Garantie oder Gewährleistung oder SSKM
Geizhals » Forum » Tipps & Tricks » Garantie oder Gewährleistung oder SSKM (43 Beiträge, 1595 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
Garantie oder Gewährleistung oder SSKM
03.05.2018, 13:57:42
Gleich bei meiner allerersten Ausfahrt abseits des Asphalts ist mir mit dem E-MTB ein Malheur passiert: Über eine normale Schotterstraße mit etwa 30 km/h bergab springt der Akku aus der Halterung und knallt seitlich gegen einen Felsen. Die zwei Schalen des Gehäuses weisen an einer Stelle einen Spalt auf und drinnen scheppert er, so als ob ein Plastikteil abgebrochen wäre.

Ursache ist, dass die Arretierung zwar eingeklickt war (man muss auch aktiv mit Schlüssel zusperren), aber mit kräftigem Handruck kann man den Akku rausziehen. Habe das nachher ein paarmal ausprobiert. Allerdings wenn man mit sehr großer Kraft niederdrückt, dann klickt es nochmal und der Akku hält fest.

Das ist kein Normalzustand. Meinen baugleichen alten Bosch-Akku konnte ich ohne Schlüssel einrasten. Der neue (500 Wh für Rahmenbefestigung) braucht wie erwähnt den Schlüssel zum Einrasten, man muss schon fürs erste Klicken fest niederdrücken. Irgendein kleines, optisch nicht erkennbares mechanisches Problem.

Weil der Akku nagelneu ist und ich einen Langzeitschaden nicht ausschließen kann, will ich reklamieren. Aber wie am besten?

Hersteller Stevens gibt 5 Jahre Garantie auf Rahmen+Gabel. Der Akku ist ein Anbauteil von Bosch. Außerdem möchte ich den Fachhändler nicht belasten, der kann nichts dafür.

Unter welchem Titel soll ich es am besten einreichen, damit mich keiner abwimmeln kann?

Siehe auch FAQ, letzter Punkt:
https://www.stevensbikes.de/2018/index.php?cou=AT&lang=de_DE&url=de/faq.html

WB.

PS: Habe ein Update gepostet, inzwischen wird es unlustig.

-- Inhaltsstoffe: Kompetenz, Erfahrung, Halbwissen, Hörensagen. Kann Spuren von Ironie enthalten.
04.05.2018, 23:33 Uhr - Editiert von Weissbier, alte Version: hier
Antworten PM Übersicht Chronologisch
 
Melden nicht möglich
....
Re(4): Garantie oder Gewährleistung oder SSKM
04.05.2018, 10:48:43
Bin mit den einzelnen Begriffen nicht so sattelfest.

Gestern war ich beim Händler, die Bosch-Akkuverriegelung war seitens Hersteller Stevens falsch justiert und so wurde das Rad ausgeliefert. Nach ein paar Minuten herumschrauben ist das sofort gelöst worden.

Mir ist schon klar, dass das Produkt das Komplettrad an sich ist. Aus dem Montagemangel ist ein Folgeschaden entstanden. So ein Akku kostet rund 800 Euro und durch den harten Aufprall am Felsen hat er nicht bloß optisch Schaden genommen (das wäre mir egal), sondern innen kullern irgendwelche Plastikteile rum. Außerdem könnte es sein, dass durch den Schlag auch die Elektronik/Akkuzellen/Verbindungen Schaden genommen haben könnte. Ladezustand ist derzeit fast auf Null, aber ichnhabe echt kein gutes Gefühl, den Akku im Haus zu lagern. Diese Dinger können bei einem Kurzschluss bösartig brennen. Am Ende wäre es dann von mir auch noch eine grobe Fahrlässigkeit, weil ich vom mechanischen Schaden ja wusste.

Der Händler hat ein Foto gemacht und schickt.es an Stevens. Bekomme ich einen neuen Akku, dann passt es. Lehnt Stevens ab, dann will ich das aus obigen Gründen nicht einfach so hinnehmen.

Bin gespannt auf die Reaktion bzw möchte ich es dem Händler gerne jetzt schon schriftlich geben, damit er eine Argumentationshilfe hat.

