Re(17): Neubau Übergabe -> Sachverständiger sinnvoll?
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Re(17): Neubau Übergabe -> Sachverständiger sinnvoll?
09.05.2018, 20:41:12
Kein gültiger E-Befund wird von der Gemeinde im Normalfall so ausgelegt:

ETG §9 Abs. 3

(3) Wird festgestellt, daß der Zustand oder Betrieb einer elektrischen Anlage oder daß ein elektrisches Betriebsmittel diesem Bundesgesetz oder den auf seiner Grundlage erlassenen Verordnungen nicht entspricht, hat die Behörde dem Betreiber der elektrischen Anlage oder dem über das elektrische Betriebsmittel Verfügungsberechtigten mit Bescheid aufzutragen, den gesetzmäßigen Zustand innerhalb einer gleichzeitig festzusetzenden angemessenen Frist herzustellen. Als Verfügungsberechtigter gilt der Geschäfts- oder Betriebsinhaber, sein Stellvertreter oder Beauftragter sowie jede sonstige, offenkundig mit der tatsächlichen Leitung des Betriebes betraute Person, als Betreiber der Anlage, deren Eigentümer, dessen Stellvertreter oder Beauftragte, subsidiär der Anlageninhaber sowie jede sonstige, offenkundig mit der tatsächlichen Betriebsaufsicht betraute Person.

Ob Privatpersonen die wiederkehrende Prüfung in einem von ihnen bewohnten Eigentumsobjekt machen lassen oder nicht, ist ihr Privatvergnügen - schließlich gefährden sie ja nur sich selbst. Spätestens beim Vermieten/Verkauf brauchen aber auch sie wieder einen gültigen E-Befund.

Arbeitskollege musst erst neulich für eine 3x3m "große" Gartenhütte einen E-Befund (Erstuntersuchung) bei der Gemeinde hinterlegen, als Privatnutzer wohlgemerkt.

09.05.2018, 21:19 Uhr - Editiert von Alpenländer, alte Version: hier
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