Re(6): Händler schickt Paket, dies kommt beschädigt an. Was tun?
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Händler schickt Paket, dies kommt beschädigt an. Was tun?
23.10.2018, 22:27:25
Hallo,

mich würde da die Erfahrung von Anderen interessieren.

Mir passiert es einmal im Jahr, dass ich beruflich oder privat mit der Situation zu tun hab, dass eine bestellte Ware in einem beschädigten Paket ankommt. Meist ist die Ware eh vollständig und unbeschädigt, aber manchmal ist es dann doch nicht so. Bis vor zehn Jahren haben wir in der Firma bei der Paket-Annahme für solche Fälle einen Stempel gehabt, den wir am Übernahmeblock vom Boten über die Unterschrift stempelten mit dem Text "Annahme unter Vorbehalt, Paket äußerlich beschädigt". Das war für den Boten auch nie ein Problem.

Dann kamen die elektronischen Terminals, UPS hat damit schon vor langem begonnen. Hier bekam man einen Stylus-Pen zu unterschreiben und ich konnte bei Bedarf "Annahme mit Vorbehalt" vor die Unterschrift auch dort schriftlich am Unterschriftsfeld anmerken.

DHL und DPD haben nun aber die tolle Idee, dass bei den Paket-Abholshops keine speziellen Geräte mit Stylus vorhanden sein müssen, sondern normale Smartphones verwendet werden und auf einer Fläche der halben Display-Größe man mit bloßem Finger unterschreiben soll. Mit meinen ausgewachsenen männlichen Würstelfinger bekomm ich da maximal vier Buchstaben hin, aber einen Vorbehalthinweis, weil das Paket aufgerissen/beschädigt/eingerdrückt ist kann man dort nicht mehr hinterlegen.

Meiner Meinung nutzt man die Digitalisierung hier auch auf unseriöse Weise, man kann nur mehr unter dem Standard-Text "Paket ordnungsgemäß übernommen" unterschreiben oder bekommt eben kein Paket (Friss oder stirb).

Ich hab den DPD-Kundendienst dazu kontaktiert, da kam die lapidare Antwort man kann eine Beschädigung beim Empfang gar nicht vermerken. Sehr toll, weil so ziemlich jeder Online-Händler (in diesem Fall war es konkret so) in den AGB's irgendwo drinstehen hat, dass Transportschäden sofort beim Empfang zu reklamieren sind, ansonsten nicht anerkennt werden.

Was wäre da eure Vorgehensweise oder welche Erlebnisse habt ihr da schon gehabt?

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Re(6): Händler schickt Paket, dies kommt beschädigt an. Was tun?
24.10.2018, 17:35:08
Das ändert alles nichts an der Rechtslage. Sicher wird es dem Händler hier uU
leicht fallen, den Beweis des Gegenteils zu erbringen, das ändert aber nichts
daran, dass es der Händler beweisen muss.


Und wenn es ihm gelingt hast du verloren, obwohl du eigentlich nichts falsch gemacht hast. Dann vielleicht doch lieber nicht annehmen.

Hier interessiert vor allem die Rechtslage. Beispiele konstruieren oder
Schwänke aus dem Leben erzählen kann jeder - das ist aber wenig
aufschlussreich.


Sorry. Aber das ist das Letzte, vielleicht das Vorletzte das interessiert. Hier geht es um die Praxis. Wenn du in der Praxis dann wo anrufst und sagst "Das Ding wurde kaputt geliefert und der Karton war auch schon zerfetzt" kannst du durchaus Pech haben.  "Warum haben Sie dann die Sendung angenommen?" Da kannst ihnen 100x erzählen, dass du im Recht bist. Ab einer mittelgroßen Bude wirst du oft genug einfach ignoriert wenn du vom Standardprozess abweichst. Natürlich können sie auch nett reagieren und dir was neues zuschicken. Aber wenn nicht? Wennst dann keine entsprechende Rechtschutz hast bzw. diese nicht wegen Selbstbehalt oder zu vielen Kleinigkeiten in Anspruch nehmen willst/kannst, kannst kannst schon mal zum sparen anfangen. Von der Rechtslage hast du genau nix.  
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