Re: Wasserschaden - wer zahlt wie viel?
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.  Re: Wasserschaden - wer zahlt wie viel?  (Thing am 28.04.2017, 18:30:09)
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.  Re: Wasserschaden - wer zahlt wie viel?  (matchbox am 30.04.2017, 00:51:57)
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Re: Wasserschaden - wer zahlt wie viel?
30.04.2017, 02:15:23
Das ist ein 08/15-Verischerungsfall und läuft so ab:
1. Meldung an die Hausverwaltung.
2. HV beauftragt Sanierungsfirma, die die Ursache ermiuttelt und behebt.
3. HV meldet es parallel der Gebäudeversicherung, da erheblicher Schaden zu erwarten ist (bei mir ists ab 2200 netto), wird diese einen Sachverständigen entsenden.
4. SV stellt Ursache fest und kalkuliert die Schadenshöhe.
5. Versicherung erteilt Freigabe für Behebung in Höhe des Gutachtens.
6. Sanierungsfirma erledigt das innerhalb des Kostenrahmens des SV.

Das betrifft alle in die Deckung der Gebäudeversicherung fallenden Dingen, also Folgeschäden an Boden, Wand, Decke inkl. Trocknungsmaßnahmen.

Ist durchs Wasser auch Inventar beschädigt, dann meldet der Geschädigte den Vorfall seiner eigenen Haushaltsversicherung. Ob die auch einen SV schickt oder sich das andere Gutachten geben lässt oder eine Ferndiagnose aufgrund der Fotos macht, ist der überlassen.

Nachtrag: Werden Trocknungsgeräte an der Steckdose der Wohnung drangehängt, bekommt der Wohnungsinhaber natürlich auch seine Mehrstromkosten ersetzt. Das geschieht durch Pauschalabgeltung iHv 0,18/kWh, wobei für die kWh am Trocknungsgerät entweder ein Stromzähler drauf ist oder ein Betriebsstundenzähler. Nicht vergessen, dass man dem Stromlieferanten auch mitteilt, dass es einen untypischen Mehrverbrauch gegeben hat, sonst wird man bei der nächsten Jahresabrechnung hochgestuft und bekommt das Geld erst nach einem Jahr wieder retour.


Kompliziert wird alles nur dann, wenn die Bewohner herumgschafteln und eigene Handwerker zu Rate ziehen und alles besserwissen, weil dieses 08/15-Ereignis im höchstpersönlichen Lebensalltag natürlich eine Besonderheit darstellt ;-)

WB.


-- Inhaltsstoffe: Kompetenz, Erfahrung, Halbwissen, Hörensagen. Kann Spuren von Ironie enthalten.
30.04.2017, 02:20 Uhr - Editiert von Weissbier, alte Version: hier
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