Wie "mächtig" sind die Baustellenparkverbotsschilder, die einfach so aufgestellt werden?
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Re(2): Wie "mächtig" sind die Baustellenparkverbotsschilder, die einfach so aufgestellt werden?
08.08.2017, 11:39:23
Ich bin mir nicht sicher, ob Deine Auslegung korrekt ist. Das Verschulden muß nicht das absichtliche Abstellen in ein Parkverbot sein, sondern es reicht ggf. das Unterlassen einer regelmäßigen Überprüfung der Situation.

Jedenfalls sieht es der deutsche Gesetzgeber ganz anders. Wir sind hier nicht in DE, aber eine völlig andere Rechtsauslegung würde mich wundern.

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Autofahrer müssen mit Veränderungen der Verkehrslage rechnen 

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat als oberste Instanz im Verwaltungsrecht schon 1996 mit einem Grundsatzurteil entschieden, dass sich Autofahrer nicht auf unveränderte Bedingungen verlassen dürfen, sondern stattdessen mit Situationen rechnen müssen, die eine kurzfristige Änderung der bestehenden Verkehrsregelungen notwendig machen (BVerwG, Urteil v. 11.12.1996, Az.: 11 C 15/95). Typische Beispiele für solche Situationen, bei denen kurzfristig Park- und Halteverbote angeordnet werden, sind etwa Festumzüge, Straßenfeste, Baustellen, Baumarbeiten, Dreharbeiten, Umzüge etc. In diesen Fällen dürfen Städte und Gemeinden mobile Halte- und Parkverbote einrichten, sodass man als Dauerparker beim Abstellen des Fahrzeugs nicht darauf vertrauen darf, dass das Parken an dieser Stelle auch Tage später noch erlaubt ist. 

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