Naja,
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....... PLONKED von Mr. 5  (jonard credit am 20.12.2016, 12:14:12)
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Naja,
07.12.2016, 12:42:03
...die Freundin - wie du selber sagst - war ja großteils nicht sehr kooperativ mit der Bank.

Wenn man aber einen guten Zinssatz bekommt und jedes Monat brav die Raten bezahlt, dann dürfte es doch keine Probleme geben.

WEIL: Die Santander verlangt ja auch keine Bearbeitungs- und sonstige Spesen, die Zinsen sind auch m.E. in Ordnung.

Ach ... was ist das mit der Lohnvormerkung?! Was sagt das aus?


Gehaltsverpfändung
Da Kredite in der Regel aus dem laufenden Einkommen bedient werden sollen, wird von Banken standardmäßig die Verpfändung Ihrer Gehaltsbezüge verlangt. Bei einer "offenen" Gehaltsverpfändung informiert Ihre Bank auch Ihren Arbeitgeber/Ihre Arbeitgeberin und sichert sich damit einen bestimmten Exekutionsrang (Rangvormerkung). Bei einer "stillen" Gehaltsverpfändung wird Ihr Arbeitgeber/Ihre Arbeitgeberin hingegen nicht benachrichtigt, um Ihnen eventuelle Unannehmlichkeiten zu ersparen.

Sollten Sie Ihren Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag in weiterer Folge nicht mehr nachkommen erfolgt in der Regel die Fälligstellung der gesamten Kreditforderung. Üblicherweise werden Sie in diesem Zusammenhang von der Bank unter Einräumung einer Frist von 14 Tagen aufgefordert, der Pfändung der Gehaltsbezüge zuzustimmen, wobei Stillschweigen als Zustimmung gilt. Widersprechen Sie der Pfändung so wird die Bank Klage einbringen und eine gerichtliche Exekution beantragen.




07.12.2016, 12:43 Uhr - Editiert von User730348, alte Version: hier
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. PLONKED von Mr. 5  (jonard credit am 20.12.2016, 12:13:49)
 

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