Re: Frage an die Rechtsexperten / ASFINAG klagen wegen Behinderung des Verkehrs
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Frage an die Rechtsexperten / ASFINAG klagen wegen Behinderung des Verkehrs
01.07.2015, 18:23:42
Hallo,

Nachdem ich heute im Radio von der Idee gehört habe die ASFINAG auf Schadenersatz wegen verlorener Zeit zu klagen erschien mir das etwas extrem wenn auch gerechtfertigt.

Was meiner Meinung nach ok wäre, ist wenn der Staat jetzt mal beginnen würde die ASFINAG nach STVo für die vorsätzliche Behinderung des Verkehrs zu strafen.
Anders kann man die 60er Verkehrsmaßnahmen dieses Vereins nicht bezeichnen.
Wissenschaftlich ist es eindeutig, dass man den höchsten Verkehrsdurchsatz durch Gleichmäßigkeit erzielt.
Statt dessen setzt die ASFINAG Maßnahmen wodurch die Autofahrer zu einen ständigen beschleunigen und abbremsen gezwungen werden, was zu mehr Spritverbrauch und zu mehr Spurwechsel = Risiken führt.
Was erst recht einen Stau verursacht ...


Eventuell könnte der Staat noch mehr Strafen einkassieren, wenn er die vorsätzliche Gefährdung des Verkehr wegen zu enger Spuren, gefährliche Spurenführung, etc. belangt.

Beispiel: LKWs auf die dritte Spur zwingen anschließend auf der 3. Spur ein LKW Fahrverbot machen und 1km Später eine verwirrende Spurführung wo 10% der LKWs wieder in die 3. oder 4. Spur wollen ...
Dazwischen wird für die PKWs 4x die erlaubte Geschwindigkeit gewechselt ...
zuerst von 50 ... 60 ... 80 ... 60 ... und dann in der Baustelle sind wieder 80 ... bei einer Distanz von... Moment ich messe nach: 2,3km ... also im Schnitt alle 800m eine andere erlaubte Geschwindigkeit.


Wenn ich über die ASFINAG Maßnahmen so nachdenke wird es immer Wahrscheinlicher, dass denen wirklich bald Ersatzklagen ins Haus stehen.

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Re: Frage an die Rechtsexperten / ASFINAG klagen wegen Behinderung des Verkehrs
02.07.2015, 22:14:14
Es gibt zwei Möglichkeiten des Schadenersatzen: ex contractu oder ex delicto. Was heißt das?
- ex contractu: Der Schädiger hat gegen einen Vertragsinhalt verstossen und dadurch einen Schaden verursacht. Hier gibt es eine sehr strenge Haftung und sogar eine erweiterte Haftung. Ist also, wenn dann, zu bevorzugen. Nur wird es das hier nicht geben, denn ich bezweifle, dass es hier einen konkreten Verstoss gegen einen Vertragsinhalt geben könnte (auch wenn die Vignette vielleicht als Vertrag zu sehen ist, so denke ich nicht, dass da in dem Vertrag irgendwas
- ex delicto: Schaden der durch den Verstoss gegen eine gesetzliche Bestimmung verursacht wurde. Das musst du aber erst mal nachweisen, dass gegen ein Gesetz verstossen wurde UND dass dir dadurch ein konkreter Schaden entstanden ist. Dann gehts auch noch darum ob es einen Vorsatz gibt (also den Vorsatz dich zu schädigen) oder nur eine (grobe) Fahrlässigkeit.

Ich müsste mir das jetzt mal im Detail alles durchdenken, aber auf die Schnelle behaupte ich mal: Nein, ich bezweifle SEHR stark, dass hier eine Chance auf Schadenersatz besteht, weder ex contractu noch ex delicto. Fraglich wäre vielleicht, ob es eine Möglichkeit der Amtshaftung nach dem AHG geben könnte, aber ich denke, hier wird nicht wirklich hoheitlich gehandelt (die Asfinag ist ja privatwirtschaftlich, wenn auch im Eigentum des Staates), drum fällt das wahrscheinlich auch weg.

Primär sehe ich aber ehrlich gesagt das Problem, dass es einfach keinen bezifferbaren Schaden gibt. Ad Zeitverlust: Das wäre ein immaterieller Schaden und diese sind per se eigentlich nicht ersatzfähig, sondern nur bei gewissen Schäden (Schmerzengeld, entgangene Urlaubsfreude, Eingriffe in die Privatsphäre u.a.). Nur das sehe ich hier nicht, und daher gilt: Wo kein Schaden, da kein Schadenersatz. Das nur mal als Ansatz, die weitere Qualifikation ob es Schadenersatz gäbe ist dann auch noch fraglich (deliktische Haftung, bloßer Vermögensschaden, Adäquanz, Rechtswidrigkeit etc, was es halt so an Tatbestandsvoraussetzungen beim Schadenersatz gibt, ich will da jetzt weder so weit ausholen, noch das Ganze durchdenken müssen, denn für mich bricht das Konstrukt bzw. der Fall u.a. schon beim (nicht) Vorliegen des Schadens zusammen, weil u.a. nicht ersatzfähiger bloßer Vermögensschaden).

Aber es gilt natürlich IANAL (yet), du kannst aber gerne mit deinem Anliegen zu einem rechtsfreundlichen Vertreter gehen und einen Versuch unternehmen das einzuklagen. Der Anwalt wird dir dann hier schon weiterhelfen (und hoffentlich, so du einen ehrlichen Anwalt (jaja, ich weiß, ein Oxymoron erster Güte! |-D ) nimmst, dann vorher schon klar machen, wie hoch die Aussichten sind, dass du mit der Klage durchdringst.



lg
Cereal

Ich bin seit fast einem Jahr zu faul um mir eine neue Signatur auszudenken, drum hat das jetzt ein alter haariger gutaussehender Admin für mich gemacht.

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