-- Inhaltsstoffe: Kompetenz, Erfahrung, Halbwissen, Hörensagen. Kann Spuren von Ironie enthalten.
Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
.....
Re(5): Garantie oder Gewährleistung oder SSKM
13.05.2018, 11:00:01
Gestern war ich beim Händler, die Bosch-Akkuverriegelung war seitens Hersteller Stevens falsch justiert und so wurde das Rad ausgeliefert. Nach ein paar Minuten herumschrauben ist das sofort gelöst worden.

Wie versteht der Fachhändler eigentlich folgenden Absatz (praktisch die Einleitung) des Handbuchs?
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
mit dem Kauf dieses STEVENS Pedelec haben Sie sich für ein Qualitätsprodukt entschieden. Ihr neues STEVENS Pedelec wurde aus sorgfältig entwickelten und gefertigten Teilen mit Sachverstand zusammengestellt. Ihr STEVENS-Fachhändler hat das Pedelec fertig montiert und einer Funktionskontrolle unterzogen. So können Sie vom ersten Meter an mit Freude und einem sicheren Gefühl in die Pedale treten.

Wurde ein Übergabeprotokoll gemacht (siehe Seite 31) und unterschrieben und du wie darin beschrieben in die Bedienung des Rades eingewiesen?
Sachmängelhaftung
Ihr STEVENS Pedelec wurde sorgfältig gefertigt und Ihnen im Normalfall vom STEVENS-Fachhändler vollständig endmontiert übergeben. Während der ersten 2 Jahre nach dem Kauf haben Sie vollen Anspruch auf die gesetzliche Sachmängelhaftung (vormals Gewährleistung). Sollten Mängel auftreten, ist Ihr STEVENS-Fach- händler der Ansprechpartner. Um die Bearbeitung Ihrer Reklamation reibungslos zu gestalten, ist es notwendig, dass Sie den Kaufbeleg, den Fahrradpass, das Übergabeprotokoll und die abgestempelten Inspektionsprotokolle dazu mitbringen. Bewahren Sie diese deshalb sorgfältg auf.


13.05.2018, 11:02 Uhr - Editiert von Thing, alte Version: hier
Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
.
Re: Garantie oder Gewährleistung oder SSKM
03.05.2018, 21:13:21
Du wendest dich an den Verkäufer und verlangst Verbesserung bzw Austausch aufgrund von Gewährleistung.
Warum unbedingt Gewährleistung:
"Zunächst hat man normalerweise nur Anspruch auf Verbesserung oder Austausch (Gewährleistungsbehelfe der ersten Stufe). Das heißt, bevor man sich auf Preisminderung berufen kann oder gar vom Vertrag zurücktreten kann, muss der Übergeber (Verkäufer/Werkunternehmer) eine zweite Chance bekommen. Von diesem Prinzip, nämlich dem Vorrang der Verbesserung, wird nur dann abgegangen, wenn

    sowohl die Verbesserung als auch der Austausch unmöglich sind oder für den Übergeber mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden sind oder
    der Übergeber die Verbesserung oder den Austausch verweigert oder nicht in angemessener Frist vornimmt oder
    sowohl Verbesserung als auch Austausch für den Übernehmer (Käufer, Auftraggeber) mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wären oder
    sowohl die Verbesserung als auch der Austausch dem Übernehmer aus triftigen in der Person des Übergebers liegenden Gründen unzumutbar sind.

Liegt einer der vier genannten Punkte vor, kommt es zu Preisminderung bzw Rücktritt vom Vertrag (Gewährleistungsbehelfe der zweiten Stufe), wobei der Rücktritt vom Vertrag nur dann zusteht, wenn der Mangel  nicht geringfügig ist." von
https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Gewaehrleistung_-_Garantie_-_Schadenersatz_-_Produkthaftun.html

Im Normalfall schnapst sich der Händler das sowieso mit dem Hersteller aus und hat normalerweise deutlich bessere Karten als der Endkunde dem Hersteller gegenüber.

Wenn du jedoch beim Gespräch mit dem Verkäufer das Wort Garantie in den Mund nimmst - SSKM

03.05.2018, 21:14 Uhr - Editiert von Srgb, alte Version: hier
Dieser Beitrag bezieht sich auf eine ältere Version des beantworteten Postings!
Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
.
UPDATE und Warnung
04.05.2018, 23:26:50
Den "runtergefallenen" Akku habe ich vor einer Stunde in die Wohnung hochgetragen. Restkapazität war gegen Null und habe ihn ans Bosch-Ladegerät angesteckt.

