DSGVO - Datenschutz ab Mai 2018
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Re(6): DSGVO - Datenschutz ab Mai 2018
12.03.2018, 15:15:39
Es geht aber nur um personenbezogene Daten!

Ah eh. ;) Ich komme gleich darauf zurück.

Und in Österreich wurden nur die natürliche Personen umgesetzt!

Das verstehe ich nicht. Wer setzt "natürliche Personen" um? Wohin?

Abgesehen davon, dass es sich doch diesmal um einheitliches EU-Recht, das in allen EU-Staaten gleichermaßen und gleichlautend umgesetzt werden muss, handeln soll.

Manchmal frage ich mich: Wer denkt sich solchen Schwachsinn aus? Datenschutz in allen Ehren, aber keine Aufzeichnungen mehr? Hallo? Da kann doch jemand nicht ganz nüchtern gewesen sein. Wer hat soviel Wein/Bier/Wodka/Hasch/WasAuchImmer bezahlt, um ein ganzes Parlament vor der Lesung und Abstimmung besoffen zu machen? Putin? Zuerst Trump, dann Juncker? Und dann? Xi Jinping? Ja, dann wäre die Weltherrschaft wieder gefestigt.

Aber zurück zu den personenbezogenen Daten. Zwei Beispiele, einige Fragen dazu:

1. Bankkunde baut Insolvenz. Privatkonkurs o.ä. Banken haben nicht nur personenbezogene Daten sondern auch einen Eintrag in die ominöse, - offiziell niemals existierende - Schwarze Liste. Natürlich haben auch diverse Kreditschutzunternehmen und Inkassobüros personenbezogene Daten. Obwohl erstere niemals eine Kundenbeziehungen zum Schuldner hatten. Nach x Jahren ist alles vorbei, Privatkonkurs abgeschlossen, es gibt natürlich auch keine Kundenbeziehung zu dieser Bank mehr.

Frage: Wer löscht nun welche Daten. Ernsthaft? Und dann noch: Wer löscht (gleichzeitig) das Gedächtnis der seinerzeitigen Bankmitarbeiter und Kundenbetreuer?

Ich kauf mir Popcorn, bitte reserviert mir einen Platz in der ersten Reihe Mitte, fußfrei bitte.

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2. Unternehmen berechnet Brückenkonstruktion für, sagen wir mal, die Stadt Gloggnitz. Gibt es dabei das, was unter "personenbezogene Daten" fällt? Die Brücke wird gebaut, der Kunde baut nicht gleich die nächste Brücke, ist also nicht mehr regelmäßiger Kunde. Daten löschen? Welche?

Nein, wir sind noch nicht fertig. Nach vierzig Jahren soll die Brücke renoviert und verbreitert werden. Gibt es noch Daten? Darf es sie geben? Wer hat sie?

Wenn keine Daten mehr, dann muss statisch alles neu von Null weg gerechnet werden. Wer zahlt den Mehraufwand? Das ist nicht Kleinholz, hier wird in Klafter gerechnet. (Zur Erläuterung: Wir hatten vor vielen Jahren einen Kunden, bei dem ähnliche Berechnungs- und Kontruktionsdaten wegen eines technischen Defekts verloren gegangen waren. Da ging es um Millionenbeträge.)

Ich könnte mir andere, ähnliche Konfigurationen vorstellen, bei denen ein Unternehmen es tatsächlich mit privaten Personen  zu tun hat. Komplexes Klimakonzept für ein Zweifamilienhaus. Komplettverkabelung einer weitläufigen Strandvilla etc...

Euer
CWsoft
https://www.weinzettl.info
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Re(6): DSGVO - Datenschutz ab Mai 2018
08.03.2018, 21:05:41
Pflicht ev. schon, aber keinesfalls so ein zwänglerischer Irrsinn für jeden Furz an Daten, und sei es eine Teilnehmerliste fürs nächste Schachturnier im Kleingartenverein, bisher war es auch egal, was irgendwo als Papier abhängt - die DSGVO gilt aber für jede geordnete Datensammlung.

Ich muss nicht aufwachen, es trifft eigentlich nur meinen Brötchengeber, und der ist kein Internetunternehmen dass sein Geld per Datamining in geschenkten Datenspuren seiner Kunden verdienen will. Grad ist wieder eine neue Panik am Laufen, weil ein Verarbeitungsverzeichnis alleine wohl noch nicht reicht, und irgendwem aufgefallen ist, dass man die vielen Datenweitergaben an Dritte nicht so einfach auf die leichte Schulter nehmen kann ...

Die Portabilität ist mir auch ziemlich egal, in unserem Bereich gibt es kaum Daten die einer Weitergabe bedürften, und da in unserem Verarbeitungsverzeichnis bisher nirgends stehen muss, wessen Daten wo gespeichert sind, sondern nur welche Datenkategorien zu welchen Personengruppen, wird es auch niemals möglich sein, aus mehreren tausend Einträgen jene zu finden, die Daten einer anfragenden Person enthalten > dafür war jetzt ein zig Mann starkes Anwaltsteam monatelang beschäftigt?

Für kleine Unternehmer ist das auch eher von geringer Bedeutung - da darf fürs Portieren eh voller Kostenersatz verlangt werden, und sensible Daten dürfte man gar nicht so einfach herausgeben, weil die DSGVO ja nur eine Weitergabe an Stellen erlaubt, die selber DSGVO Konformität belegen können - spießt sich etwas - wo es bisher keine genormten Schnittstellen gibt ist es auch kaum möglich Daten in "leicht portierbarer Form" weiterzugeben, wer sich so einen Gummiparagraphen einfallen lässt?? Vom Starkbier volltrunkene Bürokraten in Brüssel, deren einziges Zeil offenkundig war, die europäische Wirtschaft abzustrafen. Wenn ich erst keine Niederlassung in der EU mehr hab, darf ich mit den gesammelten Daten sowieso machen was immer ich will > na da ist der nächste Schritt für die echten Datenkraken eh aufgelegt, und über bleibt der Rest, der den Bockmist ausbaden soll !:-)

08.03.2018, 21:42 Uhr - Editiert von to_markus, alte Version: hier
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