Re: Auf einem Beschleunigungsstreifen darf man auch beschleunigen!
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... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (asmd am 02.06.2016, 19:19:16)
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Re: Auf einem Beschleunigungsstreifen darf man auch beschleunigen!
02.06.2016, 09:31:10
Tatsächlich ist es durchaus erlaubt, wenn man mittels eines Beschleunigungsstreifens auf eine Autobahn auffährt diesen auch zum Beschleunigen zu nutzen. Hieße er nun "Geschwindigkeitshaltstreifen" könnte ich ja verstehen, warum es so vielen Verkehrsteilnehmern schwer fällt zu beschleunigen und gar (erlaubterweise) an anderen Fahrzeugen vorbeizufahren, anstelle es sich nach dem Einfädeln auf deren Rückbank bequem zu machen nur um dann zu Überholen und unflätige Gesten zu zeigen.


Da du das Beispiel "Geschwindigkeitshaltstreifen" bringst: Es handelt sich bei einem "Beschleunigungsstreifen" allerdings auch nicht um einen "Rechtsüberholstreifen", oder? Das Überholen muss sich wohl als Vorbeifahren qualifizieren um rechtlich durchzugehen. Dazu kommt, dass manche, die diesen Streifen in diesem Sinne nicht korrekt einordnen können, auch die Leistungsfähigkeit ihres Fahrzeuges oft unterschätzen und am Ende des Beschleunigungsstreifens dann heftig reinschneiden.

Was würdest du sagen: Ist es eine Sympathiebekundung wenn man den anderen durch rechts reinschneiden zum Bremsen zwingt, weil man sich nicht mit angepasster Geschwindigkeit einordnen möchte, wo man in Folge völlig problemlos auf den linken Fahrstreifen wechseln und einen Überholvorgang starten kann der den anderen nicht beeinträchtigt?

Leute wie du sehen ihre eigene Rücksichtslosigkeit nicht gerne. Denn blöd sind ja immer nur die anderen, stimmts?

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