Neubau Übergabe -> Sachverständiger sinnvoll?
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Re: Neubau Übergabe -> Sachverständiger sinnvoll?
07.05.2018, 09:01:15
das ist leider in der heutigen zeit eine gute idee. der preiskampf in der errichtung tobt und die baufirmen/ausführenden stellen was hin, was halt so irgendwie passt in der hoffnung, dass man nicht auf die  fehler draufkommt. viele dinge sind für den laien nicht erkennbar und logischerweise wird etliches unter "bautoleranz" abgetan. wenn du also garkeine ahnung von einem der gewerke hast (bau, sanitär, elektro, fenster, boden) ist ein sachverständiger sicher ein guter ansatz und vermutlich auch eine bessere verhandlungsbasis bei der mängelsanierung. der sachverständige sollte die mängel begründen können, sodass sich die baufirmen nicht ganz so leicht rausreden und dich abwimmeln können.

Soweit ich weiß muss ich ja bei der Übergabe nicht schon sofort alle Mängel
aufdecken

je mehr bei der übegabe festgehalten wird, desto weniger kann sich hinterher jemand rausreden, dass vielleicht du das nachträglich verursacht hast. grad bei weniger leicht zu behebenden dingen wie beschädigungen der fenster ist es hinterher ein leichtes für den ausführenden, die schuld von sich zu weisen - weil das ja bei der übergabe nicht da war und so ein kratzer kann ja schnell passieren...

am besten auch noch eine persönliche checkliste schreiben und wirklich die zeit am tag der übergabe nehmen, raum für raum und punkt für punkt abhaken. sagt sich zwar leichter, aber grad bei eigentum ist es dein vergnügen/ärger, mit dem du "auf ewig" leben musst.

und ganz wichtig: alles schriftlich und am besten telefonate dokumentieren. datum/uhrzeit/name/stichwörter zum inhalt. klingt nervig, aber aus eigener erfahrung wäre es hilfreich gewesen. wenn du im streitfall so eine liste auf den tisch legst, hat idr der gegenüber ein problem.

gutes gelingen und viel glück ;-)

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Re: Neubau Übergabe -> Sachverständiger sinnvoll?
07.05.2018, 19:01:21

Ich werde im Juli eine Wohnung/Reihenhaus übernehmen. Wie im Titel geschrieben
handelt es sich um einen Neubau.


Miete, Genossenschaft, Kauf?
Was ist bislang an Dokumentation erfolgt?
Was genau ist für die Übergabe vereinbart?(Zahlungsmodalitäten, Restbetrag zur Sicherstellung wegen Baumängeln)
Müsst ihr ehestbaldig einziehen?(Termindruck Wohnung gekündigt etc)

All dies spielt eine Rolle ob gleich bei der Übergabe ein Sachverständiger anwesend sein soll ( z.b. ihr unterschreibt aufgrund Termindrucks sowieso um den Schlüssel zu erhalten)

Da anscheinend keine ausführliche Baukontrolle stattgefunden hat empfiehlt es sich mit einem (am besten gerichtlich beeideten aus zumindest einem anderen Sprengel)Sachverständigen sowohl eine Erstüberprüfung sowie einen Wintercheck(unter anderem Thermografiemessung) zu vereinbaren.

Möchtest du dich selbst ein wenig mit Baukunde auseinandersetzen so sind ein Feuchtigkeitsmessgerät wie das Voltcraft MF-100 sowie ein Infrarotmessgerät samt Feuchtigkeitsmesser wie das AIDBUCKS AD6530D recht hilfreich. Aber ACHTUNG! Nur wenn du dich damit ausführlich auseinandersetzt (sprich von Erfahrungen Anderer lernen, gut dokumentieren und immer die Werte hinterfragen). Denn ansonsten wirst du nur Mist messen.

Und natürlich kann ein ausführlicher (Kenner)Blick von Außen nicht schaden, sei es mittels Steiger oder (nicht ganz legal) Drohnenüberflug mit Kamera.



