Re(15): Neubau Übergabe -> Sachverständiger sinnvoll?
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Re(15): Neubau Übergabe -> Sachverständiger sinnvoll?
09.05.2018, 15:29:42
Die Idee die sich hinter dem Thema "Anlagenbuch" versteckt ist in mehrere Kapitel unterteilt.

Es gibt eine Erstprüfung und eine wiederkehrende Prüfung (für deren Veranlassung der Benutzer/Betreiber dann verantwortlich ist). Ohne Erstprüfung kann aber keine wiederkehrende Prüfung ausgeführt werden (deswegen nennt man es AnalagenBUCH) und es müsste eine außerordentliche Prüfung (quasi eine Erstprüfung für alte Anlagen gemacht werden = umfassender = teurer).

Du stimmst ja zu das der Bauträger von einem Fachmann eine Erstprüfung machen lassen muss und somit wäre es komplett unsinnig das Anlagenbuch nicht an den Käufer zu übergeben (= schwerer Mangel). Jeder Käufer könnte das sogar ohne Anwalt vom Bauträger raus klagen, vor allem welchen Vorteil sollte der Bauträger davon haben? %-)%-)

Ob Mieter oder Eigentümer ist egal:
Laut Elektrotechnikgesetz (ETG) sind Betreiber elektrischer Anlagen (z.B. Eigentümer, Pächter, Mieter,
etc.) bei wesentlichen Anlagenänderungen oder -erweiterungen verpflichtet, eine Überprüfung
der elektrischen Anlage durchführen zu lassen.

Im Falle eines Schadens in der elektrischen Anlage kann die Versicherung eine
finanzielle Deckung des Schadens ablehnen, wenn der Zeitpunkt der Überprüfung zu weit zurückliegt
bzw. Umbauten ohne Überprüfung durchgeführt wurden. -> damit wären wir bei dem von mir im oberen Posting erwähnten versicherungstechnischen Fragen.

Quelle: https://kfe.at/medien/brosch%C3%BCren/65-der-elektro-befund/file.html

09.05.2018, 15:37 Uhr - Editiert von Alpenländer, alte Version: hier
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