Arbeitsrechtsexperten hier? Kündigung mit Freistellung
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Re(5): Arbeitsrechtsexperten hier? Kündigung mit Freistellung
02.05.2019, 10:53:47
ich hab jetzt WKO, AK, usw nachgelesen.

SOO eindeutig ist das nicht. Und die Gschicht mit der Fristlosen erscheint maßlos übertrieben:

Daß eine Freistellung auch widerrufen werden kann, das stimmt. Kommt hier aber kaum zu tragen, da die Freistellung schriftlich erfolgte. Da kann man wohl von einer unwiderruflichen ausgehen.
Wobei das bei der Urlaubsfrage eh wurscht ist.

Man kann sich ausmachen, den Urlaub zu konsumieren. Das muß aber zeitlich präzise erfolgen, also taggenau festgelegt. Pauschal ist nichtig.
Gibts keinen festgelegten Urlaub, dann ist es auch keiner. Also erfolgt am Ende die Auszahlung. (so sieht das btw auch die WKÖ).

Während der Freistellung hat der AN prinzipiell arbeitsbereit zu sein. Stellt sich MIR die Frage: wie arbeitsbereit hab ich zu sein, wenn ich unwiderruflich freigestellt bin???
Und jetzt wirds definitionsmäßig gummiartig und konfus (denn so sieht es die AK):
Wenn der AN die Freistellung zu Erholungszwecken nutzt, dann ist das Urlaub. Dann darf der AG diese Urlaubstage auch abziehen. Das gilt prinzipiell auch dann, wenn man zu Hause ist und zB die Osterwoche mit den Kindern im Garten verbringt. (Beweisfrage!!!).
Leichter beweisbar wird die Fernreise mit dem Flieger. Diese Urlaubstage sind vom Urlaubskonto anzuziehen. Aber NUR diese. Und natürlich nur wenn der AG davon Wind bekommt.

Wenn der AN seinen Urlaub meldet, wird er verkonsumiert. Tut ers nicht, kann der AG einseitig den Urlaubsverbrauch abziehen, wenn er es mitbekommt. Aber von einer Fristlosen sprechen weder WKÖ noch AK.
Die im Standard-Artikel angesprochene Fristlose wegen (gebrochene) Treuepflicht ist IMHO hier gar nicht anwendbar, da ja keine ausdrückliche Weigerung zum Urlaubskonsum gibt. Also kann man auch nicht "böswillig trotz Weigerung" auf urlaub gehen.

diverse links:
https://diepresse.com/home/karriere/kolumnen/arbeitsrecht/5118588/Crashkurs-Arbeitsrecht_Urlaubsverbrauch-in-der-Kuendigungsfrist
https://www.wko.at/service/t/arbeitsrecht-sozialrecht/urlaub-zeitausgleich-dienstfreistellungen.html


mfg
AVS



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Re(18): Arbeitsrechtsexperten hier? Kündigung mit Freistellung
04.05.2019, 21:57:47
Kein Unternehmer liefert 100% der von ihm verrechneten Ust ab. Er zieht nämlich davor schon die vorher selbst bezahlten Ust‘s ab. Stichwort Vorsteuerabzugsberechtigung.

Durch diese Differenzbildung zahlt er ausschließlich die Ust, die fällig ist auf den von ihm erwirtschafteten Mehrwert.

Es wird nichts „zurückgeholt“. Der Begriff VAT ist internationaler Standard und beschreibt exakt, was passiert und worum es geht.

https://www.e-recht24.de/artikel/existenzgruender/10054-umsatzsteuer.html  Deutschland, aber dient zu Österreich, das EU-Recht.

Zitat:Was ist der Unterschied zwischen Umsatzsteuer (USt.) und Mehrwertsteuer (MwSt.)?

Weil oft danach gefragt wird ein kurzer Exkurs zum Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer. Kurz gesagt: Es gibt keinen für Unternehmer relevanten Unterschied.