07.05.2018, 19:01 Uhr - Editiert von Srgb, alte Version: hier
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Re(3): Neubau Übergabe -> Sachverständiger sinnvoll?
08.05.2018, 08:24:01
  ich kenne die anderen RH-Käufer nicht und kann daher nicht mit ihnen Kontakt
aufnahmen.

Hast du denn keinen Wohnungseigentumsvertrag? Da stehen alle Namen mit Adresse drinnen. Auch ein Blick ins Grundbuch kann weiterhelfen, wenn die künftigen Eigentümer dort schon angemerkt sind.

gemeinsame Vorgehensweise wäre dann erst nach der Übergabe möglich, was in
diesem Thread hier teilweise als problematisch empfunden wird

Die Problematik sehe ich nicht. Einen SV würde ich eh nicht zur Übergabe mitnehmen, in Ruhe anschauen kann er nachher. Bei der Übergabe bestätigst du nur das, was du als Laie mit freiem Auge erkennen kannst. Und solche Punkte sollten dann auch schriftlich rein ins Protokoll. Da wird vom Übergeber gerne mal Text gespart, weils ja nur Kleinigkeiten sind und so wenig Platz auf dem Protokollformular ist... ;-)

Allfällige Formulierungen wie sinngemäß "Es gibt keinerlei weitere Mängel als im Protokoll angeführt" sind eh nichtig im Ernstfall. Da ist es sogar besser, wenn KEIN Sachverständiger dabei ist, denn der muss aufgrund seiner Profession mehr sehen können als dir als Laie zumutbar ist.

Einzige Problematik ist, wenn von dne anderen vier Reihenhauskäufern zwei davon unterschiedliche Gutachter beauftragt hätten - dann ist ein gemeinsamer Auftrag nicht mehr möglich. Letztlich aber erstens egal (nimmst dir halt einen der beiden oder einen eigenen) und zweitens sowieso ziemlich unüblich, dass ohne konkreten Anlass ein SV beauftragt ist.

WB.

-- Inhaltsstoffe: Kompetenz, Erfahrung, Halbwissen, Hörensagen. Kann Spuren von Ironie enthalten.
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Re(3): Neubau Übergabe -> Sachverständiger sinnvoll?
08.05.2018, 15:53:02
Diesem Posting https://forum.geizhals.at/t894833,7903608.html#7903608  kann ich vollinhaltlich zustimmen.
Stellt euch drauf ein dass ihr unter Druck gesetzt werdet schnell zu unterschreiben und überlegt euch für euch passende Strategien. Spielt es ruhig durch.
Und wenn nicht alles geklärt ist (z.b. Unterlagen, für euch sichtbare Mängel etc) unterschreibt entweder nicht oder nur unter Vorbehalt mit zeitnah gesetzter Frist(und ja, alles schriftlich mit Zeugen) - je nach Vertrag auch unter Rückhaltung finanzieller Mittel.

Übrigens, die beiden von mir im vorigen Posting genannten Geräte ersetzen keinen Sachverständigen sondern können für euch und dann eben auch dem Sachverständigen Hinweise auf Bauschäden liefern. Keinesfalls bei der Übernahme sondern wenn ihr darin wohnt, mit mehrmaligem Messungen, speziell bei niedrigen(minus) Aussentemperaturen und länger anhaltenden Niederschlägen) und korrekter Protokollierung.
Damit kann mögliche Undichtigkeiten in der Aussenhülle (ist ein Blower Door Test vorgesehen? bekommt ihr das Protokoll?), unsauber eingearbeiteten Fenstern und Türen sowie weitere Wärmebrücken, Heizung, etc auf die Schliche gekommen werden. Wenn einer von euch sich mit der richtigen Handhabung und den Möglichkeiten auseinandersetzt sind es wohl sehr gut angelegte 130 Euro.

