Re: Bauen und Grunddienstbarkeiten (Servitute). Bekannte hat Probleme, kennt sich damit jemand aus?
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Bauen und Grunddienstbarkeiten (Servitute). Bekannte hat Probleme, kennt sich damit jemand aus?
28.02.2018, 13:48:27
Hallo,

ich hätte eine Frage betreffend Grunddienstarkeiten. Eine Bekannte von mir ist davon betroffen.

Sie hält ein Grundstück, über welches eine Straße führt. Es ist dort so geregelt, dass sie Servitutsgeberin ist. Es liegt also ein eingetragenes Recht für eine Grundstück dahinter vor, diese Straße zu benutzen. Bis dato war darauf nur eine kleine Landwirtschaft.

Jetzt ist es aber so, dass dieser Grund verkauft worden ist. Ca. 7.000 m² und dort eine Siedlung errichtet werden soll. Es sollen ca. 20 Wohneinheiten hinkommen.

Muss sie sich das als Grundnachbarin gefallen lassen? bzw. welche rechtlichen Mittel hätte sie?

Die Zufahrtsstraße ist auch nicht so wahnsinnig breit (nur ca. 3 - 4,5 m je nach Stell). Die Distanz der Zufahrt ist ca. 20 m lang.

Gibt es hier nicht auch eine Mindestbreite (zB für Einsatzfahrzeuge, Müll, Schnee räumen, etc.)?

Btw das ganze spielt sich in der Steiermark ab. Würde mich echt interessieren, ob sie irgendwelche rechtlichen Chance hätte, hier etwas zu unternehmen.

Danke für eure Tipps. Hinweise, Links, etc.

Möchte ihr gerne helfen.
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28.02.2018, 14:06 Uhr - Editiert von reccos, alte Version: hier
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Re: Bauen und Grunddienstbarkeiten (Servitute). Bekannte hat Probleme, kennt sich damit jemand aus?
28.02.2018, 17:18:53

Das Grundstück welches das "überfahren" erdulden muss, wird auch als dienendes Grundstück bezeichnet, das andere als herrschendes Grundstück. Daraus ergibt sich, dass es sich offenbar um ein Real- und nicht um ein Personalservitut handelt, das im Grundbuch eingetragen ist.

Wenn Du von einer Landwirtschaft sprichst, dann war die Liegenschaft des herrschenden Gutes vermutlich landwirtschaftlich gewidmet. Irgendwann muss eine Umwidmung erfolgt sein. Ich kenne jetzt das steirische Flächenwidmungsgesetz nicht aber ich halte es für quasi ausgeschlossen, dass man 20 Wohneinheiten auf der Widmungsart "Gründland" bauen kann. ;-)

Die rechtliche Natur eines Servituts bestimmt, dass es nicht einfach erweitert werden kann sondern vielmehr eingeschränkt werden soll.

Widmungsänderungen und infolgedessen erhebliche Mehrbelastungen wie in diesem Fall, hat der Eigentümer des Grundstücks nicht zu dulden. Dabei ist nicht die Widmungsänderung als solche ausschlaggeben sondern die tatsächliche Mehrnutzung, welche hier ganz erheblich wäre.

Ein Servitut wird zur Erfüllung eines bestimmten Zwecks abgeschlossen, der hat sich hier substantiell geändert.
Dazu gibts mehrere OGH Urteile wie sich andere hier schon geäußert haben.

Die Baugenehmigung für eine Wohnausanlage wird erstinstanzlich wohl von der Gemeinde kommen. Insofern wundert es mich sehr, dass man sich erst jetzt Gedanken über eine Zufahrt macht und dazu vielleicht noch ein bestehende Servitut missbrauchen möchte....

ich denke die chancen stehen sehr gut, dass Deine Bekannte diese Erweiterung nicht hinnehmen muss.

Genesis1



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.  Was steht im Titel?  (peter.schordan am 01.03.2018, 09:05:26)
 

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