Vor 10 Minuten höre ich plötzlich einen lauten "Knackser", ungefähr so, als wenn ein FI-Automat fällt.

Nachgeschaut: Akku leuchtet nicht (beim Laden wandern die maximal 5 Leuchtdioden immer hoch), bei Drücken der Ladekontrolleuchte 4 von 5 Stricherl. Das ist zuviel, eine Vollladung dauert nämlich ca. 4 Stunden, nicht 1 Stunde oder knapp drüber. Auch bei Neuanstecken keine Ladeanzeige mehr.

Meine nur dumpfe Vermutung (meine ET-Matura liegt 31 Jahre zurück): Da hat es einen Kondensator zerrissen (das Geräusch kenne ich aus der Schule bei Elkos die mit 220V statt 12 V betrieben werden - kostete damals 10 Schilling Strafe in die Klassenkassa).

Jedenfalls habe ich den Akku jetzt sofort hinunter ins Freie getragen und abseits brennbarer Sachen unter einem Strauch abgelegt (damit ihn nicht jeder gleich sieht und mitnimmt). Das Zeug lasse ich im halbgeladenen Zustand nicht mehr in die Wohnung oder ins Auto.

Das nur als Hinweis, was mit einem Lithiumionen-Akku passieren kann, wenn er "nur" einen sehr harten äußeren Schlag aufs Gehäuse bekommt.

Mein Brief an den Händler (allerdings inhaltlich gerichtet an den Hersteller Stevens) wird nun eine deutliche Spur schärfer ausfallen. Auf juristische UND fundierte Formulierungsvorschläge freue ich mich nach wie vor, gerne per PM.

WB.

-- Inhaltsstoffe: Kompetenz, Erfahrung, Halbwissen, Hörensagen. Kann Spuren von Ironie enthalten.
04.05.2018, 23:28 Uhr - Editiert von Weissbier, alte Version: hier
Dieser Beitrag bezieht sich auf eine ältere Version des beantworteten Postings!
Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
.
Wie geht es am besten weiter?
23.05.2018, 11:59:59
Vorm Wochenende hat mich der Händler angerufen, dass Stevens die Reklamation abgelehnt habe. Hab denen über FB Messenger vorgestern eine Standardanfrage geschickt ("Gibt es bei Stevens ein Kundenservice?", das ist ein von denen vorgefertigter Textbaustein). Erstaunlicherweise kam gestern eine Antwort, die genau auf meinen Fall Bezug genommen hat: Wie wir dem Händler XY schon mitgeteilt haben, können wir den Akku nicht anerkennen. Die kennen also meinen Namen und haben nachgeschaut.

Meine weitere Nachfrage nach einer inhaltlichen Begründung ist noch unbeantwortet.

Der Händler würde bei Bosch einen neuen Akku bestellen, den ich zu Sonderkonditionen erhalten kann.

Habe daher heute bei der Konsumenteninformation angerufen. Juristische Auskunft: Halterung ist Gewährleistung, aber der Akku nicht. Das fällt unter "Schadenersatz" als "Mangelfolgeschaden" und Ansprechpartner ist für mich der Hersteller in Hamburg.

Dorthin werde ich mich halt wenden müssen und komme mir unschuldigerweise als Bittsteller vor. Im Prinzip können mich die wiederum abschasseln.

Hat jemand Tipps für eine möglichst effiziente Vorgehensweise bzw soll ich mich im Schreiben auf österreichisches oder deutsches Recht berufen? Unmittelbares Vertragsverhältnis besteht nur mit dem österreichischen Händler.

BTW: Ich kann nicht mit "meinen Rechtsanwälten" drohen, es gibt auch keine RSV. Streitwert aus Konsumentensicht liegt bei ca 800 Euro.


-- Inhaltsstoffe: Kompetenz, Erfahrung, Halbwissen, Hörensagen. Kann Spuren von Ironie enthalten.
23.05.2018, 12:21 Uhr - Editiert von Weissbier, alte Version: hier
Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung