Anhaltung in einer Autobahnbaustelle
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Re(7): Anhaltung in einer Autobahnbaustelle
15.09.2017, 07:55:33
Einfache Frage: hast du die Tat begangen? Antwort: JA

Einfache Antworten für einfache Menschen...wir erinnern uns: Die vorgeworfene Tat ist nicht die Geschwindigkeitsübertretung, sondern das "deutlich erkennbare" Handzeichen zum Anhalten ignoriert zu haben. Der OP schreibt nun aber, dass dieses Handzeichen für ihn genau _nicht_ deutlich erkennbar die Aufforderung zum Anhalten war.

Ich habe das Handzeichen und die Situation nicht gesehen. Du vermutlich auch nicht. Ich kann und will daher nicht beurteilen, ob der OP hier Recht hat: Genau dazu hat ein ordentliches Verfahren durchgeführt zu werden. Dass Du ein derartiges Problem damit hast ist erschreckend - aber klar ist: Deine "einfache Antwort" hier ist falsch - eben weil DIR diese Beurteilung nicht zusteht und Du sie auch nicht treffen kannst.

  würde die Gesellschaft zerfallen und der Staat unbezahlbar sein. W

wirklich!? Erstens: Völliger nonsense! Zweitens: Eine Gesellschaft, die bei Einhaltung der Menschenrechte (wir erinnern uns: Art. 6 EMRK - Recht auf ordentliches Verfahren) zerfällt ist sowieso  eine, die es verdient völlig neu organisiert zu werden. Zum Glück trifft das auf Österreich keineswegs zu...

Ich habe kein Problem, wenn jemand den Rechtsweg bestreitet, wenn er der
Meinung ist, unschuldig zu sein

Deine Probleme in Ehren: Aber Du oder Dein "Empfinden" ist dafür nicht relevant. Und wer beeinsprucht wo er eh chancenlos ist, schneidet sich sowieso ins eigene Fleisch. Wer aber eine - noch so geringe  -Chance auf dem Rechtsweg wahrnimmt, verdient hochachtung weil er kein Duckmäuser vor der "Obrigkeit" ist wie Du das zu sein scheinst.

Ich denke hier auch ein bisschen weiter: Je mehr Leute ihre kleine Chance wahrnehmen und schlampige Amsthandlungen / Strafen beeinspruchen, umso mehr sind die Behörden gezwungen, vollkommen korrekt zu amtshandeln: Und das dient uns allen! Daher wiederhole ich: Ich bin froh über jeden und schenke jedem meine Hoachachtung, der auch bei geringer Erfolgsaussicht sich den Verfahrensweg antut (so wie ich das auch tu. Und siehe da: (vorweg: völlig eindeutige Sache zahl ich natürlich gleich weg, bin ja nicht Feind meines Geldes. Mini Chancen auf Einspruch versuch ich aber zu nutzen) - ca. 1/2 - 2/3 der fraglichen Strafen werden zurückgezogen oder zumindest deutlich reduziert (Einspruch gegen Strafhöhe ist eh klar) --> sollens halt ordentlich arbeiten...

Menschen wie du: Installateur schickt Rechnung. Du wirfst sie weg

Es würde allen helfen, wenn du Deine Fantasy-Gedankengänge für Dich behältst oder halt im geschützten Rahmen besprichst: Das Obenstehende ist eine wirre Unterstellung, die mit dem Thread hier noch dazu in keinem Zusammenhang steht


Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität dieses Postings
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Re(11): Anhaltung in einer Autobahnbaustelle
16.09.2017, 15:35:52

Du überrascht mich ständig aufs Neue.

Und was weißt du sonst noch alles - nicht?


