Re: Grund Preisfrage
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Grund Preisfrage
19.05.2016, 12:00:43
Hallo ich würde gerne wissen ob und wo ich nachsehen kann wie hoch der m2 Preis für Bauland und für nicht Bauland (landwirtschaftliche Fläche?) in meiner Gemeinde (BGLD) beträgt.
Also kein Privatgrundstück sondern von der Gemeinde selbst.

Kann das jeder irgendwo einsehen oder geht das nur übern Bürgermeister?
Mein Gedanke ist jener das mir der Bürgermeister nicht irgendeine Summe / Preis nennt der aber nicht realistisch wäre.

Problem ist folgendes:

Wir mussten voriges Jahr zu unseren Grundstück noch ein kleines Grundstück der Gemeinde dazukaufen da das Haus sonst über unseren Grund drüber gestanden wäre.
Das war ja kein Problem.Der Bgm. hat es uns anstandlos verkauft für uns war auch irgendwie klar das es Baugrund ist (da wir dieses ja fürs Haus bauen gebraucht haben).

Jetzt als wir mal wieder bei der Gemeinde waren sagte und der Bgm. Wir müssen noch die Umwidmung unterschreiben bzw. zahlen.Da es ja kein Baugrund war.
Wir aber nicht einsehen nochmal was für eine Umwidmung zu zahlen!

Hatten aber damals den Preis für Bauland bezahlt.Was uns auch die angestellten des Bgm. Bestätigt haben. (Preis /m2)


Lange rede kurzer Sinn Wir glauben das der Bgm. Jetzt uns irgendeine Fantasie Zahl nennt (für den landwirtschaftlichen Grund) der dann genau den Preisunterschied ausmacht den wir jetzt für die Umwidmung zahlen müssten. (weil der zunzahlende Betrag nicht an die Gemeinde geht)
Obwohl wir vl. noch Geld von der Gemeinde zurück bekommen müssten da wir ja für den "nicht Baugrund" den Baugrundspreis bezahlt haben.

Im Kaufvertrag kann ich leider nichts finden was für einen Grund wir gekauft haben.Da steht nur m2 und Preis.

Vl. Habt Ihr Tipps für mich.

Edit: Foto vom Grundstück

https://forum.geizhals.at/t878311,7640633.html#7640633
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20.05.2016, 00:29 Uhr - Editiert von DiRtyBoY, alte Version: hier
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Re: Grund Preisfrage
20.05.2016, 12:04:32
Meine Zusammenfassung in Anlehnung an https://forum.geizhals.at/t878311,7640862.html#7640862

Wir mussten voriges Jahr zu unseren Grundstück noch ein kleines Grundstück der
Gemeinde dazukaufen da das Haus sonst über unseren Grund drüber gestanden wäre.

Vom Ansatz her: Das ist eine sehr schlechte Planung, wenn man nachher drauf kommt, dass das Haus teilweise außerhalb des eigenen Grundstücks stehen würde. Die Kompetenz des Planers ist zu hinterfragen.

Aber egal: Gut dass das Nachbargrundstück nicht einem Privaten, sondern der Gemeinde gehört.

Der Bgm. hat es uns anstandlos verkauft

Sowas läuft (ich nehme an auch im Burgenland) nicht durch Wohlwollen des Bürgermeisters ab. Sondern es bedarf eines Gemeinderatsbeschlusses, wenn ein Teil des Gemeindeeigentums (Verkehrsfläche) an einen Privaten verkauft wird.

für uns war auch irgendwie klar das es Baugrund ist

Nicht böse sein, aber ein Grundstückskauf ist doch was anderes als sich im Geschäft eine Wurstsemmel kaufen. Von euch als Käufer muss keine Fachkompetenz verlangt werden, aber was hat euch denn der oben genannte Planer gesagt? Zudem läuft das üblicherweise auch über einen Notar, am Ende muss ja alles verbüchert werden.

Was du hingegen erwarten kannst: Die Gemeinde verkauft dir einen Teil ihrer Verkehrsfläche, weil sie weiß, was dein Motiv ist, nämlich dort einen Gebäudeteil hinzustellen. So gesehen ist den Gemeindevertretern klar, dass nach Verbücherung der GR eine Umwidmung in BW machen muss.

Jetzt als wir mal wieder bei der Gemeinde waren sagte und der Bgm. Wir müssen
noch die Umwidmung unterschreiben bzw. zahlen.Da es ja kein Baugrund war.
Wir aber nicht einsehen nochmal was für eine Umwidmung zu zahlen!


Das sind verschiedene Dinge:
1. Gemeinde verkauft dir einen Teil der gemeindeeigenen Flächen.
2. Für die Verbücherung ist es erforderlich, dass diese Fläche vermessen und dann als eigene Grundstückfläche parzelliert wird. Also abgetrennt von der Verkehrsfläche der Gemeinde.
3. Dann kommt noch die Verbücherung, also du wirst als Eigentümer des Grundstücks ausgewiesen.
4. Gemeinderat widmet um in Bauland, wobei das auch mit gewissen Auflagen verbunden sein kann, zB die von dir erwähnten 1,8 Meter für einen späteren Gehsteig.

Ehrlich gesagt glaube ich nicht, dass sich die Gemeinde "die Umwidmung" zahlen lässt, denn das ist ein Beschluss im GR. Sondern es geht um die mit dem Verkauf und der Umwidmung verbundenen externen Kosten. Für solche externen Kosten ist es üblich und auch nachvollziehbar, dass diese der Interessent trägt und nicht die Allgemeinheit.

Hatten aber damals den Preis für Bauland bezahlt.Was uns auch die angestellten
des Bgm. Bestätigt haben. (Preis /m2)

Ihr habt 25 Euro/m² bezahlt. Das ist ein sehr günstiger Preis für eine Gemeindefläche (umgekehrt bezweifle ich, dass im Falle einer Umwidmung zur Verkehrsfläche die Gemeinde gegenüber einem privaten Eigentümer derart billig davonkommen würde).

Auch wenn die private Meinung von Gemeindebediensteten zwischen Tür und Angel eine andere sein mag: Ich hege massive Zweifel, dass in eurer Gegend Bauland in zentraler Ortslage um nur 25 Euro zu haben ist.

Kurz gesagt: Den Kaufpreis empfinde ich als fair und angemessen. Und es ist üblich, dass der Interessent die Nebenkosten (Vermessung, Eintragungsgebühren etc) trägt.

WB.

-- Inhaltsstoffe: Kompetenz, Erfahrung, Halbwissen, Hörensagen. Kann Spuren von Ironie enthalten.
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