mit den Latten andeuten wollen ...
Ist die Ausfahrt gesperrt? - nein ... die ist eh offen, schnell hinüber dass
man die noch da-wischt ... aso die zweite Spur der anderen Ausfahrt soll
durchgestrichen sein.

Augen auf und schaun!

Und ja ... die Fernlenker wissen alle dass sie Richtung Graz oder St. Pölten
wollen ... keiner von denen will einfach nur gerade über den Knoten Prater ...
Na was sollens denn noch alles rauf schreiben auf die Schilder, die nächsten 10 Würstlstandl vielleicht auch noch?
Mir kommt es so vor als würdest du dich künstlich über Sachen aufregen die eh nicht mal zu bemängeln sind.

Dort ghört von Stadlau bis zum Gürtel ein durchgehender 60er und fertig. Das snd 6 km, ergo brauchst dort dann dafür bei 60 kmh 6 Minuten. bei 80 kmh 4.5 Minuten.
Die 1.5 Minuten wird man ja wohl mehr Zeit haben jeden Tag um das ganze entspannt fließen zu lassen


Antworten PM Alle Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
. Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Rheumon am 02.07.2015, 10:35:36)
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung