Re: Baurechtsgründe vom Stift Klosterneubuerg (Alte Donau)
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Baurechtsgründe vom Stift Klosterneubuerg (Alte Donau)
03.01.2017, 08:42:37
Hallo zusammen!

Ich wollte einfach mal in den Raum fragen, was ihr von Baurechtsgründen rund um die alte Donau haltet. Die sind ja alle vom Stift Klosterneuburg und mit Vertragslaufzeiten von 60 oder 100 Jahren ausgestattet.

Hab auch beim Stift schon angerufen. Es gibt hier wie gesagt diese beiden Modelle. Bei 60 Jahre Laufzeit ist der Baurechtszins etwas günstiger und bei 100 Jahre Laufzeit ist der Zins etwas teurer.

Im Vertrag ist eine VPI Anpassung vorgesehen.

Es steht auch drin, dass es grundsätzlich die Intention ist den Vertrag wieder zu verlängern. Danach hat jedenfalls hat das Stift die Wahl den Grund samt Bauwerk sich einzuverleiben (ohne Ablöse) oder kann verlange, dass das Bauwerk auf Kosten der Eigentümer abgerissen wird. (oder eben eine Verlängerung)

Mir ist schon klar, dass das für die meisten eigentlich Horrorszenarien sind und man Gefahr läuft sehr langfristig gesehen eigentlich nicht nachhaltig zu agieren. Zu Klarstellung - Baurecht ist quasi Eigentum auf Zeit. Ich kann innerhalb der Laufzeit (bei meinem Objekt 100 Jahre) quasi damit machen was ich will. Belasten, verkaufen, vermieten, vererben, verschenken... alles. Ich stehe auch im Grundbuch.

Meine Gedanken sind aber dazu folgende:
- Wenn das Eigengrund wäre, könnte ich mir die Gegend einfach nicht leisten - es ist aber wenn man so möchte eine Art Lebenstraum sich dort nieder zu lassen.
- Ich glaube, dass der Neubau darauf trotz Baurechtsgrund an Wert zulegen wird. Die Lage im Erholungsgebiet + Ubahn-Nähe ist einfach zu gut in meinen Augen.
- Man muss darauf achten, dass man rechtzeitig vor Ablauf des Vertrags um weitere 100 Jahre verlängert. (also zB nach 60 Jahren - bei 100 Jahren Laufzeit)
- Grundsätzlich könnte es mir egal sein, weil ich die 100 Jahre Laufzeit (in meinem Fall) sowieso nicht überleben werde.
- Wenn ich auf Eigengrund bestehe und was finde was leistbar ist - was habe ich davon? Das Geld ist in der Immobilie gebunden und ich habe vor darin zu wohnen und es nicht zu verkaufen. Ich werde die Wertsteigerung nie "realisieren" können.

Mich würden eure Gedanken dazu interessieren. Es klingt im ersten Moment komisch, aber ich denke, dass soein Baurechtsgrund auch seine Vorteile hat und wenn man weiß, was man tut auch keine Probleme damit hat.

Cheers.

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