Re: Leistungsmessstand mit gerichtsverwertbaren Gutachten?
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Re: Leistungsmessstand mit gerichtsverwertbaren Gutachten?
20.10.2015, 07:20:31
Würde auch erstmal das kommende Jahr abwarten und auf Ergenisse der "Fachleute" warten.
Ich denke jedoch, dass bei allen Fahrzeugen, die lediglich ein "Software-Update" erhalten, eine Leistungsverringerung feststellbar sein wird.

Ich denke da nur an diverse "Auto-Tests", aber auch User-Berichten, in denen oft geschrieben wurde, dass der gleichstarke VW im Vergleich zur Konkurrenz "spritziger" ist.
Passat<->Mondeo, wo öfters erwähnt wurde, dass der 150PS Passat genauso gut geht wie der 180PS Mondeo, auch wenn die Eindrücke sicher etwas von VAG "gesponsert" wurden.
Ich schätze mal, jetzt weiß alle Welt, woher das kam...

Bei den Fahrzeugen, die auch eine Hardware-Auffrischung bekommen, dürfte der Unterschied vorher/nachher wohl eher gering sein.
Ist aber nur meine Vermutung!
Deshalb würde ich sagen, lassen wir uns überraschen :D

Drumrum kommen wird man als VW-Besitzer sowieso nicht, da wie bereits gesagt, die Sache "rechtsstaatlich" geworden ist und man damit als Alternative nur die Stilllegung hat.

Mit nachträglichem "Tuning" wäre ich vorsichtig, denn selbst wenn man einen "Tuner" findet, der einem das ordentlich macht (wahrscheinlich für einen gehörigen Batzen), bewegt man sich auf dünnen Eis, da die Fahrzeuge garantiert auch in den nächsten 2-3 Jahren im Visier der Behörden stehen.

So long,...


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