Re(4): Kauf einer Espressomaschine bei notebooksbillger.de über check24
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Re(4): Kauf einer Espressomaschine bei notebooksbillger.de über check24
28.01.2016, 09:08:01
Es gibt zwei Varianten: den Widerruf und die Reklamation (Gewährleistung) mit unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen.

Der Widerruf kommt aus dem KschG, er kann ohne Angabe von Gründen erfolgen und führt zwingend zu einer Rückerstattung des Kaufpreises führt, in dem Fall kann aber der Händler die Übernahme des Rückversands ausschließen, solang dies bereits VOR Vertragsabschluss klar war (zb. AGB).

Die Reklamation ist ein andere Geschichte, sie kommt aus dem ABGB und MUSS begründet sein, in dem Fall zweifach (Defekt UND gebraucht), hier kann der Kunde, wie du richtig bemerkt hast, aber zunächst NICHT das Geld zurückverlangen sondern hat nur die Wahl zwischen Austausch/Nachbesserung/Minderung, erst wenn das nicht zum Erfolg führt, kann er Wandlung (sprich Geld zurück) verlangen.

Es ist eben eine Frage von dem was ich will....wenns mir geht wie dem TE, "ich will mit dem Sch****laden nichts mehr zu tun haben und nur mein Geld zurück", was ich durchaus nachvollziehen kann, dann bleibt mir nichts anderes übrig als zu widerrufen, will ich Streit aus dem Weg gehen.

Man hätte das von Seiten des Händlers sicher diplomatischer lösen können, vor allem da sich hier mit ein bisschen freundlicher Kommunikation sicher was richten hätte lassen, aber eben eine "Frechheit" wie es der TE schreibt ist es eben nicht.

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für jedes Problem gibt es genau die Richtige Dosis an Gewalt.
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