Re: Garantie oder Gewährleistung oder SSKM
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Garantie oder Gewährleistung oder SSKM
03.05.2018, 13:57:42
Gleich bei meiner allerersten Ausfahrt abseits des Asphalts ist mir mit dem E-MTB ein Malheur passiert: Über eine normale Schotterstraße mit etwa 30 km/h bergab springt der Akku aus der Halterung und knallt seitlich gegen einen Felsen. Die zwei Schalen des Gehäuses weisen an einer Stelle einen Spalt auf und drinnen scheppert er, so als ob ein Plastikteil abgebrochen wäre.

Ursache ist, dass die Arretierung zwar eingeklickt war (man muss auch aktiv mit Schlüssel zusperren), aber mit kräftigem Handruck kann man den Akku rausziehen. Habe das nachher ein paarmal ausprobiert. Allerdings wenn man mit sehr großer Kraft niederdrückt, dann klickt es nochmal und der Akku hält fest.

Das ist kein Normalzustand. Meinen baugleichen alten Bosch-Akku konnte ich ohne Schlüssel einrasten. Der neue (500 Wh für Rahmenbefestigung) braucht wie erwähnt den Schlüssel zum Einrasten, man muss schon fürs erste Klicken fest niederdrücken. Irgendein kleines, optisch nicht erkennbares mechanisches Problem.

Weil der Akku nagelneu ist und ich einen Langzeitschaden nicht ausschließen kann, will ich reklamieren. Aber wie am besten?

Hersteller Stevens gibt 5 Jahre Garantie auf Rahmen+Gabel. Der Akku ist ein Anbauteil von Bosch. Außerdem möchte ich den Fachhändler nicht belasten, der kann nichts dafür.

Unter welchem Titel soll ich es am besten einreichen, damit mich keiner abwimmeln kann?

Siehe auch FAQ, letzter Punkt:
https://www.stevensbikes.de/2018/index.php?cou=AT&lang=de_DE&url=de/faq.html

WB.

PS: Habe ein Update gepostet, inzwischen wird es unlustig.

-- Inhaltsstoffe: Kompetenz, Erfahrung, Halbwissen, Hörensagen. Kann Spuren von Ironie enthalten.
04.05.2018, 23:33 Uhr - Editiert von Weissbier, alte Version: hier
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.  Foto und Zusatzfrage  (Weissbier am 03.05.2018, 14:52:35)
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Re: Garantie oder Gewährleistung oder SSKM
03.05.2018, 21:13:21
Du wendest dich an den Verkäufer und verlangst Verbesserung bzw Austausch aufgrund von Gewährleistung.
"Zunächst hat man normalerweise nur Anspruch auf Verbesserung oder Austausch (Gewährleistungsbehelfe der ersten Stufe). Das heißt, bevor man sich auf Preisminderung berufen kann oder gar vom Vertrag zurücktreten kann, muss der Übergeber (Verkäufer/Werkunternehmer) eine zweite Chance bekommen. Von diesem Prinzip, nämlich dem Vorrang der Verbesserung, wird nur dann abgegangen, wenn

    sowohl die Verbesserung als auch der Austausch unmöglich sind oder für den Übergeber mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden sind oder
    der Übergeber die Verbesserung oder den Austausch verweigert oder nicht in angemessener Frist vornimmt oder
    sowohl Verbesserung als auch Austausch für den Übernehmer (Käufer, Auftraggeber) mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wären oder
    sowohl die Verbesserung als auch der Austausch dem Übernehmer aus triftigen in der Person des Übergebers liegenden Gründen unzumutbar sind.

Liegt einer der vier genannten Punkte vor, kommt es zu Preisminderung bzw Rücktritt vom Vertrag (Gewährleistungsbehelfe der zweiten Stufe), wobei der Rücktritt vom Vertrag nur dann zusteht, wenn der Mangel  nicht geringfügig ist."
https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Gewaehrleistung_-_Garantie_-_Schadenersatz_-_Produkthaftun.html

Im Normalfall schnapst sich der Händler das sowieso mit dem Hersteller aus und hat normalerweise deutlich bessere Karten als der Endkunde dem Hersteller gegenüber.

Wenn du jedoch beim Gespräch mit dem Händler das Wort Garantie in den Mund nimmst - SSKM

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.  Re: Garantie oder Gewährleistung oder SSKM
 (Srgb am 03.05.2018, 21:13:21)
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