Re(6): Wasserschaden - wer zahlt wie viel?
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Re(6): Wasserschaden - wer zahlt wie viel?
02.06.2017, 00:07:07
Ich werbe eigentlich nicht gerne und schon gar nicht für Unternehmen, die mich im privaten Bereich schon einmal geärgert haben. Sie gehört aber zu den TOP-5 und über eine Beteilgungskonstruktion hängen auch noch 3 andere Versicherungen aus den Top-10 drin.

Der genannte Schaden war aber auch der höchste, den wir in 15 Jahren hatten. Ansonsten ist das Verhältnis der Zahlungen zu den Prämien nicht so schlecht für die Versicherung. Umgekehrt ist die Prämie aber auch ganz in Ordnung (ca. 0,8 Promille der Gebäudeversicherungssumme) und wir haben die meisten Bestandteile (Feuer, Wasser, Sturm, Leitungswasser, Glas, Haftpflicht) auch in mittlerer bzw. hoher Stufe. Dafür durfte man sich bei unserem Schaden z.B. auch während der Behebung ein Hotel nehmen (hat aber nur eine besonders stark betroffene Familie gemacht).

Aber obiges nur nebenbei. Eigentlich sollte das ganze ungeachtet der konkreten Versicherung und der enthaltene Produkte überall so ähnlich laufen, wie es Weissbier weiter oben beschrieben hat. d.H. Hausverwaltung und Versicherung bzw. Sanierungsfirma müssen sich einmal abstimmen und den Gebäudeschaden beheben. Die allgemeinen Gebäudeschäden, die vielleicht im Versicherungsvertrag nicht gedeckt sind aber trotzdem repariert werden müssen werden dann üblicherweise aus der Reparaturrücklage beglichen.    

Die Schuldfrage (Regressionmöglichkeit) ist natürlich auch ein nachrangiges Thema, ich glaube aber nicht, dass die österreichischen Versicherungen (bzw. zumindest nicht die Grossen) in solchen Fällen wie ich ihn dargestellt habe bzw. auch im Fall aus dem EP viel Ärger machen, sofern keine grobe Farlässigkeit erkennbar ist. Hier sehe ich eigentlich nicht einmal leichte Fahrlässigkeit. Wer bewacht denn seinen WC-Schwimmer bzw. seine Küchenschläuche.

Bestehende Haftpflichtversicherungen können bei solchen Fällen natürlich auch eine Rolle spielen bzw. Geldflüsse umlenken, man sollte aber nicht vergessen, dass die Aufgabe von Haftpflichtversicherungen nicht nur die Bezahlung von berechtigten Forderungen sondern auch die Abwehr von unberechtigten Forderungen ist. Ohne nachgewiesene Schuld läuft da also auch nicht viel.

Ich bin aber auf jeden Fall froh, dass ich meine eigene Haushaltsversicherung habe. Es wohnt sich damit doch etwas entspannter.

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