Leistungsmessstand mit gerichtsverwertbaren Gutachten?
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Re(8): Leistungsmessstand mit gerichtsverwertbaren Gutachten?
20.10.2015, 15:24:32
Man könnte auch sagen, der Staat hat eineinhalb Augen zugedrückt und sich
gerne be*PIEP*en lassen
ja stimmt natürlich auch
aber was der Staat macht, ist, dass er sich an den Fahrzeugbesitzern
abputzt/straft
er straft die besitzer doch nicht. er fordert nur das ein was er eigentlich schon längst einfordern hätte müssen (bevor die fahrzeuge am markt auftauchen)



Überleg dir mal folgendes: Du bezahlst die motorbezogene Steuer nach der max.
Leistung. Die max. Leistung liegt aber nur ganz kurz, irgendwo kurz vorm roten
Drehzahlbereich, an. Das heißt, man bewegt sein Fahrzeug vielleicht nur zu <1%
der Zeit bei dieser Leistung. Trotzdem zahlst Länge mal Breite. Wenn der Staat
schon einen Prüfzyklus für den (durchschnittlichen) Schadstoffausstoß
vorschreibt, dann sollen sie so auch gleich die Leistung ermitteln, bei der
das Fahrzeug durchschnittlich betrieben wird.  
  nettes beispiel aber unmöglich zu messen bzw. zu verwalten ;-)
oder man könnte so auch die arbeitslosigkeit bekämpfen indem man jeden fahrer einen kontrolleur zur seite stellt damit der die messdaten ausliest um wirklich auf die durchschnittliche leistung zu versteuern |-D|-D
lg bono_d70
_______________________________________________________________________________ Rechtschreibfehler dürfen vom Finder, ohne Angabe von Gründen, behalten werden! Bekennender Agnostiker! Von Innen sieht ein Hamsterrad aus wie die Karriereleiter ;-)
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Re: Leistungsmessstand mit gerichtsverwertbaren Gutachten?
20.10.2015, 07:20:31
Würde auch erstmal das kommende Jahr abwarten und auf Ergenisse der "Fachleute" warten.
Ich denke jedoch, dass bei allen Fahrzeugen, die lediglich ein "Software-Update" erhalten, eine Leistungsverringerung feststellbar sein wird.

Ich denke da nur an diverse "Auto-Tests", aber auch User-Berichten, in denen oft geschrieben wurde, dass der gleichstarke VW im Vergleich zur Konkurrenz "spritziger" ist.
Passat<->Mondeo, wo öfters erwähnt wurde, dass der 150PS Passat genauso gut geht wie der 180PS Mondeo, auch wenn die Eindrücke sicher etwas von VAG "gesponsert" wurden.
Ich schätze mal, jetzt weiß alle Welt, woher das kam...

Bei den Fahrzeugen, die auch eine Hardware-Auffrischung bekommen, dürfte der Unterschied vorher/nachher wohl eher gering sein.
Ist aber nur meine Vermutung!
Deshalb würde ich sagen, lassen wir uns überraschen B-)

Drumrum kommen wird man als VW-Besitzer sowieso nicht, da wie bereits gesagt, die Sache "rechtsstaatlich" geworden ist und man damit als Alternative nur die Stilllegung hat.

Mit nachträglichem "Tuning" wäre ich vorsichtig, denn selbst wenn man einen "Tuner" findet, der einem das ordentlich macht (wahrscheinlich für einen gehörigen Batzen), bewegt man sich auf dünnen Eis, da die Fahrzeuge garantiert auch in den nächsten 2-3 Jahren im Visier der Behörden stehen.

So long,...


20.10.2015, 07:22 Uhr - Editiert von DarkWing13, alte Version: hier
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Re: Brauchst nicht ... so kommst auch zu deinem Recht
30.10.2015, 08:10:47
Eh lustig ..
"Ob ein tatsächlicher Schaden für Fahrzeughalter eingetreten ist und, wenn ja, in welcher Höhe, darüber lässt sich laut Breiteneder derzeit nur spekulieren"

Erst sollte man wissen was man klagt ... , oder ?

