Re(19): Arbeitsrechtsexperten hier? Kündigung mit Freistellung
Geizhals » Forum » Finanzen » Arbeitsrechtsexperten hier? Kündigung mit Freistellung (109 Beiträge, 2116 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
...................
Re(19): Arbeitsrechtsexperten hier? Kündigung mit Freistellung
05.05.2019, 09:41:50
du kannst dein posting jetzt noch 5x editieren und mit noch 20 links auf das 10fache verlängern, du beweist dennoch nur, daß du schlichtweg keine Ahnung hast.
Ist so.

Kein Unternehmer liefert 100% der von ihm verrechneten Ust ab.

besser schon, denn sonst steht die recht schnell die Finanzpolizei im Büro

Vorsteuerabzugsberechtigung

die ist, wie der Name sagt, ein Recht.
Hat aber mit der Ablieferung der erhaltenen Ust nicht wirklich was zu tun.
Die UVA ist lediglich eine Saldierung der abzuführenden USt und der vom FA zurückgeforderten VSt.
Es wird nichts „zurückgeholt“.

natürlich. Und zwar so klar und deutlich, wie man sich nur irgendwas zurückholen kann:
Ich hab die auf meinen Eingangsrechnungen ausgewiesene USt an meine Lieferanten bezahlt. Die haben mein Geld, die müssen es an ihr FA abliefern.
Ich hingegen hole mir diese USt als VSt bei meinem FA zurück. Bei einem VSt-Guthaben sogar in Cash.
Zumindest in Deutschland meint man mit Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer immer
die selbe Steuerart. Korrekt ist aus deutscher Sicht die Bezeichnung
"Umsatzsteuer", denn es gibt ein "Umsatzsteuergesetz" (UStG), aber kein
"Mehrwertsteuergesetz". Umgangssprachlich wird aber häufiger die Bezeichnung
Mehrwertsteuer verwendet. Rechtliche Auswirkungen hat diese Unterscheidung der
Begriffe aber nicht.

das ist RICHTIG. Und gilt 1:1 für Ö.
ein kurzer Exkurs zum Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer.
Kurz gesagt: Es gibt keinen für Unternehmer relevanten Unterschied.

das hingegen ist in Ö historisch FALSCH.
Denn in Ö gab es bis 1972 eine kummulative Mehrwertsteuer ohne VST-Abzug, erst ab 1972 die USt mit VSt-Abzug, wie wir sie heute eben kennen.
Daß die Leute bis heute den alten Ausdruck "Mehrwertsteuer" weiter verwenden, das ändert daran nicht. (siehe 1 Absatz oberhalb)

mfg
AVS



kann den bitte wer rufen?


Antworten PM Alle Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung