Wasserschaden - wer zahlt wie viel?
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Re(9): Wasserschaden - wer zahlt wie viel?
29.04.2017, 14:43:40
Bitte Urteile richtig auffassen und Links die irgendwohin führen niemals ohne zusätzliche Recherche so hinnehmen wie sie sind.

1.) Das Urteil war 2 Monate nach Veröffentlichung auf der Seite noch nicht rechtskräftig.
2.) Es wurde festgestellt, dass der unbeaufsichtigte Betrieb eines sehr alten Gerät ohne zeitgemäße Schutzmaßnahmen grob fahrlässig ist. Was im Umkehrschluss bedeutet, dass ein aktuelles Gerät, entsprechend gewartet (Flusensieb regelmäßig gesäubert, Schlauchplatzschuss alias Wasserstop) sehr wohl unbeaufsichtigt betrieben werden kann ohne grob fahrlässig zu handeln.

Im Ernstfall kommt es wohl immer auf die konkreten Umstände an.


Im Ernstfall kommt es darauf an, eine entsprechende Rechtsschutzversicherung zu haben, um sich den Rechtsweg leisten zu können. Denn in Österreich kommt man nur zu seinem Recht, wenn man ausreichend monetäre Mittel hat.

Zur Edith:
https://www.konsument.at/geld-recht/wasserschaden-durch-waschmaschine
Also kann man sehr wohl den Timer auf 2 Stunden vor dem Heimkommen einstellen - so wie ich es auch mache - damit die Wäschen dann fertig ist.

Zu versichern24, gleiches wie oben. Ein Versicherungsmakler ist für mich nicht vertrauenswürdig. Vorallem mit dem Nebenfirmen des GF und deren Gründungshistorie.

Edith #2
Gerne prüfen wir dahingehend auch Ihren Versicherungsvertrag.



pong


"Ein Gewitter reinigt die Luft", sagte ein Mann, nachdem ein Blitz seine Frau erschlug


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Re: Wasserschaden - wer zahlt wie viel?
30.04.2017, 02:15:23
Das ist ein 08/15-Verischerungsfall und läuft so ab:
1. Meldung an die Hausverwaltung.
2. HV beauftragt Sanierungsfirma, die die Ursache ermiuttelt und behebt.
3. HV meldet es parallel der Gebäudeversicherung, da erheblicher Schaden zu erwarten ist (bei mir ists ab 2200 netto), wird diese einen Sachverständigen entsenden.
4. SV stellt Ursache fest und kalkuliert die Schadenshöhe.
5. Versicherung erteilt Freigabe für Behebung in Höhe des Gutachtens.
6. Sanierungsfirma erledigt das innerhalb des Kostenrahmens des SV.

Das betrifft alle in die Deckung der Gebäudeversicherung fallenden Dingen, also Folgeschäden an Boden, Wand, Decke inkl. Trocknungsmaßnahmen.

Ist durchs Wasser auch Inventar beschädigt, dann meldet der Geschädigte den Vorfall seiner eigenen Haushaltsversicherung. Ob die auch einen SV schickt oder sich das andere Gutachten geben lässt oder eine Ferndiagnose aufgrund der Fotos macht, ist der überlassen.

Nachtrag: Werden Trocknungsgeräte an der Steckdose der Wohnung drangehängt, bekommt der Wohnungsinhaber natürlich auch seine Mehrstromkosten ersetzt. Das geschieht durch Pauschalabgeltung iHv 0,18/kWh, wobei für die kWh am Trocknungsgerät entweder ein Stromzähler drauf ist oder ein Betriebsstundenzähler. Nicht vergessen, dass man dem Stromlieferanten auch mitteilt, dass es einen untypischen Mehrverbrauch gegeben hat, sonst wird man bei der nächsten Jahresabrechnung hochgestuft und bekommt das Geld erst nach einem Jahr wieder retour.


Kompliziert wird alles nur dann, wenn die Bewohner herumgschafteln und eigene Handwerker zu Rate ziehen und alles besserwissen, weil dieses 08/15-Ereignis im höchstpersönlichen Lebensalltag natürlich eine Besonderheit darstellt ;-)

WB.


-- Inhaltsstoffe: Kompetenz, Erfahrung, Halbwissen, Hörensagen. Kann Spuren von Ironie enthalten.
30.04.2017, 02:20 Uhr - Editiert von Weissbier, alte Version: hier
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Re(6): Wasserschaden - wer zahlt wie viel?
02.06.2017, 00:07:07
Ich werbe eigentlich nicht gerne und schon gar nicht für Unternehmen, die mich im privaten Bereich schon einmal geärgert haben. Sie gehört aber zu den TOP-5 und über eine Beteilgungskonstruktion hängen auch noch 3 andere Versicherungen aus den Top-10 drin.

Der genannte Schaden war aber auch der höchste, den wir in 15 Jahren hatten. Ansonsten ist das Verhältnis der Zahlungen zu den Prämien nicht so schlecht für die Versicherung. Umgekehrt ist die Prämie aber auch ganz in Ordnung (ca. 0,8 Promille der Gebäudeversicherungssumme) und wir haben die meisten Bestandteile (Feuer, Wasser, Sturm, Leitungswasser, Glas, Haftpflicht) auch in mittlerer bzw. hoher Stufe. Dafür durfte man sich bei unserem Schaden z.B. auch während der Behebung ein Hotel nehmen (hat aber nur eine besonders stark betroffene Familie gemacht).

Aber obiges nur nebenbei. Eigentlich sollte das ganze ungeachtet der konkreten Versicherung und der enthaltene Produkte überall so ähnlich laufen, wie es Weissbier weiter oben beschrieben hat. d.H. Hausverwaltung und Versicherung bzw. Sanierungsfirma müssen sich einmal abstimmen und den Gebäudeschaden beheben. Die allgemeinen Gebäudeschäden, die vielleicht im Versicherungsvertrag nicht gedeckt sind aber trotzdem repariert werden müssen werden dann üblicherweise aus der Reparaturrücklage beglichen.    

Die Schuldfrage (Regressionmöglichkeit) ist natürlich auch ein nachrangiges Thema, ich glaube aber nicht, dass die österreichischen Versicherungen (bzw. zumindest nicht die Grossen) in solchen Fällen wie ich ihn dargestellt habe bzw. auch im Fall aus dem EP viel Ärger machen, sofern keine grobe Farlässigkeit erkennbar ist. Hier sehe ich eigentlich nicht einmal leichte Fahrlässigkeit. Wer bewacht denn seinen WC-Schwimmer bzw. seine Küchenschläuche.

Bestehende Haftpflichtversicherungen können bei solchen Fällen natürlich auch eine Rolle spielen bzw. Geldflüsse umlenken, man sollte aber nicht vergessen, dass die Aufgabe von Haftpflichtversicherungen nicht nur die Bezahlung von berechtigten Forderungen sondern auch die Abwehr von unberechtigten Forderungen ist. Ohne nachgewiesene Schuld läuft da also auch nicht viel.

Ich bin aber auf jeden Fall froh, dass ich meine eigene Haushaltsversicherung habe. Es wohnt sich damit doch etwas entspannter.

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