Bankomatgebühr?
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Re(8): des Rätsels Lösung
12.07.2016, 21:26:11

Warum sollten sie? Es entstehen ja massive Kosten durch die Cash-Logistik.
Dass diese in AT niemals "transparent" gemacht wurden, ist ein Spezialfall.
Fast überall sonst auf der Welt zahlst du für den Bargeldbezug.
...


Sorry, das ist SO leider Unsinn.
Einerseits wurde gerade das österreichische Bankomatnetz als einheitliches Netz, das gemeinsam von den Banken (von der damaligen GABE=Geldautomaten-Betriebsgesellschaft) betrieben wird, konzipiert, um einen Wildwuchs wie in Deutschland, wo es von den diversen Bankengruppen betriebene Teilnetze (mit teils saftigen Gebühren für Fremdkunden) gibt, zu vermeiden.
Diese GABE ging dann in PayLife auf und wurde zuletzt an die Schweizer SIX verkauft.

An Kosten fallen bei österr. Bankomaten größenordnungsmäßig "heiße" € ~0,70 pro Transaktion an, welche die den Bankomaten betreibende Bank von Kunden fremder Banken(gruppen) für den Betrieb und die Betreuung erhält.

Während der deutsche Gebühren-Wildwuchs von bis zu € 10,-- mit der Drohung einer gesetzlichen Regulierung drastisch gesenkt werden konnte (banken(gruppen)intern werden ca. € 1,50 bis € 2,-- verrechnet) und es von den Banken längst schon Angebote gibt, mit Kreditkarten (auch weltweit) spesenfrei abheben zu können, versucht man in Österreich, den umgekehrten Weg zu gehen und schielen die Banken auf lukrative Zusatzeinnahmen von Bankomatnutzern.
Nachdem vor einigen Jahren einzelne Raiffeisenkassen quasi als Versuchsballon vorgeprescht sind, haben voriges Jahr u.a. die BAWAG versucht, derartige Gebühren über die AGB den Kunden unterzujubeln und will man dabei bei den neuen Kontomodellen sogar die Nutzung der eigenen(!) Foyerautomaten für die Kunden kostenpflichtig machen.
Und zum Drüberstreuen wollen nun (vorerst) bankenfremde Bankomatbetreiber noch zusätzlich mit direkten Kundenentgelten Kasse machen, die - zumindest derzeitigen Berichten zufolge - nicht einmal korrekt dem Kunden bei der Abhebungssumme klar und deutlich angezeigt werden, sondern bloß versteckt in unscheinbaren Fußzeilen angeführt werden, was rechtlich kaum haltbar sein dürfte.
Das ist genauso wie das berüchtigte DCC (=Dynamic Currency Conversion), womit Banken und bankenfremde Bankomatbetreiber uninformierte Kunden unter suggestiver Bildschirmgestaltung und Menüführung und dem vorgeschobenen Argument einer "Auszahlung ohne Gebühren und Provision", dafür aber einem grottenschlechten Wechselkurs (bis zu mehr als 12% schlechter) , zu einer Wahl dieses Abrechnungsverfahrens zu verleiten und dem betrogenen Kunden dann noch unverschämt auf dem Beleg mitzuteilen, daß er "die freie Wahl gehabt und sich ausdrücklich für das DCC-Verfahren entschieden" hätte.



Durchs Roaming entstehen dem Provider keine Zusatzkosten, da das im GSM Protokoll "per Design" immer schon vorgesehen war.  
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Jetzt widersprichst du dir selbst, denn das Gleiche, was du über das Roaming behauptest, trifft genausogut auf die nationalen oder internationalen Bankomatnetze zu.
Die von dir erwähnten Zusatzkosten beim Roaming entsprechen den vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Roamingpartnern, wobei bei den "Big Playern" wie T-Mobile, Vodafone etc. es quasi "in der Familie" bleibt, wenn deren Kunden in den Mutter- / Tochternetzen roamen.
Natürlich hat man es bei der Gier der Netzbetreiber auch so lange übertrieben, bis es dann die EU-Regulierung gegeben hat.
Und so wird es wohl auch bei den Bankomatgebühren werden, wenn die Gier der Banken und Bankomatbetreiber weiter so steigt.


12.07.2016, 21:26 Uhr - Editiert von Chris_Wien, alte Version: hier
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Re(2): Bankomatgebühr?
17.01.2018, 09:35:00

Mittlerweile ist ja (dank PSD2?) die Bankomatgebühr Geschichte.

Die Bawag PSK/easybank hat weiterhin die Weiterverrechnung von Gebühren in
ihren AGB. Verrechnen die nun, oder nicht?
...


Da wäre ich mir nicht so sicher.
PSD2 betrifft eigentlich (Zusatz)Gebühren für Zahlungen, wo häufig Onlineshops und (Flug-/Reise-)Buchungsportale für alle gängigen Zahlungsmöglichkeiten extra saftige Spesen verlangt haben.
Diese werden in wenigen Tagen Tagen verboten sein.
Bargeldbehebungen und die Gestaltung von Kontoführungsverträgen sind von der PSD2 eigentlich nicht bzw. nur am Rande (neue Möglichkeit, daß alternative Dienstleister nach Zustimmung der Kunden auf deren Bankkonto-Daten zugreifen und direkt Zahlungen im Wege von Bankenschnittstellen auf dem Kundenkonto ausführen dürfen)  betroffen.
Hier liegt es an den Kunden, solche "Angebote" mit Bankomatgebühren links liegen zu lassen und auch Bankomaten mit direktem Kundenentgelt möglichst nicht zu nutzen.
Falls nicht in den Preislisten zur Kontoverbindung explizit eine (Weiter-)Belastung solcher externen Kundenentgelte wirksam vereinbart ist, sind diese zumindest im EU-Raum eigentlich nicht zulässig und können - wie auch schon bisher - zurückgefordert werden.
Allerdings kann es dann dazu kommen, daß die Bank die Kontoverbindung quasi als Rache kündigt, was grundsätzlich lt. der üblichen AGB samt Vertragsfreiheit ohne Notwendigkeit der Angabe eines Grundes jederzeit (mit mindestens 2-monatiger Kündigungsfrist) möglich ist.


17.01.2018, 09:35 Uhr - Editiert von Chris_Wien, alte Version: hier
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