Zumindest in Deutschland meint man mit Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer immer die selbe Steuerart. Korrekt ist aus deutscher Sicht die Bezeichnung "Umsatzsteuer", denn es gibt ein "Umsatzsteuergesetz" (UStG), aber kein "Mehrwertsteuergesetz". Umgangssprachlich wird aber häufiger die Bezeichnung Mehrwertsteuer verwendet. Rechtliche Auswirkungen hat diese Unterscheidung der Begriffe aber nicht.

Aus europäischer Sicht ist allerdings der Begriff „Mehrwertsteuer“ korrekt, denn das entsprechende Steuersystem basiert auf der „Mehrwertsteuersystemrichtlinie“ (MwStSystRL( der Europäischen Union, die rechtliche Grundlage auch des deutschen UStG ist. Dementsprechend verwenden die meisten anderen Staaten in ihrer Landessprache den Begriff „Mehrwertsteuer“, z.B. „Value Added Tax (VAT)“ in Großbritannien oder „Taxe sur la Valeur Ajoutée (TVA)“ in Frankreich.

Zitatende

Ich vermute, dass man im Deutschsprachigen Raum einfach Angst vor dem Marx’schen Begriff „Mehrwert“ hatte und daher das patscherte Wort Umsatzsteuer erfunden hat. Analog Panzer und Kettenfahrzeug.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Mehrwert_(Marxismus )

Im englischen differenziert man über Value Add und Surplus(Marx).

05.05.2019, 09:05 Uhr - Editiert von Paulas_Papa, alte Version: hier
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Re(19): Arbeitsrechtsexperten hier? Kündigung mit Freistellung
05.05.2019, 09:41:50
du kannst dein posting jetzt noch 5x editieren und mit noch 20 links auf das 10fache verlängern, du beweist dennoch nur, daß du schlichtweg keine Ahnung hast.
Ist so.

Kein Unternehmer liefert 100% der von ihm verrechneten Ust ab.

besser schon, denn sonst steht die recht schnell die Finanzpolizei im Büro

Vorsteuerabzugsberechtigung

die ist, wie der Name sagt, ein Recht.
Hat aber mit der Ablieferung der erhaltenen Ust nicht wirklich was zu tun.
Die UVA ist lediglich eine Saldierung der abzuführenden USt und der vom FA zurückgeforderten VSt.
Es wird nichts „zurückgeholt“.

natürlich. Und zwar so klar und deutlich, wie man sich nur irgendwas zurückholen kann:
Ich hab die auf meinen Eingangsrechnungen ausgewiesene USt an meine Lieferanten bezahlt. Die haben mein Geld, die müssen es an ihr FA abliefern.
Ich hingegen hole mir diese USt als VSt bei meinem FA zurück. Bei einem VSt-Guthaben sogar in Cash.
Zumindest in Deutschland meint man mit Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer immer
die selbe Steuerart. Korrekt ist aus deutscher Sicht die Bezeichnung
"Umsatzsteuer", denn es gibt ein "Umsatzsteuergesetz" (UStG), aber kein
"Mehrwertsteuergesetz". Umgangssprachlich wird aber häufiger die Bezeichnung
Mehrwertsteuer verwendet. Rechtliche Auswirkungen hat diese Unterscheidung der
Begriffe aber nicht.

das ist RICHTIG. Und gilt 1:1 für Ö.
ein kurzer Exkurs zum Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer.
Kurz gesagt: Es gibt keinen für Unternehmer relevanten Unterschied.

das hingegen ist in Ö historisch FALSCH.
Denn in Ö gab es bis 1972 eine kummulative Mehrwertsteuer ohne VST-Abzug, erst ab 1972 die USt mit VSt-Abzug, wie wir sie heute eben kennen.
Daß die Leute bis heute den alten Ausdruck "Mehrwertsteuer" weiter verwenden, das ändert daran nicht. (siehe 1 Absatz oberhalb)

mfg
AVS



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