:D
mei danke!
du bist supersexay durchschaubar und hast erwartbar genau das gemacht, auf das ich gehofft hab:

1) du gehst vom ursprünglichen thema weg, weil du da nix mehr holen kannst. und total falsch liegst
2) du bist pedant und glaubst natürlich im recht zu sein und springst gleich auf einen punkt an, den du natürlich besser weißt. so glaubst du.
3) du hast keine ahnung von gewissen materien, du verstehst die dogmatik dahinter nicht. aber du kannst googlen, findest auch passende treffer und versuchst damit zu protzen. leider verstehst du die materie nicht.


rückspiegel sind im normalen sprachgebrauch das (gleich die ersten zwei bilder):
https://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%BCckspiegel

wenn rückspiegel laut stvo nur rückspiegel lt normalen sprachgebrauch wären, würden solche autos in ö verboten sein:
https://de.wikipedia.org/wiki/Kastenwagen

stvo spricht von rückspiegel in der mehrzahl.
die seitenspiegel (die, technisch gesehen, auch rückspiegel sind, aber nicht nach normalen sprachgebrauch) reichen laut stvo.

weiß jeder, der sich mit der stvo auseinandersetzt.
weiß jeder, der als kfz-mechaniker pickerl machen und die daten in die software eintragen muss. (dort steht das extra dabei, was rückspiegel sind)

danke, dass du so bist wie du bist!
du versüßt ma jeden tag mit meinem wissen um dich.

dass i di so billig kriag...war ma eigentlich eh klar

<3<3/>



16.09.2017, 15:40 Uhr - Editiert von reso, alte Version: hier
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Re: Anhaltung in einer Autobahnbaustelle
17.09.2017, 10:33:13
Ehrlich gesagt weiß ich nicht so recht, was ich von deinen Angaben halten soll und was da nun wirklich los war. Aber gehen wir mal von den nachvollziehbaren Fakten aus.

Anzeige §97 Abs. 5 StVO - Sie haben dem von einem Straßenaufsichtsorgan
mittels erhobenem Armes deutlich sichtbar gegebenen Zeichen zum Anhalten nicht Folge geleistet, weil die Fahrt ununterbrochen fortgesetzt wurde.


Sowas hatte ich vor 4 oder 5 Jahren selber mal, im Stadtgebiet und weil mich der Polizist anhalten wollte, weil das Handy zu nahe am Ohr war. Was folgte war eine Strafverfügung aus dem gleichen Titel wie bei dir. Habe es damals beeinsprucht, weil ich nämlich ein paar Meter (es werden um die 30-40 Meter gewesen sein, halb verdeckt hinter einem Baum am Straßenrand) weiter tatsächlich angehalten hatte und dann ein paar Sekunden wartete und im Rückspiegel nicht den Polizisten näherkommen war, sondern wie er etwas in sein Büchel reinschrieb. Deswegen habe ich mir die Umstände des Vorfalls selber notiert und tatsächlich kam ein paar Wochen später das Brieferl. Kein Wort vom Handy, sondern nur von der Missachtung des Handzeichens.

Mein schriftlicher Einspruch ging inhaltlich dahin, dass ich das Sehen des Handzeichens nicht bestritten habe, es mir aber mit Rücksicht auf den nachfolgenden Verkehr (Einbahn) nicht möglich war, unmittelbar stehenzubleiben, ich das aber ein paar Meter weiter getan hätte (dort wo es eben erstmals sicher möglich war).

Später bekam ich die Mitteilung, dass der Polizist eine Aussage gemacht hatte und ich die Möglichkeit zur Stellungnahme habe. Da war ich dann persönlich auf der BH und konnte lesen, dass auch der Polizist dort antreten hatte müssen. Von ihm kam nichts Neues, also habe ich lediglich erklärt, dass meinem Einspruch nichts mehr hinzuzufügen sei, außer dass der Polizist meine Darstellung der Situation (indirekt) bestätigt habe.

Das Verfahren ging dann zu meinen Gunsten aus. Das mit dem nicht erlaubten Handyphonieren war niemals Gegenstand des Verfahrens.

Wenn dir also daran liegt, die (an sich gebührende) Strafe nicht zu zahlen, dann fabuliere auch was über die Rücksichtnahme auf den nachfolgenden Verkehr (noch dazu Verengungsstelle = unfallträchtiger). Nachher im einsprigen Bereich ist ein beliebiges Stehenbleiben ohnehin nicht mehr zulässig, also blieb dir keine andere Möglichkeit, als weiterzufahren.



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Re(3): Anhaltung in einer Autobahnbaustelle
17.09.2017, 20:30:49
Kein klares Anhaltezeichen (Annahme meinerseits - mglw. irrtümlich -
Weiterwinken), keine Anhaltehilfmittel (Kelle, Leuchtstab, keine Anhaltestelle signalisiert).

