Händler schickt Paket, dies kommt beschädigt an. Was tun?
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Händler schickt Paket, dies kommt beschädigt an. Was tun?
23.10.2018, 22:27:25
Hallo,

mich würde da die Erfahrung von Anderen interessieren.

Mir passiert es einmal im Jahr, dass ich beruflich oder privat mit der Situation zu tun hab, dass eine bestellte Ware in einem beschädigten Paket ankommt. Meist ist die Ware eh vollständig und unbeschädigt, aber manchmal ist es dann doch nicht so. Bis vor zehn Jahren haben wir in der Firma bei der Paket-Annahme für solche Fälle einen Stempel gehabt, den wir am Übernahmeblock vom Boten über die Unterschrift stempelten mit dem Text "Annahme unter Vorbehalt, Paket äußerlich beschädigt". Das war für den Boten auch nie ein Problem.

Dann kamen die elektronischen Terminals, UPS hat damit schon vor langem begonnen. Hier bekam man einen Stylus-Pen zu unterschreiben und ich konnte bei Bedarf "Annahme mit Vorbehalt" vor die Unterschrift auch dort schriftlich am Unterschriftsfeld anmerken.

DHL und DPD haben nun aber die tolle Idee, dass bei den Paket-Abholshops keine speziellen Geräte mit Stylus vorhanden sein müssen, sondern normale Smartphones verwendet werden und auf einer Fläche der halben Display-Größe man mit bloßem Finger unterschreiben soll. Mit meinen ausgewachsenen männlichen Würstelfinger bekomm ich da maximal vier Buchstaben hin, aber einen Vorbehalthinweis, weil das Paket aufgerissen/beschädigt/eingerdrückt ist kann man dort nicht mehr hinterlegen.

Meiner Meinung nutzt man die Digitalisierung hier auch auf unseriöse Weise, man kann nur mehr unter dem Standard-Text "Paket ordnungsgemäß übernommen" unterschreiben oder bekommt eben kein Paket (Friss oder stirb).

Ich hab den DPD-Kundendienst dazu kontaktiert, da kam die lapidare Antwort man kann eine Beschädigung beim Empfang gar nicht vermerken. Sehr toll, weil so ziemlich jeder Online-Händler (in diesem Fall war es konkret so) in den AGB's irgendwo drinstehen hat, dass Transportschäden sofort beim Empfang zu reklamieren sind, ansonsten nicht anerkennt werden.

Was wäre da eure Vorgehensweise oder welche Erlebnisse habt ihr da schon gehabt?

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Re(6): Händler schickt Paket, dies kommt beschädigt an. Was tun?
24.10.2018, 17:35:08
Das ändert alles nichts an der Rechtslage. Sicher wird es dem Händler hier uU
leicht fallen, den Beweis des Gegenteils zu erbringen, das ändert aber nichts
daran, dass es der Händler beweisen muss.


Und wenn es ihm gelingt hast du verloren, obwohl du eigentlich nichts falsch gemacht hast. Dann vielleicht doch lieber nicht annehmen.

Hier interessiert vor allem die Rechtslage. Beispiele konstruieren oder
Schwänke aus dem Leben erzählen kann jeder - das ist aber wenig
aufschlussreich.


Sorry. Aber das ist das Letzte, vielleicht das Vorletzte das interessiert. Hier geht es um die Praxis. Wenn du in der Praxis dann wo anrufst und sagst "Das Ding wurde kaputt geliefert und der Karton war auch schon zerfetzt" kannst du durchaus Pech haben.  "Warum haben Sie dann die Sendung angenommen?" Da kannst ihnen 100x erzählen, dass du im Recht bist. Ab einer mittelgroßen Bude wirst du oft genug einfach ignoriert wenn du vom Standardprozess abweichst. Natürlich können sie auch nett reagieren und dir was neues zuschicken. Aber wenn nicht? Wennst dann keine entsprechende Rechtschutz hast bzw. diese nicht wegen Selbstbehalt oder zu vielen Kleinigkeiten in Anspruch nehmen willst/kannst, kannst kannst schon mal zum sparen anfangen. Von der Rechtslage hast du genau nix.  
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Re(9): Händler schickt Paket, dies kommt beschädigt an. Was tun?
04.11.2018, 21:57:13
Darf ich fragen, wie oft Du Deine RSV in Anspruch nimmst?


sehr lange nicht, in den letzten....3 Jahren...4*

Und für mich hat sich das definitiv gelohnt denn ein Anwalt kann dir einen Brief sicher günstig schreiben, ob ein Unternehmen davon beeindruckt ist steht auf einem anderen Blatt Papier.

