Re(6): Genossenschaftswohnung - Stark gestiegene Preise?
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Re(6): Genossenschaftswohnung - Stark gestiegene Preise?
13.05.2018, 23:21:22
1. Meine Frage bezog sich auf die Behauptung, dass die Mietkaufoption gesetzlich VORGESCHRIEBEN sei.

2. In der Arbeiterkammer-Broschüre steht auch ein bisserl Topfen drinnen bzw wird etwas Falsches suggeriert.

Die GBV muss dem Mieter die von ihm bezahlten Mietzinse beim Kauf nicht anrechnen!

Bei genossenschaftlichen Mietwohnungen gibt es keinen "Mietzins" im Sinne des Hauptmietzinses. Sondern  es sind fast alles Durchläufer, aus welchen sich die Monatsvorschreibung zusammensetzt. Spontan fallen mir nur die Verwaltungskosten (derzeit 229,92 Euro netto pro Jahr) und die sehr geringe Rücklage ein. Alles andere sind Betriebskosten, Bankdarlehen oder ans Objekt gebundener EVB.

Wenn nach gut 10 Jahren erstmals eine Kaufoption genutzt werden kann, dann werden sehr wohl die geleisteten Zahlungen angerechnet. Bloß dass halt für die anteiligen Darlehensbeträge noch immer 90-95% der Anfangsnominale offen sind, weil in den ersten Jahren der Zinsanteil an der Annuität den Tilgungsanteil deutlich übersteigt.

Tatsächlich zu kritisieren ist, dass der potentielle Käufer allermeistens erst im zehnten Mietjahr den Kaufpreis der Wohnung erfährt und dass (das ist Sache des Gesetzgebers) neuere Mietkaufwohnungen nicht schon nach 10, sondern erst nach 20 jahren USt-frei gekauft werden können.

-- Inhaltsstoffe: Kompetenz, Erfahrung, Halbwissen, Hörensagen. Kann Spuren von Ironie enthalten.
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  Bitte nachdenken, bevor man kauft!!!  (Paulas_Papa am 14.05.2018, 10:37:03)
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