Spar dir dieses komische verbale Herumeiern. Selbstverständlich hast du das Anhaltezeichen gesehen und aus Achtung vor der Exekutive wolltest du es sofort befolgen. Verantwortungsvollerweise hast du einen Blick in den Rückspiegel geworfen vor dem Abbremsen und da "irgendwas" erkannt, deswegen bist du weitergefahren. Kurz darauf in der Engstlle war leider leider leider keine Möglichkeit mehr zum seitlichen Anhalten.

So ist es und mehr schreibst du nicht. Du brauchst auch nicht deine persönliche Meinung darlegen, warum dich irgendjemand womöglich aufhalten hätte wollen.

Fpür die Polizisten war das Ganze eine 08/15-Alltagserscheinung, die haben sich weder notiert, ob und wieviele Fahrzeuge in welch knappem Abstand hinter dir waren noch sonstwas. Also scheisz dich nicht an. Oder zahle wie ein Mann - zustehen würde es dir ja, wenn auch aus anderem Grund.

EDIT: Falls es wirklich so war wie auf dem Foto, dann füge diese Foto deiner Beschwerde bei, inklusive eigner Beschriftung + Pfeil. Da ist klar ersichtlich, dass ein Anhalten völlig unmöglich war.
https://prnt.sc/gm6lx3

BTW kommt mir deine Geschicht jetzt noch komischer vor. Polizisten sind ja nicht per se deppert und warum sollten die sich - völlig unüblich - hinter einer Betonwand verschanzen und jemand ANHALTEN wollen, wenn weder der Platz da ist noch die persönliche Möglichkeit? Die müssten ja nach jeder Anhaltung zig Meter laufen zum angehaltenen Auto????




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17.09.2017, 20:36 Uhr - Editiert von Weissbier, alte Version: hier
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Re(5): Anhaltung in einer Autobahnbaustelle
17.09.2017, 20:56:58
Tue ich ja. es sind zwei Delikte angezeigt, 1x +25kmh, 1x das Nichtanhalten.

Vieleicht habe ich zu schlampig gelesen, ich hatte mich nur auf des OP bezogen, von der zweiten Anzeige wusste ich bisher nichts. Bei mir damals war es jedenfalls so, dass der Polizist das Handy (=50 Euro bei Sofortzahlung) nicht einmal in seiner Anzeige erwähnt hatte. Bei dir sind es aber offenbar tatsächlich zwei unabhängige Vorwürfe.

Okay, angesichts deines Fotos (welches ich unbedingt beifügen würde) kannst du noch anmerken, dass der Polizist HINTER der Betonwand stand. Deswegen hast du das selbstverständlich wahrgenommene Handzeichen - welches als Anhaltezeichen an so einer Gefahrenstelle völlig UNÜBLICH wäre - zwar gesehen, aber angesichts fehlender Abstellmöglichkeiten wäre es dir ohnehin unmöglich gewesen, hir unmittelbar abzubremsen (den Blick in den Rückspiegel und die potentielle Gefhrdung nachfolgender Autofahrer hatte ich vorher schon erwähnt!).

Eh klar, rein platzmäßig ist VOR der Betonmauer ausreichend Platz für einen PKW. Aber wie soll man da nachher wieder beschleunigen im dichten Verkehr? Sowas ist zwar realitätsnah, würde ich aber nicht lange rumlamentieren in schriftlicher Form. Denn nachher hat der Polizist die Möglichkeit zur Stellungnahme und würde einfach (aus Selbstschutz, um nicht blöd dazustehen) sagen, dass der Platz ausreichend gewesen sei. Eine sinnfreie Auseinandersetzung, die nur gegen dich ausgehen kann. Als in der Beschwerde brav und höflich und verständnisheischend bleiben und den treuherzigen Autofahrer spielen, der LEIDER nicht im einspurigen Fahrbahnbereich stehenbleiben konnte.

Entgegen andersleuatender Stammtischvermutungen sind weder Polizisten noch Strafreferenten an einer BH irgendwie umsatzbeteiligt oder haben persönliche Gelüste.

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