Rufbereitschaft bei All-In
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Re(3): Rufbereitschaft bei All-In
30.08.2018, 14:24:25
Nach meinen Informationen: seit 2016 muss es in All-In Verträgen ein so
genanntes Grundgehalt geben. Falls dies nicht angeführt ist wird dafür die
kollektivvertragliche Bezahlung herangezogen.

Hätte schon immer sein müssen, seit damals steht es so drinnen. Damit soll sichergestellt werden, dass man nicht unter KV bezahlt werden kann.

us der Spanne zwischen dem vereinbarten All-In Entgelt und dem genannten
Grundgehalt kann man sich dann die "inkludierten" Überstunden ausrechnen.
Alles was darüber hinaus gearbeitet wird, müsste folglich eigentlich bezahlt
werden.

So die Theorie ;-)

Von der Idee her ja. Von der Idee bringt ein All-In dem DN nur Vorteile. Jede Stunde die nicht Teil des Pakets ist und im Durchrechnungszeitraum mehr geleistet wird ist auszuzahlen. Bleibt er unter der Pauschale muss er aber nichts zurückzahlen. D.h. beide Seiten können planen der DN verliert aber keinen Cent.
In der Realität decken die Verträge meist ein Paket (wie angeführt ca. 20h = 1 Stunde pro Arbeitstag) ab und alles drüber ist Pech weil All-In.
Alle AG wissen, dass sie das nicht dürfen. Interessiert halt keinen. Jeder DG der klagt bekommt recht, eine Nachzahlung und ist seine Job los und mit Pech bekommt er auch in der Branche nichts.


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Re: Rufbereitschaft bei All-In
30.08.2018, 13:12:35
Hallo Harald,

ein Tipp noch meiner Seite:
Kläre neben der Entlohnung der Rufbereitschaft folgende Themen:
- Wieviele Tage/Stunden im Monat sollst du Rufbereitschaft machen?
- Was passiert bei einem Anruf? Wie sind die Reaktionszeiten und Einsatzzeiten?
- Wie wird dann die Arbeitszeit abgerechnet?

Beispiel:
Du arbeitest Montag bis Freitag jeden Tag von 08:00 bis 18:00 Uhr.
Am Mittwoch 21:00 Uhr bekommst du einen Anruf. Du arbeitest von 21:00 bis 02:00 Uhr (Donnerstag).

- Wie wird entlohnt?
- Ersatzruhezeit (hast du bei tatsächlichen Anspruch)

Das Thema Ersatzruhezeit und Wochenendruhe solltest genauso klären.
Ich hatte sehr oft in meinem Leben Rufbereitschaft. Zwar habe ich dadurch viel Geld verdient, allerdings viel herum diskutieren müssen. Ich hab auch jedes Recht wahrgenommen. Hatte ich Anspruch auf Ersatzruhe, habe ich nicht gearbeitet, damit die Sichtbarkeit der Ersatzruhe und der Beanspruchung wahrgenommen wird

Lass dich hier professionell beraten (z.B. von der Arbeiterkammer). Betriebsvereinbarungen und Arbeitsvertrag dazu mitnehmen.

4,21 klingt nach IT-KV:
Rufbereitschaft  liegt  vor,  wenn  der Arbeitnehmer sich  verpflichtet, außerhalb   der   Normalarbeitszeit   erreichbar   zu   sein   um   über Aufforderung  unverzüglich  die  A rbeit  aufzunehmen.  Pro  Monat  sind höchstens  10  Rufbereitschaften  erlaubt  (bis  insgesamt  max.  168 Stunden).  Innerhalb  eines  Zeitraumes  von  drei  Monaten  darf  nur  an 30  Tagen  Rufbereitschaft  vereinbart  werden.  Das  Pauschale  für  die Rufbereitschaft   beträgt € 4,21 pro   Stunde   für   die   Dauer   der vereinbarten   Rufbereitschaftszeit.   Sobald   die   Rufbereitschaft   in Anspruch     genommen     wird,     beginnt     die     Arbeitszeit.     Die Rufbereitschaft ist zeitgerecht schriftlich zu vereinbaren.


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