Re: Anhaltung in einer Autobahnbaustelle
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.......  Re(7): Anhaltung in einer Autobahnbaustelle
 (reso am 15.09.2017, 22:55:32)
.......  Re(7): Anhaltung in einer Autobahnbaustelle
 (reso am 15.09.2017, 23:03:46)
.........  Re(9): Anhaltung in einer Autobahnbaustelle
 (reso am 16.09.2017, 11:15:47)
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 (reso am 16.09.2017, 15:35:52)
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 (reso am 16.09.2017, 20:56:01)
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 (reso am 17.09.2017, 10:32:19)
.....  Re(5): Anhaltung in einer Autobahnbaustelle  (F100 am 16.09.2017, 13:56:56)
......  Re(6): Anhaltung in einer Autobahnbaustelle  (hhetl am 15.09.2017, 14:33:58)
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 (smrdo am 16.09.2017, 12:20:29)
......  Re(6): Anhaltung in einer Autobahnbaustelle  (smrdo am 16.09.2017, 12:42:49)
........  Re(8): Anhaltung in einer Autobahnbaustelle  (smrdo am 16.09.2017, 12:49:04)
......  Re(6): Anhaltung in einer Autobahnbaustelle  (smrdo am 16.09.2017, 16:52:16)
........  Re(8): Anhaltung in einer Autobahnbaustelle  (smrdo am 17.09.2017, 11:18:16)
..............  Tschau  (smrdo am 17.09.2017, 12:13:44)
...............  Re: Tschau  (AVS_reloaded am 17.09.2017, 13:06:01)
...  Re(3): Anhaltung in einer Autobahnbaustelle
 (tridh am 14.09.2017, 21:31:08)
......  Re(6): Anhaltung in einer Autobahnbaustelle  (Kuzy am 15.09.2017, 16:36:56)
.....  Re(5): Anhaltung in einer Autobahnbaustelle  (tridh am 16.09.2017, 22:07:22)
...  AHA! Erwischt!
 (smrdo am 16.09.2017, 11:33:11)
....  Re: AHA! Erwischt!
 (Heimkehrer am 16.09.2017, 16:49:34)
.....  Re(2): AHA! Erwischt!  (smrdo am 16.09.2017, 16:55:30)
.  Re: Anhaltung in einer Autobahnbaustelle
 (soul am 14.09.2017, 21:55:38)
.  Re: Anhaltung in einer Autobahnbaustelle  (M_o_D am 15.09.2017, 06:34:02)
..  Re(2): Anhaltung in einer Autobahnbaustelle
 (SeCCi am 15.09.2017, 09:57:25)
.  Update
 (powerleecher am 15.09.2017, 12:52:52)
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.  Re: Anhaltung in einer Autobahnbaustelle
 (Nomade1 am 15.09.2017, 13:22:43)
.  Re: Anhaltung in einer Autobahnbaustelle
 (Mig29 am 16.09.2017, 01:12:21)
.  einfach ANHALTEN
 (smrdo am 16.09.2017, 11:25:45)
..  Re: einfach ANHALTEN  (Paulas_Papa am 16.09.2017, 11:33:06)
...  Re(2): einfach ANHALTEN
 (smrdo am 16.09.2017, 11:57:43)
....  Re(3): einfach ANHALTEN
 (Paulas_Papa am 16.09.2017, 12:01:25)
.....  Re(4): einfach ANHALTEN
 (smrdo am 16.09.2017, 12:06:59)
...  Re(3): Anhaltung in einer Autobahnbaustelle
 (smrdo am 16.09.2017, 14:29:04)
.  Re: Anhaltung in einer Autobahnbaustelle  (Freller am 16.09.2017, 12:45:33)
..  Re(2): Anhaltung in einer Autobahnbaustelle  (smrdo am 16.09.2017, 14:30:19)
....  Re(4): Anhaltung in einer Autobahnbaustelle  (smrdo am 16.09.2017, 14:56:00)
......  Re(6): Anhaltung in einer Autobahnbaustelle  (smrdo am 16.09.2017, 15:26:31)
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 (smrdo am 16.09.2017, 16:43:01)
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........  Re(8): Anhaltung in einer Autobahnbaustelle  (ray81 am 17.09.2017, 08:53:51)
........  Re(8): Anhaltung in einer Autobahnbaustelle  (ray81 am 18.09.2017, 07:38:19)
.  Re: Anhaltung in einer Autobahnbaustelle
 (F100 am 16.09.2017, 13:41:01)
..  Re(2): Anhaltung in einer Autobahnbaustelle
 (smrdo am 16.09.2017, 14:27:49)
.
Re: Anhaltung in einer Autobahnbaustelle
17.09.2017, 10:33:13
Ehrlich gesagt weiß ich nicht so recht, was ich von deinen Angaben halten soll und was da nun wirklich los war. Aber gehen wir mal von den nachvollziehbaren Fakten aus.

Anzeige §97 Abs. 5 StVO - Sie haben dem von einem Straßenaufsichtsorgan
mittels erhobenem Armes deutlich sichtbar gegebenen Zeichen zum Anhalten nicht Folge geleistet, weil die Fahrt ununterbrochen fortgesetzt wurde.


Sowas hatte ich vor 4 oder 5 Jahren selber mal, im Stadtgebiet und weil mich der Polizist anhalten wollte, weil das Handy zu nahe am Ohr war. Was folgte war eine Strafverfügung aus dem gleichen Titel wie bei dir. Habe es damals beeinsprucht, weil ich nämlich ein paar Meter (es werden um die 30-40 Meter gewesen sein, halb verdeckt hinter einem Baum am Straßenrand) weiter tatsächlich angehalten hatte und dann ein paar Sekunden wartete und im Rückspiegel nicht den Polizisten näherkommen war, sondern wie er etwas in sein Büchel reinschrieb. Deswegen habe ich mir die Umstände des Vorfalls selber notiert und tatsächlich kam ein paar Wochen später das Brieferl. Kein Wort vom Handy, sondern nur von der Missachtung des Handzeichens.

Mein schriftlicher Einspruch ging inhaltlich dahin, dass ich das Sehen des Handzeichens nicht bestritten habe, es mir aber mit Rücksicht auf den nachfolgenden Verkehr (Einbahn) nicht möglich war, unmittelbar stehenzubleiben, ich das aber ein paar Meter weiter getan hätte (dort wo es eben erstmals sicher möglich war).

Später bekam ich die Mitteilung, dass der Polizist eine Aussage gemacht hatte und ich die Möglichkeit zur Stellungnahme habe. Da war ich dann persönlich auf der BH und konnte lesen, dass auch der Polizist dort antreten hatte müssen. Von ihm kam nichts Neues, also habe ich lediglich erklärt, dass meinem Einspruch nichts mehr hinzuzufügen sei, außer dass der Polizist meine Darstellung der Situation (indirekt) bestätigt habe.

Das Verfahren ging dann zu meinen Gunsten aus. Das mit dem nicht erlaubten Handyphonieren war niemals Gegenstand des Verfahrens.

Wenn dir also daran liegt, die (an sich gebührende) Strafe nicht zu zahlen, dann fabuliere auch was über die Rücksichtnahme auf den nachfolgenden Verkehr (noch dazu Verengungsstelle = unfallträchtiger). Nachher im einsprigen Bereich ist ein beliebiges Stehenbleiben ohnehin nicht mehr zulässig, also blieb dir keine andere Möglichkeit, als weiterzufahren.



-- Inhaltsstoffe: Kompetenz, Erfahrung, Halbwissen, Hörensagen. Kann Spuren von Ironie enthalten.
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