Geizhals spendet 20.000 Euro für Irmgard Griss
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Re: Geizhals spendet 20.000 Euro für Irmgard Griss
15.01.2016, 14:40:51
Kann nur Privat sein.

Auf der Webseite von Van Der Bellen steht etwas drüber:
Hinsichtlich der Annahme von Spenden durch den Verein sind die Bestimmungen des §24a Bundespräsidentenwahlgesetz maßgeblich:




•Spenden, deren Gesamtbetrag den Betrag von 3.500 Euro übersteigen, sind unter Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders auszuweisen.
•Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50.000 Euro übersteigen, und Zuwendungen von politischen Parteien sind vom Verein „Gemeinsam für Van der Bellen“ bis spätestens 1 Woche vor dem Wahltag offenzulegen. Diese Offenlegung hat unter Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders auf der Website von „Gemeinsam für Van der Bellen“ zu erfolgen.
•Unzulässige Spenden sind vom Verein unverzüglich, spätestens binnen drei Monaten nach dem Wahltag, an den Rechnungshof weiterzuleiten.
•Der Verein „Gemeinsam für Van der Bellen“ darf keine Spenden annehmen von:
◦parlamentarischen Klubs im Sinne des Klubfinanzierungsgesetzes 1985, BGBl. Nr. 156, und Landtagsklubs
◦Rechtsträgern im Sinne des § 1 Abs. 2 Publizistikförderungsgesetz 1984, BGBl. Nr. 369, und von Ländern geförderten Bildungseinrichtungen der Parteien
◦öffentlich-rechtlichen Körperschaften
◦gemeinnützigen Einrichtungen im Sinne des § 4a Abs. 2 Z 1 bis 3 Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400, sowie Einrichtungen, die der Förderung des Breitensports dienen
◦Unternehmungen und Einrichtungen, an denen die öffentliche Hand mit
◦mindestens 25 vH beteiligt ist
◦ausländischen natürlichen oder juristischen Personen, sofern die Spende den Betrag von 2.500 Euro übersteigt,
◦natürlichen oder juristischen Personen, sofern es sich um eine Spende in bar handelt, die den Betrag von 2.500 Euro übersteigt
◦anonymen Spendern, sofern die Spende im Einzelfall mehr als 1.000 Euro beträgt
◦natürlichen oder juristischen Personen, die erkennbar eine Spende eines nicht genannten Dritten weiterleiten wollen, sofern die Spende mehr als 1.000 Euro beträgt
◦natürlichen oder juristische Personen, die dem Wahlwerber oder natürlichen Personen oder Personengruppen, die den Wahlwerber unterstützen, erkennbar in Erwartung oder als Gegenleistung eines bestimmten wirtschaftlichen oder rechtlichen Vorteils eine Spende gewähren wollen und
◦Dritten, die Spenden gegen ein vom Wahlwerber oder von natürlichen Personen oder Personengruppen, die den Wahlwerber unterstützen, zu zahlendes Entgelt für den Wahlwerber oder für natürliche oder juristische Personen, die den Wahlwerber unterstützen, einwerben wollen.


Also laut Gesetz sind Spenden über 3500 nie anonym zu machen. Und es scheint der Name Yannikos auf, nicht Geizhals.

Nebenbei wissen wir hier das myi nicht mehr Eigentümer von GH ist, und somit auch keine Spende im namen von GH machen kann. Myi hat sein Projekt für einen guten Preis verkauft, und kann es sich jetzt leisten so eine Spende zu machen...



Save the Earth... it's the only planet with chocolate.


If you're not on a government watchlist by now you should be ashamed of yourself

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