schließe mich der Fahren-auf-Sicht-Regel an
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schließe mich der Fahren-auf-Sicht-Regel an
19.12.2017, 08:41:10
daß MEHRERE stehengeblieben sind, ist - ohne die Stelle zu kennen - doch ein Hinweis, daß es extrem war und die Gegenlichtsituation über die Erfahrung der Fahrer hinaus geblendet hat.
Wenn die Blendung dann eben nicht nur von (flach) oben, und damit grade noch mit der Sonnenblende abzuschatten, sondern auch von der spiegelnden Fahrbahn kommt, kommt man in eine Situation, für die man nicht unbedingt einen Erfahrungswert hat.

Falls dort eine unübersichtliche Kurve/Kuppe o.ä. ist, vor der das nicht der Fall ist, wird es noch schwieriger - dann könnte man die Frage stellen, ob man mit Warnschildern (wie ja auch für Nebel; aber Schilder, deren Sinn man nicht nachvollziehen kann, ignoriert man gerne mal... und davon gibt es eben auch eine Menge) oder technischen Maßnahmen was lösen könnte, aber ob das für die wenigen Minuten pro Tag, wo das der Fall ist, durchsetzbar ist?
Einzig: den Pannenstreifen ausbauen würde sich an solchen Stellen noch anbieten.

Also anderer Ansatz: WIE langsam könnte man in dem Moment noch sicher fahren? Wie viele Meter / Sekunden dauert die blendende Situation?

Ich denke, das ist so ein Fall, den man einfach als Grenze des reglementierbaren hinnehmen muß und bestenfalls durch öffentliches Diskutieren solcher Fallbeispiele in den Medien ALLEN Fahrzeuglenkern damit vor Augen führt, daß Fahren auf Sicht, Mitdenken, fallweise nicht nachvollziehbare Beschilderung, angepaßtes Tempo und Abstandhalten unverzichtbar sind.

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.  Eine Sonne kann icht schuld sein
 (smrdo am 25.12.2017, 11:33:20)
 

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