Hier geht's immer nur darum was irgendwann mal sein kann !? Anstatt abzuwarten was tatsächlich sein wird. Bislang mußten die Diesel Halter nur einen Brief lesen, irgendwann gibt's dann einen Termin und man muß in die Werkstätte, was dann auch der einzige "echte" Aufwand sein wird.
Wir reden hier von Autos Bj. 2008 bis 2014. Soll heißen, die älteren Autos, längst aus allen Garantien heraußen bekommen ein kleines Gratisservice mit Softwareupdate. Diejenigen die auch neue Hardware (1,6er) bekommen, bekommen diese auch bei einem Kilometerstand von vielleicht schon über 100.000km gratis, also neue Einspritzdüsen, vermutlich neue Luftfilterkästen mit größerer Ansaugung und tw. neuer Auspuffanlage ... Hmm
Einige wenige Freaks darunter haben das alles schon verbaut, da dies z.t. klassische Tuningmaßnahmen sind. Baukastenmotor machts möglich, nur die haben dafür viel Geld hingelegt.
Dann gibt's einige mehrere die ihren Chip selbst manipuliert haben. Die haben das Problem, dass sie mit Originalsoftware beim "Zwangsupdate" auftauchen müssen -zumindest ist das der aktuelle Stand einer VW Werkstätte. Die müssen dann wohl noch mal für das Rückchipen zahlen = selbst schuld wenn es nicht typisiert wurde ..Spannend wird es dabei wenn VW sagt, das, sie diese Motoren nicht updaten können und melden müssen...

Das aktuell die Autos nicht den Vorschriften entsprechen interessiert aber offenbar keinen, denn dies wäre ein Grund zu klagen !! Aber leider haben hier die EU-Staaten keine Eier und entziehen diesen Autos ganz einfach die Betriebserlaubnis oder verhindern zum. die Wiederzulassung. Dann würd ich das Geschrei verstehen und dann passts auch mit der Wertminderung.
Und wegen Wertminderung ? Da gibt's gröbere Baustellen bei VW Motoren wo ich der Meinung bin, nie wieder und schon gar kein Gebrauchter. Stichwort TSI ( Steuerkette, Zündanlage, Ölverbrauch ...)   bei den Benzinern. Rostige Erdagstanks bei den Cng`s, wobei man hier vor einem Jahr wie bei Audi auf GFK umgerüstet hat. Und die umgerüsteten Diesel entsprechen dann allen (Zyklus-) Vorschriften und die Umrüstung selbst wurde ja nicht im Pfusch erledigt. Bleibt nur das es ein Diesel ist(bleibt), der  immer eine Dreckschleuder bleiben wird.

Was will man denn mit so einer Sammelklage erreichen ? Geht wohl nur ums eigene Geldbörserl, oder will jemand damit VW wehtun ? Dort trifft es aber nur einige (od.viele?) Arbeiter und kleinere Angestellte die man dann halt einsparen muß. Und ich behaupte, dass es bislang den klagswütigen in keinster Weise interessiert hat was bei ihren Auspuff hinten tatsächlich rauskommt.

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Re(2): Brauchst nicht ... so kommst auch zu deinem Recht
30.10.2015, 08:36:58
Anstatt abzuwarten was tatsächlich sein wird.

Typische österreichische Einstellung, lassen wir es versumpern. Bist du ein Regierungsmitglied? >:-D

Soll heißen, die älteren Autos, längst aus allen Garantien heraußen bekommen
ein kleines Gratisservice mit Softwareupdate.

Wow sollen sich also die Geschädigten jetzt dafür bedanken, daß VW vorsätzlich (!) gelogen und betrogen hat? %-)

Diejenigen die auch neue Hardware (1,6er) bekommen, bekommen diese auch bei
einem Kilometerstand von vielleicht schon über 100.000km gratis, also neue
Einspritzdüsen, vermutlich neue Luftfilterkästen mit größerer Ansaugung und
tw. neuer Auspuffanlage ... Hmm

Heißt im Umkehrschluß diese Nutzer sind mehr als 100.000km mit einer Dreckschleuder gefahren und haben außerhalb jeder Vorschrift Emissionen produziert. Wer haftet dafür?

Der KFZ Halter kann dafür wohl kaum zur Verantwortung gezogen werden, der vetraute auf die EURO 5 Zertifizierung - schon alleine dafür gebührt VW eine fette Sammelklage.

Dort trifft es aber nur einige (od.viele?) Arbeiter und kleinere Angestellte
die man dann halt einsparen muß.

Das komplette Top-Management ist in der Zwischenzeit seinen Job los und es geht um das Vertrauen in die KFZ-Branche. Letztlich haben die Manager die Trickserei angeordnet, umgesetzt wurde sie aber von den - wie du sie nennst - kleinen Angestellten und somit ja sie verlieren ihren Job. Und weiter?

Erinnert mich - zum Glück nur sehr entfernt - an die alte Nazi-Diskussion, die ja nur Befehle ausgeführt haben und deswegen unschuldig sein wollen. Nur weil mir mein Chef was anordnet, entbindet mich das nicht mein Hirn zu verwenden und Betrügereien in die Software zu programmieren und dann zu testen und weiter zu perfektionieren (da war eine ganze Kette an "kleinen" Mitarbeitern involviert, die das wissentlich gemacht haben über einen Zeitraum von 7 Jahren!).

30.10.2015, 11:38 Uhr - Editiert von Alpenländer, alte Version: hier
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