08.05.2018, 15:55 Uhr - Editiert von Srgb, alte Version: hier
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Re(15): Neubau Übergabe -> Sachverständiger sinnvoll?
09.05.2018, 15:29:42
Die Idee die sich hinter dem Thema "Anlagenbuch" versteckt ist in mehrere Kapitel unterteilt.

Es gibt eine Erstprüfung und eine wiederkehrende Prüfung (für deren Veranlassung der Benutzer/Betreiber dann verantwortlich ist). Ohne Erstprüfung kann aber keine wiederkehrende Prüfung ausgeführt werden (deswegen nennt man es AnalagenBUCH) und es müsste eine außerordentliche Prüfung (quasi eine Erstprüfung für alte Anlagen gemacht werden = umfassender = teurer).

Du stimmst ja zu das der Bauträger von einem Fachmann eine Erstprüfung machen lassen muss und somit wäre es komplett unsinnig das Anlagenbuch nicht an den Käufer zu übergeben (= schwerer Mangel). Jeder Käufer könnte das sogar ohne Anwalt vom Bauträger raus klagen, vor allem welchen Vorteil sollte der Bauträger davon haben? %-)%-)

Ob Mieter oder Eigentümer ist egal:
Laut Elektrotechnikgesetz (ETG) sind Betreiber elektrischer Anlagen (z.B. Eigentümer, Pächter, Mieter,
etc.) bei wesentlichen Anlagenänderungen oder -erweiterungen verpflichtet, eine Überprüfung
der elektrischen Anlage durchführen zu lassen.

Im Falle eines Schadens in der elektrischen Anlage kann die Versicherung eine
finanzielle Deckung des Schadens ablehnen, wenn der Zeitpunkt der Überprüfung zu weit zurückliegt
bzw. Umbauten ohne Überprüfung durchgeführt wurden. -> damit wären wir bei dem von mir im oberen Posting erwähnten versicherungstechnischen Fragen.

Quelle: https://kfe.at/medien/brosch%C3%BCren/65-der-elektro-befund/file.html

09.05.2018, 15:37 Uhr - Editiert von Alpenländer, alte Version: hier
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Re(17): Neubau Übergabe -> Sachverständiger sinnvoll?
09.05.2018, 20:41:12
Kein gültiger E-Befund wird von der Gemeinde im Normalfall so ausgelegt:

ETG §9 Abs. 3

(3) Wird festgestellt, daß der Zustand oder Betrieb einer elektrischen Anlage oder daß ein elektrisches Betriebsmittel diesem Bundesgesetz oder den auf seiner Grundlage erlassenen Verordnungen nicht entspricht, hat die Behörde dem Betreiber der elektrischen Anlage oder dem über das elektrische Betriebsmittel Verfügungsberechtigten mit Bescheid aufzutragen, den gesetzmäßigen Zustand innerhalb einer gleichzeitig festzusetzenden angemessenen Frist herzustellen. Als Verfügungsberechtigter gilt der Geschäfts- oder Betriebsinhaber, sein Stellvertreter oder Beauftragter sowie jede sonstige, offenkundig mit der tatsächlichen Leitung des Betriebes betraute Person, als Betreiber der Anlage, deren Eigentümer, dessen Stellvertreter oder Beauftragte, subsidiär der Anlageninhaber sowie jede sonstige, offenkundig mit der tatsächlichen Betriebsaufsicht betraute Person.

Ob Privatpersonen die wiederkehrende Prüfung in einem von ihnen bewohnten Eigentumsobjekt machen lassen oder nicht, ist ihr Privatvergnügen - schließlich gefährden sie ja nur sich selbst. Spätestens beim Vermieten/Verkauf brauchen aber auch sie wieder einen gültigen E-Befund.

Arbeitskollege musst erst neulich für eine 3x3m "große" Gartenhütte einen E-Befund (Erstuntersuchung) bei der Gemeinde hinterlegen, als Privatnutzer wohlgemerkt.

09.05.2018, 21:19 Uhr - Editiert von Alpenländer, alte Version: hier
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