Mein Anwalt hat einen Fall den ich durchziehen wollte aber zb auch abgeleht-dafür aber der RSV vorgeschlagen mir eine Prozesskostenabgeltung zu bezahlen da der Fall zu riskant sei - da die Firma die mich genervt hat in Italien beheimatet ist und mir ein Radsachverständiger mitgeteilt hat das allein sein Gutachten weit über 2000€ kosten würde und die Firma das sicher ablehnen würde und mit einem Gegengutachten kommen würde.

Bisher hab ich 3* "gewonnen" dank RSV, einmal Geld erhalten - zwar nicht vom Gegner sondern direkt von der RSV. Und, das sollte man auch erwähnen, wenn mir irgendjemand deppert kommt bin ich einfach auch entspannt weil ich weiß - ich hab die RSV die ich bemühen kann wenns nötig sein sollte.

Grad bei Willhaben und Ebay, wo du immer wieder mal auf Trolle triffst, ist das immer beruhigend. Ich verkauf recht viele und teure Räder / Zubehör privat und da erlebst so einiges...


Grad mein Beispiel mit dem Radunfall wo die Versicherung einfach gemeint hat der LKW war nie dort obwohl die Polizei das zweifelsfrei festgestellt hat war ein Wahnsinn, die Anwältin hat ganz klar gesagt das dies immer wieder gemacht wird - in der Hoffnung das es sich Geschädigte eh nicht leisten können / wollen gegen eine Versicheurng vorzugehen.

Siehst auch hier im Forum oft, immer wieder Aussagen ala "da hast eh keine Chance.....", "weder der paar 100e ist das Risiko zu groß "usw....





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Re(11): Händler schickt Paket, dies kommt beschädigt an. Was tun?
04.11.2018, 22:14:13
Das ist halt schon bissl traurig


"ein bissl" ist wohl etwas untertrieben. Es kotzt mich extrem an, ich freu mich zb schon auf morgen, wenn ich mich mit dem Wüstenrot Berater treffe zwecks Bausparer -. Auszahlung und er mir bei dieser Gelegeheit wieder 25 neue TOP Produte präsentieren wird...

Und ich ihm dann sage das seine Bude für mich so vertrauenswürdig ist wie ein Drogendealer aus einem Grazer Park. Ich freu mich auf sein saublödes Gesicht und ich freu mich wenn er mich fragt warum. Und ich ihm dann das hinhau: https://www.arbeiterkammer.at/beratung/konsument/Geld/Sparen/Wuestenrot_kuendigt_erneut_Bausparvertraege.html

Fazit: Wüstenrot wusste GENAU das man gegen die AK verlieren wird, die 4 Leut die dagegen vorgegangen sind haben die alten Konditionen wieder erhalten und Wüstenrot erklärte ganz entspannt "man kann jo klagen, mit dem Risiko zu verlieren". Ich hab damals nix unternommen, weil mich dich Sache zu wenig aufgeregt hat, die einzige Konsequenz: ich werde bis an mein Lebensende kein Produkt mehr bei Wüstenrot "kaufen".

Und eine ähnliche Erfahruzng hab ich auch mit einem Radhersteller gemacht, der wollte sich bzgl Gewährleistung drücken und sagte mir auf der Messe locker "klagens doch". Er hat halt nicht damit gerechnet das ich echt zum Anwalt geh...und auch der HÄndler hat mal blöd geschaut als der Anwaltsbrief ankam...denn zum Handkuss kam der Händler - nur indirekt auch der Hersteller - da der Händler nach dieser Geschichte den Hersteller aus dem Sortiment verbannt hat

Witzig das wir beide nun irgendwie wieder beim Thema "stark / schwach" angekommen sind.

Die FIrmen gehen aktuell so vor weil sie genau wissen das die Masse "zu schwach" ist um sich mal durchzusetzen, das Geld wird lieber in Urlaube investiert als in "Schutmaßnahmen"...aber Hauptsache man schimpft dann immer das man eh keine Chance hat....


04.11.2018, 22:17 Uhr - Editiert von h-works, alte Version: hier
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